Die EU-Kommission hat am Freitag vorgeschlagen, den besonderen Schutzstatus für Ukrainer in der EU um ein Jahr bis Anfang März 2028 zu verlängern. Allerdings sollen Personen davon ausgenommen werden, die kein Recht haben, die Ukraine zu verlassen. Das betrifft Männer im wehrfähigen Alter zwischen 23 und 60 Jahren sowie Männer und Frauen von 18 Jahren an, die sich freiwillig zum Wehrdienst gemeldet haben. Diese Regelung gilt nur für neu ankommende Personen, nachdem sie in Kraft getreten ist. Sie muss zuvor vom Rat der Mitgliedstaaten beschlossen werden.Es gehe darum, heißt es zur Begründung, „den vorübergehenden Schutz mit der allgemeinen Fähigkeit der Ukraine in Einklang zu bringen, sich gegen den rechtswidrigen russischen Angriffskrieg zu verteidigen“. Innenkommissar Magnus Brunner sagte, dass die ukrainische Regierung selbst darum gebeten habe. Er verwies zudem auf Gespräche mit insbesondere jenen Mitgliedstaaten, die die meisten ukrainischen Flüchtlinge aufgenommen hätten. Das sind Deutschland, Polen und die Tschechische Republik. Die EU-Innenminister hatten sich Anfang des Monats mehrheitlich für die Einschränkung starkgemacht, insbesondere auch Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU).Kritik vom EuroparatBrunner verteidigte den Vorschlag gegen Kritik von Michael O’Flaherty, dem Menschenrechtskommissar des Europarats. „Pauschale Einschränkungen des vorübergehenden Schutzes für bestimmte Personengruppen werfen menschenrechtliche Bedenken auf“, hatte dieser mitgeteilt. Es sei die Zeit „für mehr Solidarität, nicht weniger“. Brunner verwies hingegen darauf, dass Ukrainer im wehrfähigen Alter weiterhin Asyl beantragen könnten. Allerdings ist die Umgehung der Wehrpflicht kein zulässiger Asylgrund. Zudem genießen Personen, die schon in der EU leben, Bestandschutz.Brunner kündigte an, dass die EU-Kommission ein Pilotprogramm auflegen will, um Personen zu unterstützen, die freiwillig in ihre Heimat zurückkehren wollen. Dabei gehe es aber nicht um finanzielle Förderung, erläuterte ein EU-Beamter, sondern um den Zugang zu Informationen über die Sicherheit, die Wohnungslage, Schulen und Arbeit in den jeweiligen ukrainischen Regionen. Die EU-Kommission hält in ihrem Vorschlag ausdrücklich fest, dass für die meisten Ukrainer derzeit eine Rückkehr „unter sicheren und dauerhaften Bedingungen“ nicht möglich sei.Fast 4,4 Millionen Ukrainer mit temporärem Schutz in der EUUnmittelbar nach Kriegsbeginn hatte die EU ukrainischen Kriegsflüchtlingen einen vorübergehenden Schutzstatus gewährt. Sie müssen dafür nicht individuelle Verfolgung oder die Herkunft aus einem Kriegsgebiet nachweisen und bekommen Zugang zu Bildung, dem Arbeitsmarkt, sozialer Sicherung und Gesundheitsvorsorge. Dieser Status wurde mehrmals verlängert. Nach Angaben der EU-Kommission machen derzeit fast 4,4 Millionen Menschen davon in der EU Gebrauch, darunter 1,28 Millionen in Deutschland und 970.000 in Polen. Einen Antrag auf Asyl haben demgegenüber in den ersten vier Kriegsjahren lediglich 94.000 Menschen gestellt.Eine Umfrage der EU-Asylbehörde, die im September 2025 veröffentlicht wurde, ergab, dass ein Fünftel der Ukrainer in der EU entschlossen war, nicht in ihre Heimat zurückzukehren, und weitere 22 Prozent in diese Richtung neigten. Unentschlossen zeigten sich 31 Prozent. Entschlossen zu einer Rückkehr waren 14 Prozent, weitere 13 Prozent neigten dazu. Der Anteil von Personen, die nicht zurückkehren wollen, ist im Vergleich mit früheren Umfragen jedes Mal gestiegen. Das liegt auch daran, dass Ukrainer in vielen Ländern gut in den Arbeitsmarkt integriert sind und sich ein neues Leben aufgebaut haben.