Im hessischen Landtag sind nach derzeitigem Kenntnisstand keine Verfassungsfeinde oder Straftäter beschäftigt. Dies hat die Überprüfung der 470 Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten ergeben. Nach Auskunft eines Sprechers der Landtagsverwaltung wurde keinem Mitarbeiter ein Hausverbot im Landtag erteilt, und es erhalten auch weiterhin alle ihr Gehalt aus den Mitteln des Landtags. Lediglich bei einem Beschäftigten will die Verwaltung in die zweite Stufe des Überprüfungsverfahrens eintreten und die Sicherheitsbehörden um weitere Auskünfte ersuchen.„Die Landtagsverwaltung hat von allen rund 470 Mitarbeitern das Führungszeugnis für Behörden eingeholt“, teilte der Sprecher auf Nachfrage mit und ergänzte: „Bei den bisher durchgeführten Verfahren haben weder in den durch die Verwaltung eingeholten Führungszeugnissen noch in den Selbstauskünften Auffälligkeiten vorgelegen.“ Im Fall des einen Mitarbeiters, der wegen bestehender Zweifel genauer überprüft werden soll, muss nun dessen Zustimmung eingeholt werden, damit der Verfassungsschutz weitere Auskünfte erteilen darf. Von welcher Fraktion oder welchem Abgeordneten dieser Mitarbeiter beschäftigt wird, wollte der Sprecher aus Datenschutzgründen nicht mitteilen.Es war die Furcht vor Verfassungsfeinden im Parlament, die im Dezember vergangenen Jahres nach kontroversen Diskussionen dazu geführt hatte, dass der Landtag das Gesetz zum Schutz und zur Stärkung des Parlaments beschlossen hatte. CDU, SPD, Grüne und FDP hatten dies gegen die Stimmen der AfD durchgesetzt. Die Liberalen hatten die Gesetzesänderung als „Selbstverteidigung der Demokratie“ bezeichnet, während die AfD von einer „gezielten Attacke“ auf die politische Konkurrenz sprach. Im Bundestag hatte dessen Präsidentin Julia Klöckner (CDU) Anfang dieses Jahres sieben Mitarbeitern der AfD nach deren Überprüfung die Hausausweise verweigert.Bei Zweifeln am Leumund wird nachgefragtIm Februar trat das Gesetz in Kraft, und die Landtagsverwaltung verschickte die Fragebögen an die Mitarbeiter. Alle haben die verlangte Antwort an die Verwaltung zurückgesendet. Das Gesetz sieht vor, dass die zweite Stufe der Überprüfung dann in Kraft tritt, wenn Zweifel am Leumund des Mitarbeiters bestehen. In diesem Fall darf Landtagspräsidentin Astrid Wallmann (CDU) mit Zustimmung des Betroffenen weitere Auskünfte bei der Zentralstelle der Polizei und dem Verfassungsschutz einholen, falls dort Erkenntnisse über den Mitarbeiter vorliegen.Ob ein Beschäftigter Hausverbot erhält oder sein mit Steuergeldern finanziertes Einkommen gestrichen wird, entscheidet Wallmann gemeinsam mit dem Präsidium des Parlaments, in dem alle Fraktionen vertreten sind. Abgeordnete und Fraktionen, die mit der Entscheidung nicht einverstanden sind, können innerhalb eines Monats den hessischen Staatsgerichtshof anrufen. Die AfD hatte mehrfach angekündigt, gegen dieses Gesetz zu klagen. Bisher, so der Landtagssprecher, sei der Staatsgerichtshof nicht angerufen worden. Es gab allerdings auch noch keinen Anlass für eine juristische Überprüfung des neuen Gesetzes.Der fraktionslose ehemalige AfD-Landtagsabgeordnete Maximilian Müger, der Ende 2024 nach einem umstrittenen Video aus Partei und Fraktion ausgetreten war, hatte in einer kleinen Anfrage an Hessens Innenminister Roman Poseck (CDU) unter anderem wissen wollen, wie viele Ersuchen nach Auskünften über Mitarbeiter sowohl beim Verfassungsschutz als auch beim hessischen Landeskriminalamt (LKA) seit dem 1. Februar eingegangen und ob Erkenntnisse an die Landtagskanzlei übermittelt worden seien. Letzteres verneinte der Innenminister in seiner Antwort vom 12. Juni.Müger wollte zudem wissen, ob dem Land Hessen Kosten entstanden seien, was Poseck ebenfalls verneinte. Auf die Frage, welche Lehren die Landesregierung aus den bisherigen Erfahrungen ziehe und ob eine Mitarbeiterüberprüfung künftig auch in anderen staatlich finanzierten Bereichen erwogen werde, antwortete der Innenminister: „Die bisherigen Erfahrungen bestätigen das Ziel, eine Finanzierung extremistischer Bestrebungen aus öffentlichen Mitteln wirksam zu verhindern.“ Die Landesregierung, so kündigte Poseck an, werde die gewonnenen Erkenntnisse bei der Prüfung vergleichbarer Verfahren „in weiteren staatlich finanzierten Bereichen berücksichtigen“.
Hessischer Landtag: Bei Prüfung keine Verfassungsfeinde gefunden
Im hessischen Landtag sind 470 Mitarbeiter von Fraktionen und Abgeordneten auf ihre Verfassungstreue überprüft worden. Nur in einem Fall blieben Fragen offen.






