Die Regierungschefs der Länder haben länger mit dem Bundeskanzler beraten, als zu erwarten war. Aber dafür gibt es hinterher ostentativ Harmoniebekundungen. Friedrich Merz (CDU) überlässt es Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies, als Erster über das Ergebnis zu berichten. Der SPD-Politiker lobt sogleich das „faire Miteinander“ und „faire Ergebnis“. Ähnlich positiv äußert sich dann der Bundeskanzler. Merz spricht von einem „neuen Geist des föderalen Miteinanders“. Zugleich verspricht er: „Wir bringen unser Land voran.“Der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Gordon Schnieder (CDU) will da nicht zurückstehen. Er zeigt sich dankbar über das vom Treffen im Kanzleramt ausgehende Signal, dass „dieser Staat funktioniert“. In den Kommunen sei bei Defiziten von rund 30 Milliarden Euro etwas in Schieflage geraten. Nach seinen Angaben können die Kommunen im nächsten Jahr auf eine Entlastung von drei Milliarden Euro hoffen. Der Regierungschef aus Mainz nahm zum ersten Mal an dem Treffen teil. Der CDU-Politiker saß der Ministerpräsidentenkonferenz sogar vor, das war dem üblichen Turnus geschuldet.Neue Regeln zum „Wer bestellt, bezahlt“-PrinzipBund und Länder haben sich in zwei Punkten verständigt. Erstens klärten sie, wer welche Kosten tragen soll, wenn neue Wohltaten für die Bürger beschlossen werden. Zweitens wollen sie für Einsparungen bei drei Leistungsgesetzen sorgen. Dabei geht es um die Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie den Unterhaltsvorschuss. Nach Angaben von Schnieder ist noch nicht im Detail geklärt, wie die Kommunen bei den drei Leistungsgesetzen entlastet werden können. Das solle bis zum Jahresende geklärt werden.Zur sogenannten Veranlassungskonnexität, besser bekannt als „Wer bestellt, bezahlt“-Prinzip, haben Bund und Länder verabredet, dass der Bund solche Auswirkungen zu 80 Prozent kompensiert. Dies soll gelten, wenn sich die Kosten auf mindestens 200 Millionen Euro im Jahr belaufen. Die Schätzungen dazu will man künftig einvernehmlich unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände erarbeiten.Wie Lies erläuterte, soll diese Regelung symmetrisch gelten: Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die zu geringeren Kosten führten, soll er entsprechend profitieren. Nach Angaben von Merz sind Steuergesetze von dem „Wer bestellt, bezahlt“-Grundsatz ausgenommen, weil das Grundgesetz dafür eigene Regeln enthält. Ähnliches gilt nach seinen Worten für Entscheidungen von Gerichten und die Umsetzung von EU-Recht – solange der Bund nicht über dieses hinausgeht.Hält die Harmonie bei weiteren Reformprojekten?Auch bei den von der Koalition vorgesehenen Einsparungen im Gesundheitswesen und der geplanten Steuerreform benötigt der Bund die Zustimmung der Länder im Bundesrat, damit sie in Kraft treten können. Mit Blick auf die künftige Finanzierung der Krankenhäuser betonte Lies: Eine Lösung könne nicht zulasten der Kommunen gehen. Wenn man sie an der einen Stelle entlasten wolle, dürfe man sie nicht an der anderen belasten.Schnieder bezifferte die Mehrbelastung, die er für Rheinland-Pfalz befürchtet, auf rund 500 Millionen Euro. Es drohe, dass freie Träger von Krankenhäusern in ländlichen Gebieten ihren Versorgungsauftrag zurückgäben und es damit zu einer Rekommunalisierung dieser Krankenhäuser komme. Mit Blick auf die Steuerreform sagte er, er hoffe auf eine enge Absprache mit dem Bund. „Dann werden wir schauen, ob wir da auf Bundesratsebene noch Korrekturbedarf sehen, oder ob wir dann sagen, dass wir das auch gemeinsam gehen.“Für den späteren Abend stand die erste Lesung des Gesetzentwurfs „zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen“ auf der Tagesordnung des Bundestages. Mit jährlich 400 Millionen Euro bis einschließlich 2029 will der Bund die Geberländer im Finanzausgleich bedienen. Für finanzschwache Länder mit hoch verschuldeten Kommunen sind jährlich 250 Millionen Euro vorgesehen. Für die ostdeutschen Länder, die unter den Kosten der Zusatzversorgungssysteme der ehemaligen DDR leiden, sind 350 Millionen Euro im Jahr eingeplant.Staatsrechtlich sind die Länder dafür zuständig, die Städte und Landkreise ausreichend mit Mitteln auszustatten, damit diese ihre Aufgaben erfüllen und ihre Ausgaben finanzieren können. Das hat die Bundesregierung jüngst in der Debatte um das Länder- und Kommunalentlastungsgesetz noch einmal in Erinnerung gerufen. Man teile die Sorge der Länder bezüglich der schwierigen Finanzlage der Kommunen, heißt es in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates. Weiter steht dort: „Die Bundesregierung weist in diesem Zusammenhang auf die verfassungsrechtliche Verantwortung der Länder hin, die auskömmliche Finanzausstattung ihrer Kommunen sicherzustellen und diesen bei zusätzlichen finanziellen Belastungen einen Mehrbelastungsausgleich zu gewähren.“ Ergänzend weist sie darauf hin: „Dies gilt auch für die Umsetzung bundesgesetzlicher Vorgaben.“
Bund und Länder einig bei Entlastungen
Bund und in den Ländern einigen sich auf neue Regeln zum Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt. Das Ziel: Die Kommunen zu entlasten.











