Es ist eine wichtige Woche für die Kommunen. Nachdem ihre Haushalte schnell in eine nie zuvor gesehene Schieflage gerutscht sind, soll nun das Treffen der Regierungschefs der Länder mit Bundeskanzler Friedrich Merz die Wende zum Besseren bringen. So sind die kommunalen Sozialausgaben in den vergangenen Jahren mit zweistelligen Raten gestiegen. Daher können Großstädte und Landkreise ihre Ausgaben nicht mehr mit ihren Einnahmen decken. Weil die Leistungen in Bundesgesetzen festgeschrieben sind, können die Bürgermeister und Landräte allein daran nichts ändern.Kommunale Defizite von 30 Milliarden Euro bis 2029 – jährlichDieses Jahr rechnen die kommunalen Spitzenverbände mit einem Defizit von etwa 30 Milliarden Euro. Ohne Korrekturen würde es in dieser Größenordnung bis zum Jahr 2029 so weitergehen. Die kommunalen Spitzenverbände schlugen daher zu Wochenbeginn Alarm. „Wenn die Kommunen sparen müssen, heißt das zum Beispiel: weniger Busse und Bahnen, geschlossene Bäder, weniger Jugendangebote, unsanierte Schulen, schlechtere Krankenhausversorgung, längere Wartezeiten in Ämtern, schlechter gepflegte Parks und Spielplätze, kaputte Straßen, weniger Kultur, weniger Jugendclubs und weniger Unterstützung vor Ort“, warnten Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund. „Die kommunale Finanzkrise betrifft uns alle.“Der Beschlussvorschlag für die Runde aus den Regierungschefs der Länder und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) – er liegt der F.A.Z. vor – enthält ein Bekenntnis zur sogenannten Veranlassungskonnexität, besser bekannt als: Wer bestellt, bezahlt. Konkret haben sich demnach Bund und Länder auf folgende Vereinbarung verständigt: Wenn Leistungsgesetze oder andere Gesetze des Bundes in dieser Legislaturperiode beschlossen werden, die mit deutlichen Veränderungen der Finanzierungslasten unter den anderen staatlichen Ebenen verbunden sind, „werden Auswirkungen auf die Haushalte der Kommunen und der Länder in Höhe von 75 Prozent für Länder und Kommunen kompensiert“. Dies soll gelten, wenn sich diese für sie nach Inkrafttreten auf mindestens 250 Millionen Euro im Jahr belaufen. Die Schätzungen dazu will man einvernehmlich unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände „kooperativ und möglichst einvernehmlich“ erarbeiten.Änderungen in drei LeistungsgesetzenLetzteres ist aus Sicht der Städte und Landkreise eine nicht zu unterschätzende Zusage. Sie beklagen, dass ihre Expertise in der Vergangenheit oft nicht gehört wurde, obwohl sie es sind, die damit arbeiten müssen. So seien die Regelungen übermäßig komplex geworden, um jedem Einzelfall gerecht zu werden. Als Beispiele werden die Eingliederungshilfe für Menschen mit Einschränkungen oder die Kinder- und Jugendhilfe genannt. Um den persönlichen Bedarf ermitteln zu können, werde viel mehr Personal als früher gebraucht. Zugleich gebe es inzwischen Klassen, in denen vier oder fünf Erwachsene zur Begleitung ihrer individuellen Schützlinge säßen – zusätzlich zum Lehrer, heißt es. Hier wird daher schon länger über eine Poollösung diskutiert.Fest eingeplant sind Änderungen von drei Leistungsgesetzen: Eingliederungshilfe, Kinder- und Jugendhilfe sowie Unterhaltsvorschuss. Damit diese Korrekturen, die auf eine Entlastung der Kommunen abzielen, nicht indirekt zu Mehrbelastungen führen, ist im Beschlussvorschlag vorgesehen, diese vom neuen Regelmechanismus auszunehmen. Außerdem gibt es einen eigenen Punkt zu Steuergesetzen. Sie werden ebenfalls ausgeklammert. So heißt es: „Steuergesetze sind von dieser Regelung nicht erfasst.“Am Vortag der Zusammenkunft erhöhten die kommunalen Spitzenverbände noch einmal ihren Druck auf den Bund und die Länder: Die strukturelle Schieflage der kommunalen Finanzen dürfe nicht zur neuen Normalität werden, mahnten sie. Wenn die kommunale Handlungsfähigkeit verloren gehe, verliere der Staat insgesamt an Leistungsfähigkeit. „Defizite von 30 Milliarden Euro jährlich sind klarer Ausdruck eines grundlegenden Problems. Dafür braucht es Lösungen, und zwar umgehend.“