Belastete Kommunen: Bund und Länder einigen sich auf Finanzreform
Bund und Länder haben sich auf einen Weg geeinigt, um strauchelnde Kommunen zu entlasten. Doch das könnte vor allem Kinder, Jugendliche und Menschen mit Behinderung treffen.
Wird die Entlastung der Kommunen zur Belastung der Kinder- und Jugendhilfe? Olaf Lies, Friedrich Merz und Gordon Schnieder
Bund und Länder haben sich nach langem Streit auf eine finanzielle Entlastung der Kommunen geeinigt. Dies teilte Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies (SPD) nach den Beratungen mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) in der Ministerpräsidentenkonferenz mit. Die vereinbarte Lastenverteilung folge „dem Grundsatz: Wer bestellt, bezahlt“, sagte Kanzler Merz. „Den werden wir demnächst auch gemeinsam einhalten im Verhältnis zwischen Bund und Ländern.“
Die Neuregelung soll ab dem 1. September gelten, sagte Merz. „Wir haben auch im Verhältnis zwischen Bund und Ländern ein neues Kapitel aufgeschlagen der föderalen, kollegialen, kooperativen Zusammenarbeit“, sagte der Kanzler weiter. Wenn der Bund Gesetze verabschiedet, die finanzielle Lasten nach sich ziehen, sollten die Länder und gegebenenfalls auch die Kommunen über die Umsatzsteuer einen Ausgleich bekommen. Umgekehrt werde der Bund Umsatzsteuerpunkte zurückbekommen, wenn er entlastende Maßnahmen beschließt. Der juristische Begriff für dieses Prinzip ist „Veranlassungskonnexität“.










