Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat den Regierungsentwurf für das „Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit“ kritisiert. Zwar begrüße sie grundsätzlich das Ziel, die Cyberabwehr zu stärken, die geplanten Befugnisse dürften jedoch nicht zulasten der ärztlichen Schweigepflicht gehen. „Die verdeckten Abwehrmaßnahmen können auch Gesundheitsdaten von Versicherten betreffen, die von Vertragsärztinnen und -ärzten sowie Vertragspsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten verarbeitet werden“, heißt es von der KBV.
Ihrer Ansicht nach könnten die vorgesehenen verdeckten Cyberabwehrmaßnahmen auch Arztpraxen betreffen. Praxisverwaltungssysteme und die Telematikinfrastruktur seien regelmäßig Ziel von Schadsoftware, insbesondere Ransomware. Würden Sicherheitsbehörden auf kompromittierte Systeme zugreifen, könnten sie dadurch, ohne Wissen der Versicherten, auch auf besonders sensible Gesundheitsdaten stoßen, warnt die Ärztevertretung. Die Sorge der KBV kommt nicht von ungefähr: Einrichtungen des Gesundheitswesens gehören seit Jahren zu den bevorzugten Zielen von Cyberkriminellen.
Laut der Bundesregierung dienen die Befugnisse ausschließlich der Gefahrenabwehr und seien keine Überwachungsmaßnahmen. Nach Sicht der KBV ist für den Schutz der ärztlichen Schweigepflicht nicht entscheidend, welchem Zweck der staatliche Zugriff diene. Entscheidend sei, ob die Behörden tatsächlich Zugang zu vertraulichen Patientendaten erhalten könnten.






