Stand: 27.05.2026 • 15:37 Uhr
Die Bundesregierung will den Sicherheitsbehörden mehr Möglichkeiten bei der Abwehr von Cyberangriffen geben. Bundesbehörden sollen sich laut einem Kabinettsentwurf künftig nicht nur verteidigen, sondern auch Gegenangriffe starten können.
Zur Abwehr von Cyberattacken sollen die deutschen Sicherheitsbehörden neue Befugnisse erhalten und dabei auch aktiv gegen Angreifer vorgehen dürfen. Das Bundeskabinett beschloss dazu ein Gesetz zur Stärkung der Cybersicherheit, wonach Bundespolizei, Bundeskriminalamt (BKA) und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Angriffe künftig nicht nur erkennen, sondern auch technisch eingreifen können.
Mehr Befugnisse um Schaden abzuwenden
Insbesondere gegen groß angelegte Cyberangriffe mit großem Schadenspotenzial böten vorbeugende Maßnahmen in den eigenen IT-Systemen alleine "keinen hinreichenden Schutz", heißt es im Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium. Es müssten daher für die Polizeibehörden des Bundes und für das BSI "ergänzend Möglichkeiten zur Unterbindung solcher Cyberangriffe geschaffen werden, um gravierende Folgeschäden abwenden oder minimieren zu können".










