«Ein Vehikel für Schwarzgeld»: Professoren greifen den Trinkgeld-Entscheid des Ständerats anDer Ständerat setzt sich für die Gastronomie ein und will Trinkgelder von Steuern und AHV-Beiträgen befreien. Arbeitsrechtsexperten warnen vor einem Missbrauch durch Handwerker, Coiffeure, Boten.25.06.2026, 05.30 Uhr3 LeseminutenKleine Geste, grosse Frage: Wer bestimmt über das Trinkgeld?Christian Beutler / KeystoneEs gilt als kleine Geste der Wertschätzung, doch wirtschaftlich betrachtet ist es deutlich mehr: Jedes Jahr erhalten die Angestellten in der Gastronomie schätzungsweise bis zu eine Milliarde Franken Trinkgeld. Je nach Betrieb machen Trinkgelder bis zu 40 Prozent des Einkommens aus. Trotzdem zählen es die meisten Gastrochefs nicht zum Lohn. Daher versteuern die meisten Arbeitnehmer das Trinkgeld nicht und bezahlen auch keine AHV-Beiträge darauf.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Ob das so bleiben soll, darüber diskutieren Politik und Behörden seit Monaten. Nun bringen sich 13 Professorinnen und Professoren für Arbeits- und Sozialversicherungsrecht in die Debatte ein. In einem Schreiben an den Nationalrat warnen sie davor, die bisherige Praxis im Gesetz festzuschreiben. Die geplante Änderung sei «verfassungswidrig» und habe «sozial schwerwiegende Folgen». Der Brief liegt der NZZ vor.Initiiert wurde das Schreiben von Thomas Geiser, emeritiertem Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen. Er sagt: «Wenn ein Parlament einen Unsinn beschliesst, muss man es darauf aufmerksam machen.»Bundesrat wollte AHV-AbgabeDass Trinkgeld überhaupt zum Politikum geworden ist, liegt am schleichenden Verschwinden des Bargelds. Trinkgelder werden heute immer häufiger mit Karte oder Twint bezahlt. Damit tauchen sie in Kassensystemen und Buchhaltungen auf. Und plötzlich stellt sich eine Frage, die lange niemanden interessierte: Wie ist mit diesen Beträgen umzugehen?Eigentlich gibt es darauf bereits eine Antwort: Trinkgelder gelten als Einkommen und gehören auf den Lohnausweis, sobald sie «einen wesentlichen Teil des Lohns» darstellen. So steht es in einer Wegleitung des Bundesamts für Sozialversicherungen, an der sich auch die Steuerbehörden orientieren. Nur: Was genau «wesentlich» bedeutet, steht nirgends. Fachkreise sprechen zwar oft von 10 Prozent des Lohnes. Doch in der Praxis ist das Auslegungssache. Das macht es einfach, beim Trinkgeld wegzuschauen.Dies ist auch Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider nicht entgangen. Im vergangenen Jahr kündigte sie an, für die Finanzierung der AHV künftig auch auf die Trinkgelder zuzugreifen. Der Bund rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von 20 bis 50 Millionen Franken pro Jahr.Doch noch bevor der Bundesrat konkrete Schritte unternehmen konnte, schaltete sich das Parlament ein. Eine Motion des Walliser Mitte-Ständerats Beat Rieder verlangt, Trinkgelder in der Gastronomie vom massgebenden AHV-Lohn und vom steuerbaren Einkommen auszunehmen – auch dann, wenn sie einen wesentlichen Teil der Entschädigung ausmachen. Der Ständerat stimmte dem Vorstoss im März mit 42 zu 1 Stimme zu.Für Thomas Geiser und seine Berufskollegen ist das rechtlich nicht tragbar. Sie warnen das Parlament davor, Trinkgelder gegenüber anderen Einkommensarten ohne sachlichen Grund zu privilegieren. Dies verstosse gegen ein Prinzip der Bundesverfassung: Gleiches müsse gleich behandelt werden.Geiser befürchtet, dass mit einer solchen Ausnahme ein Präzedenzfall geschaffen wird. «Wenn die Motion Rieder umgesetzt wird, könnte Trinkgeld als Vehikel für Schwarzgeld missbraucht werden.» Würde dieser Teil des Lohns von Steuern und Sozialabgaben befreit, entstünde ein Anreiz, einen immer grösseren Teil des Einkommens als Trinkgeld auszuweisen.Statt einem Kunden 100 Franken in Rechnung zu stellen, könnten beispielsweise nur 60 Franken verrechnet und weitere 40 Franken als Trinkgeld deklariert werden. «Wenn das in der Gastronomie erlaubt ist, warum sollten nicht auch Handwerker oder andere Dienstleister nach dieser Logik vorgehen?», fragt Geiser.Trinkgeld sei «ein Geschenk», kein LohnDie Gegner einer Deklarationspflicht sehen das anders. Bemerkenswert ist dabei, wer sich hier einig ist. Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, die sonst oft zerstrittenen Sozialpartner, stehen in der Trinkgeld-Frage ausnahmsweise auf derselben Seite. Der Gastrosuisse-Präsident Beat Imhof sagte der NZZ dazu: «So wie es heute läuft, läuft es gut.»Die Restaurantbesitzer wollen keine zusätzlichen Kosten, da auch sie als Arbeitgeber AHV-Beiträge bezahlen müssten. Die Gewerkschaften wiederum wollen keine weiteren Lohnabzüge. Beide warnen davor, dass Kellnerinnen, Barkeeper und Köche am Ende des Monats weniger Geld haben – und das in einer Branche, die ohnehin für tiefe Löhne bekannt ist.Geiser sieht in den zusätzlichen Abzügen keine Nachteile. Wer Trinkgelder deklariere, zahle zwar Beiträge. Gleichzeitig verbesserten sich dadurch aber die an den Lohn geknüpften Leistungen. Höhere Einkommen führten zu höheren Ansprüchen bei Krankheit und Arbeitslosigkeit. Und: «Jeder zusätzliche Franken in die AHV hilft gegen Altersarmut», sagt er.Die Motion wird voraussichtlich in der Herbstsession vom Nationalrat behandelt. Wird sie auch dort angenommen, muss der Bundesrat eine Gesetzesänderung ausarbeiten. Rein theoretisch könnte der Nationalrat den Vorstoss noch stoppen. Dafür spricht derzeit jedoch wenig. Zu breit ist die Allianz, die hinter der Motion steht. Dagegen kommen auch die Professoren kaum an.Passend zum Artikel
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Der Ständerat setzt sich für die Gastronomie ein und will Trinkgelder von Steuern und AHV-Beiträgen befreien. Arbeitsrechtsexperten warnen vor einem Missbrauch durch Handwerker, Coiffeure, Boten.









