Schweden-Rente versus betriebliche Altersversorgung – wie soll die künftige Zusatzrente aussehen, die für alle Beschäftigten die gesetzliche Rente ergänzt? Die Alterssicherungskommission der Bundesregierung hat sich für das schwedische Modell entschieden, in dem ein Zusatzbeitrag, der mit den Sozialabgaben erhoben wird, in eine individuelle Kapitalrente fließt. Und sie hat Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mit diesem Vorschlag nachhaltig beeindruckt, wie dieser am Dienstag freimütig bekannte.Eine „Abweichung von meinen bisherigen Vorstellungen“, so erklärte er, sei die Verbindung dieser kapitalgedeckten Zusatzvorsorge mit den vorhandenen Strukturen der gesetzlichen Rente. „Und ich muss sagen, das ist eine geniale Idee.“ Er selbst habe zuvor immer eine obligatorische Betriebsrente befürwortet. Das wäre eine Lösung mit gesetzlichen Pflichten, aber in der Verantwortung der Unternehmen. Nur werde dieser Weg bei näherem Hinsehen sehr kompliziert. Mit einer „Integration in die erste Säule“, also die gesetzliche Rente, gebe es diese Probleme nicht, betonte Merz bei der Vorstellung des Reformkonzepts.DGB: Keine Kapitalvorsorge in der gesetzlichen RenteZu diesem Zeitpunkt wusste er schon, welchen Druck einschlägige Interessenverbände gegen die Schweden-Rente aufbauen. Die Versicherungswirtschaft hatte sich sogleich öffentlich dagegen positioniert. Sie bangt vor allem um Geschäftsmöglichkeiten, wenn sich ein staatlicher Fonds nach schwedischem Vorbild um die Kapitalanlage kümmert. Dann folgte die Arbeitgeber-Bundesvereinigung BDA mit einer harschen Absage – weil der Zusatzbeitrag für die Schweden-Rente die Lohnnebenkosten weiter erhöhe. Dies wäre freilich kaum anders mit einer obligatorischen Betriebsrente – sofern es keine rein arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente werden soll.Und der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der schon zuvor seine Forderung nach einer obligatorischen, rein arbeitgeberfinanzierten Betriebsrente platziert hatte, trommelte nun noch einmal gegen den schwedischen Weg und für eine betriebliche Zusatzrente außerhalb der Sozialversicherung.„Beide Systeme sollten getrennt bleiben“, forderte die DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi. „Sauber und transparenter wäre eine verpflichtende betriebliche Altersvorsorge auf der Basis von Tarifverträgen.“ Offen bleibt dabei jedoch unter anderem, wie eine Betriebsrente „auf der Basis von Tarifverträgen“ für alle Arbeitnehmer verbindlich werden soll.Ein deutsches Pendant zum schwedischen Staatsfonds deutet sich anZiel des nun offiziellen Kommissionsvorschlags ist es, von 2028 an neben dem „regulären“ Rentenbeitrag einen Zusatzbeitrag zu erheben, der dann auf zwei Wegen angespart werden kann: entweder in einem Fonds nach Art des schwedischen Staatsfonds AP7 oder in lizenzierten privaten Fonds. Für das staatliche rechtliche Standardangebot böte sich wohl der „Kenfo“ an, der bisher Ablösezahlungen der Energieunternehmen für den Kernenergierückbau verwaltet. Er sollte schon für das Rentenmodell der Ampelkoalition, das unvollendet gebliebene „Generationenkapital“, eine zentrale Rolle spielen.Der Zusatzbeitrag soll nach Vorstellung der Kommission von anfangs 0,5 Prozent des Bruttolohns zügig auf zwei Prozent steigen, damit die Kapitalrente schnell zu einem spürbaren Rentenbaustein wird. Im Gegenzug will sie den Beitragsanstieg der gesetzlichen Rente durch einige Einschnitte dämpfen, darunter das Auslaufen der Rente ab 63. Und es soll der Demographiefaktor in der Formel für die jährlichen Rentenerhöhungen wieder wirksam werden, sie also dämpfen, wenn weniger Zahler mehr Rentner versorgen müssen. Mit ihrem umstrittenen Rentenpaket von 2025 hatte die Koalition den Faktor bis 2031 ausgeschaltet.Nicht nur Merz und die Unionsmitglieder der Kommission, Pascal Reddig (CDU) und Florian Dorn (CSU), stellten sich am Dienstag klar hinter das Gesamtkonzept; obwohl auch ihnen nicht alle 33 Einzelvorschläge gefallen. In ungewohnter Entschlossenheit bekannten sich auch Arbeitsministerin und SPD-Vorsitzende Bärbel Bas sowie Annika Klose, SPD-Vertreterin in der Kommission, dazu. Die besondere Qualität des Konzepts sei, dass es nicht zum „Rosinenpicken“ tauge, argumentierte Bas. Es sei darauf angelegt, in Gänze umgesetzt zu werden – und das strebe sie an.Das „Gesamtkonzept“: Ausgabendämpfung hier, neue Chancen dortDessen politische Balance beruht vor allem darauf, dass die Schweden-Rente das Versorgungsniveau im Alter längerfristig nicht nur stabilisieren, sondern sogar steigern kann. Ohne die Chancen eines solchen Modells wäre die SPD nicht bereit, all die Einschnitte mitzutragen. Doch ohne die Einschnitte und die damit verbundene Dämpfung des regulären Rentenbeitragssatzes stiege die Abgabenlast derart stark, dass die Union nicht mitmachen könnte.Dazu gehören auch einige komplizierte Regeln, wie der Demographie- oder Nachhaltigkeitsfaktor nach 2031 wieder wirken: Schon nach jetziger Gesetzeslage tritt er dann wieder in Kraft, und den Plänen zufolge soll er sogar etwas stärker dämpfend wirken als zuvor. Doch zugleich sollen Arbeitnehmer auch nach 2031 eine Garantie haben, dass ihre Bezüge aus Umlage- und Kapitalrente mindestens zu Beginn des Ruhestands das heute festgeschriebene „Niveau“ von 48 Prozent erfüllen. Im weiteren Verlauf des Ruhestands werden dann aber auch ihre gesetzlichen Renten nur in dem per Demographiefaktor gedämpften Tempo erhöht.Kröten für die UnionDie Union muss aber auch einige Kröten schlucken, um das Paket politisch Richtung Ziel zu bringen. Neben einer mindestens in der Übergangsphase erhöhten Abgabenlast sieht es unter anderem vor, die sogenannten Minijobs weitgehend abzuschaffen. Und es sieht vor, Beamte – wenn auch „perspektivisch“, nicht sofort – in die gesetzliche Rente einzubeziehen. Letzteres ermöglicht es der SPD, die Reform als Einstieg in ihr Ideal einer „Erwerbstätigenversicherung“ für alle Berufs- und Statusgruppen zu feiern.Im Hinblick auf die Schweden-Rente stehen dagegen beide Koalitionspartner vor ähnlichen Herausforderungen, da sich BDA und DGB hierbei jenseits aller sonstigen Gegensätze in der Ablehnung einig sind. Merz wurde indes noch deutlicher, warum er dieses Modell inzwischen so viel besser findet als eine obligatorische Betriebsrente: Letztere „hätte erhebliche bürokratische Aufwände ausgelöst und ganz neue Strukturen erfordert, bis hin zur Kontrolle“, erläuterte er.Für eine obligatorische Betriebsrente müssten etwa zum Einzug und für die Anlage der Beiträge neue Organisationswege gebaut werden, damit jeder Kleinbetrieb die Pflichten für seine Mitarbeiter erfüllen kann. Und wollte man vor dem Startschuss erst darauf warten, dass die Sozialpartner in ihren Einflussbereichen tarifvertragliche Regelungen dazu treffen, würde sich dieser um viele Jahre verzögern.„Das ist alles nicht notwendig, wenn man das in der ersten Säule macht“, fasste Merz sein Urteil zusammen. Der schwedische Weg sei eine „richtig gute Idee“. Geärgert habe er sich nur darüber, „dass ich nicht selbst darauf gekommen bin“.