Vor zehn Jahren gab die damalige Bundesregierung ein Versprechen ab: Behinderte sollten gleichberechtigt am Leben teilhaben können. Wer Fußball spielen wollte, sollte Fußball spielen, wer in eine eigene Wohnung ziehen wollte, sollte in eine eigene Wohnung ziehen, der Staat versprach Geld und Hilfe. Es war die deutsche Antwort auf die Behindertenrechtskonventionen der Vereinten Nationen, und sie bekam einen typisch deutschen Namen: Bundesteilhabegesetz.Zehn Jahre später tut sich Achim Brötel schwer, das Gesetz allein als gesellschaftliche Errungenschaft zu sehen. Der Landrat des Neckar-Odenwald-Kreises erkennt darin auch vieles, was das Land gerade lähmt. Außerdem weiß er langsam nicht mehr, wie er die sogenannte Eingliederungshilfe für Behinderte finanzieren soll. Ein Satz, der dem CDU-Politiker dazu einfällt, lautet deshalb: „Das ist geradezu ein Klassiker: Der Bund bestellt, aber er bezahlt es nicht.“ Darüber beklagen sich die Kommunen schon lange: Der Bund regelt Sozialleistungen, für die am Ende die Kreise und Städte zahlen müssen. Und es wird immer schlimmer. Der Neckar-Odenwald-Kreis zum Beispiel gab im Jahr 2020 noch 25 Millionen Euro für die Unterstützung Behinderter aus. Im vergangenen Jahr waren es schon 40,7 Millionen, fast ein Sechstel des Haushalts. „Die Kosten galoppieren uns regelrecht davon, und sie ersticken uns“, sagt Brötel, der wie viele andere Landräte inzwischen vor der Frage steht, wo er lieber spart: am Krankenhaus, am Theater oder an den Busverbindungen?Der Landrat spricht von einem „irrsinnigen Verwaltungsaufwand“Brötel will nicht missverstanden werden. Er sagt, dass er „die Grundintention“ des Teilhabegesetzes teile. Die fünf Hilfebedarfsgruppen, die es früher gab, seien „definitiv als Raster zu grob“ gewesen, um auf die individuellen Bedarfe behinderter Menschen einzugehen. Nun aber gebe es für tausend fiktive Fälle tausend Gruppen – also für jeden seine eigene. „Das ist ein irrsinniger Verwaltungsaufwand.“Um genauer zu erklären, was Brötel damit meint, braucht es mindestens zwei Mitarbeiter des Landratsamtes in Mosbach, einer 25.000-Einwohner-Stadt im badischen Teil des Odenwalds. Der erste trägt Hemd und heißt Christopher Zettl. Er leitet das Team, das für die Bewilligung des Geldes zuständig ist. Der zweite trägt T-Shirt und heißt Marcel Kraft. Er leitet das Team, das für den sozialen Teil zuständig ist. Dazu haben sich noch zwei Vorgesetzte in dem Besprechungszimmer eingefunden.Landrat Achim Brötel im Landratsamt in Mosbach.Jasper HillDie vier erläutern, wie genau der Bedarf eines Menschen ermittelt wird, der zum Beispiel in ein Heim ziehen möchte. Zunächst prüft das Team von Zettl Einkommen und Vermögen und fordert ärztliche Unterlagen an, aus denen hervorgeht, ob tatsächlich eine „wesentliche Behinderung“ vorliegt. Wenn alles passt, erteilt Team Zettl einen Auftrag an Team Kraft, das ein Gespräch mit dem Antragsteller führt oder – wenn dieser dazu nicht fähig ist – mit dessen Betreuer.Als Grundlage für das Gespräch dient Kraft das sogenannte Bedarfsermittlungsinstrument Baden-Württemberg, ein Formular, das es so ähnlich auch in den anderen Bundesländern gibt und das samt Erläuterungen etwa vierzig Seiten lang ist. Anhand des Leitfadens versucht Kraft, herauszufinden, inwieweit die Teilhabe eines Menschen in neun Lebensbereichen eingeschränkt ist.Kraft fragt in den mehrstündigen Gesprächen nach den Wünschen der Menschen – wie sie wohnen wollen, wie sie arbeiten wollen, wie sie ihre Freizeit gestalten wollen –, definiert mit ihnen Ziele und legt fest, welche Hilfe sie dafür bekommen. So und so viele Stunden einer Fachkraft zum Anziehen und Waschen, so und so viele Stunden für die Begleitung zum Einkaufen oder zum Sport. Der Behinderte wird nicht mehr einer Kategorie zwischen eins und fünf zugeordnet, sondern er bekommt einen maßgeschneiderten „Gesamtplan“ von zehn Seiten und mehr. „Früher war das ein Puzzle mit 500 Teilen, jetzt sind es 2000 Teile“, sagt Kraft. Zu viel? Kraft jedenfalls meint: „Ich habe früher auch festgestellt, welche Fachleistung jemand benötigt.“Zehn statt eineinhalb VollzeitstellenWenn alles fertig ist, schreibt Kraft eine Stellungnahme für das Team Zettl, das dann den Bescheid fertig macht. Auch das ist nicht mehr so einfach wie früher, als es noch fünf Gruppen und Standardschreiben gab. Abgeschlossen ist die Sache damit aber nicht. Alle zwei Jahre muss jeder Fall neu aufgemacht werden, um zu überprüfen, ob die Ziele erreicht wurden oder sich der Bedarf verändert hat, selbst dann, wenn die konkrete Behinderung Veränderungen unwahrscheinlich macht.Die zusätzliche Arbeit macht sich im Landratsamt auch an den Personalstellen bemerkbar. Team Zettl hatte früher 4,8 Vollzeitstellen, inzwischen sind es 7,8. Team Kraft wuchs von eineinhalb auf zehn Stellen an.Die Bewertung, was politisch aus alledem folgen sollte, überlassen die vier Verwaltungsmitarbeiter dem Landrat selbst, und der spricht als Präsident des Deutschen Landkreistags nicht nur für seinen eigenen Kreis. Brötel ist der Auffassung, dass von dem vielen zusätzlichen Geld zu wenig bei den Menschen ankommt. „Da fließt viel zu viel in sinnlose Selbstbeschäftigung“, sagt er und plädiert dafür, das Gesetz „vernünftig handhabbar“ zu machen. „Ich glaube, man könnte mit deutlich pauschaleren Lösungen dem Einzelnen immer noch gerecht werden.“Auch manche Ansprüche sind in den Augen des Landrats übertrieben, etwa das Recht eines jeden Schülers mit Handicap auf einen eigenen Schulbegleiter. „Wir haben Klassen, da sitzen fünf, sechs, sieben oder acht Erwachsene drin und nur unmerklich mehr Kinder“, sagt Brötel. Sicher gebe es Beeinträchtigungen, die einen eigenen Begleiter erforderten, „aber es kann mir niemand erzählen, dass jeder Schüler mit einer Behinderung, der inklusiv beschult wird, diese exklusive Eins-zu-eins-Betreuung braucht“.