NZZAS – Magazin NZZaSWenn sich Eltern prügeln, sind Kinder nie nur Zuschauende, sondern werden selbst zu Opfern. Höchste Zeit, ihre Perspektive ernster zu nehmen. Zwei Betroffene erzählen.Stefanie Müller-Frank21.06.2026, 05.30 Uhr12 LeseminutenWenn ihr Vater getrunken hatte und mitten in der Nacht voller Wut heimkehrte, kamen sie alle vier drunter: Denise, die Mutter und die beiden Brüder.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Wenn zwischen den Eltern ein Streit ausbrach und Denise versuchte zu schlichten, kam sie drunter.Als sie aus dem Frauenhaus zurückgekehrt waren und ihr Vater geschworen hatte, nie wieder zuzuschlagen, kam sie drunter.Noch heute sagt sie, sie sei dann eben «druntergekommen», wenn ihr Vater ausgerastet sei. Dass er ihr zweimal ein blaues Auge schlug, erfährt man erst später. Damals schämte sie sich so sehr, dass sie nicht einmal zum Arzt ging.Am schlimmsten waren die Ferien. Während ihre Freundinnen in die Skiferien fuhren, musste Denise daheim bleiben. Ihr Vater erlaubte seiner Tochter nur selten, allein raus oder in die Stadt zu gehen. An schöne Momente erinnert sie sich nicht, auch nicht in der Küche, obwohl ihr Vater Koch war. Mit zwölf musste sie einen Teig ausrollen können. Sie hasst es bis heute.Einmal war die Familie bei einem Cousin zu Besuch, da sagte Denise etwas, das ihm nicht passte. Zack, zwitscherte es ihr ins Gesicht, eine Ohrfeige mit der Hinterhand.Und dann legte ihr Vater eines Abends ein Küchenmesser auf den Küchentisch. «Ich habe euch das Leben gegeben», sagte er, «und ich nehme euch auch das Leben.»Denise war vierzehn. Sie rief die Polizei. Zusammen mit ihrer Mutter und ihrem jüngeren Bruder brachte man sie ins Frauenhaus. Der ältere Bruder blieb zurück. Er war schon sechzehn.Zum ersten Mal konnte sie ruhig schlafen, ohne darauf zu warten, dass ihr Vater betrunken nach Hause kam, ohne die Anspannung, dass er ihre Mutter beschimpfen, anspucken, treten oder schlagen würde. Immer wieder hatte sie nachts sein wütendes Gebrüll gehört. Manchmal hatte er sie und ihre Brüder aus dem Bett geholt, weil er davon überzeugt war, sie würden ihm nicht genug Respekt entgegenbringen.«Im Frauenhaus war es plötzlich so still», sagt Denise Kaya. Sie ist 36 Jahre alt, arbeitet als freischaffende Kosmetikerin und heisst eigentlich anders, auch einige Details wurden geändert, um sie zu schützen. Sie spricht selbstbewusst und ist gleichzeitig darum bemüht, ihr Gegenüber nicht zu überfordern. Die Gewalt, die sie erlebt hat, benennt sie erst auf Nachfrage.Auch nach den Monaten im Frauenhaus schaffte es die Mutter nicht, sich von ihrem Mann zu trennen. «Sie hat ihn sehr geliebt», sagt Denise Kaya. Erst als der Vater die Familie verliess und alles Ersparte mitnahm, atmeten Denise und ihre Geschwister auf. Bis er zehn Jahre später wieder bei ihnen auftauchte.Jedes Jahr erleben in der Schweiz rund 27 000 Kinder, wie ein Elternteil den anderen beschimpft, bedroht, schlägt, kontrolliert oder psychisch zermürbt. Zu häuslicher Gewalt zählt nicht nur, dass man jemanden verletzt, würgt, fesselt, einsperrt oder mit Sachen nach ihm wirft. Sondern auch, wenn man den anderen systematisch demütigt, einschüchtert, ignoriert oder damit droht, den Kindern etwas anzutun. Wenn man den anderen sexuell nötigt oder vergewaltigt, das Smartphone überwacht, ihm verbietet, Freunde und Familie zu treffen, oder das gemeinsame Konto an sich nimmt.Meist geschieht das hinter verschlossenen Türen. Oft wird auch dann noch darüber geschwiegen, wenn die Beziehung längst zerbrochen ist. Spätestens bei einer Trennung stellt sich jedoch eine Frage, um die niemand herumkommt: Was ist mit den Kindern? Darf ein Elternteil, der dem anderen Gewalt angetan hat, seine Kinder weiterhin sehen? Braucht ein Kind immer beide Eltern – auch dann, wenn es miterlebt hat, wie der Vater die Mutter geschlagen hat? In knapp drei Vierteln der Fälle sind die Beschuldigten Männer. Kommt es zu einer Scheidung, klären Kesb-Mitarbeiter und Familiengerichte nicht systematisch ab, ob häusliche Gewalt ausgeübt wurde. Und selbst wenn den Behörden solche Vorfälle bekannt sind, halten sie meist am gemeinsamen Sorgerecht fest, das ist seit 2014 der gesetzliche Regelfall.Aber kann jemand, der seinen Partner eingeschüchtert, erniedrigt, geschlagen, mit Drohungen erpresst oder emotionalem Druck kontrolliert hat, trotzdem ein guter Vater oder eine gute Mutter sein?Wie erleben Kinder diesen Widerspruch? Vertrauen sie einem Elternteil noch, wenn dieser den anderen misshandelt hat? Möchten sie den Kontakt, brauchen sie diese Bindung für ihre Entwicklung?Als Julian Leuenberger seinen Vater nach der Trennung zum ersten Mal wiedersah, trug dieser einen Schnauz. Das ist eine der Erinnerungen, die ihm geblieben sind. Nicht die wichtigste vielleicht, aber eine, die sich festgesetzt hat. Der Vater sah plötzlich anders aus, fast wie jemand, den man einmal gekannt und dann aus den Augen verloren hatte.Julian war damals sechs Jahre alt, auch er heisst eigentlich anders. Seine Mutter war mit ihm und seinen beiden Geschwistern an einen geheimen Ort gezogen, nachdem sie sich von ihrem Mann getrennt hatte, nach Jahren voller Gewalt und dreiAufenthalten im Frauenhaus. Jetzt hatte ein Gericht entschieden, dass die Kinder ihren Vater erstmals nur noch unter Aufsicht sehen sollten.Ungefähr alle drei Monate wurden sie dafür zu einem Treffpunkt in einem Nachbardorf gefahren. Dort verbrachten sie ein paar Stunden mit ihrem Vater, während eine Fachperson daneben sass. Julian mochte diese Besuche nicht, aber er hakte sie brav ab. Auch wenn er nicht verstand, warum sie stattfinden mussten. Zu Hause wurde niemand mehr kleingemacht, seit der Vater nicht mehr da war. Seiner Mutter ging es besser. Ihm und seinen Geschwistern auch.Und doch sagt er heute, mit 23 Jahren: Er sei der Kesb dankbar für die Anordnung von damals. Denn ohne die Aufsicht hätte sein Vater versucht, die Mutter vor den Kindern schlechtzumachen. Davon ist Julian Leuenberger überzeugt. Und die Begleitung machte dem kleinen Jungen auch klar, dass in seiner Familie und mit seinem Vater etwas kolossal nicht gestimmt hatte «und ich mir das alles nicht eingebildet habe». Ein Jahr später beging sein Vater Selbstmord.Heute studiert Julian Leuenberger soziale Arbeit, spielt zusammen mit seinem älteren Bruder Rugby und lebt nicht weit von jenem Dorf im Oberland entfernt, in dem er aufgewachsen ist. Während des Gesprächs schiebt er sich einen Beutel Kautabak unter die Oberlippe, nicht ohne vorher höflich nachzufragen, ob das okay sei. Er ist gross, sportlich und offen. Erst wenn er von seiner Kindheit erzählt, hält er inne, schaut nach unten und wirkt plötzlich angespannt.«Es ist davon auszugehen, dass in jeder Schulklasse drei Kinder sitzen, die zu Hause Gewalt erleben», sagt die Rechtsanwältin Christina Clemm, die seit dreissig Jahren Opfer häuslicher Gewalt vor Gericht vertritt. In der Schule komme das jedoch meist nicht zur Sprache. Auch die Kinder selbst schweigen oft, weil sie ihre Familie schützen wollen.Lange wurde unterschätzt, was es für Kinder bedeutet, wenn sie nicht selbst geschlagen werden, aber immer wieder mitbekommen müssen, wie ihre Mutter oder ihr Vater in Gefahr sind. Heute ist belegt, dass auch miterlebte Gewalt ihre Gesundheit, ihr Verhalten und die Entwicklung ihres Nervensystems schwer beeinträchtigen kann. Eine Studie im Auftrag des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann und der Schweizerischen Konferenz gegen Häusliche Gewalt von 2024 bezeichnet das Miterleben elterlicher Partnerschaftsgewalt deshalb als Form der Kindeswohlgefährdung.Denn Kinder erleben ja nicht nur einen Streit zwischen Erwachsenen. Sie erleben, dass eine ihrer wichtigsten Bezugspersonen bedroht, erniedrigt oder verletzt wird. Das verursacht erheblichen Stress. Bei jüngeren Kindern kann diese Bedrohung sogar schwerer wiegen als eine direkte Misshandlung, weil sie noch stärker von ihren Bezugspersonen abhängig sind. Wenn Eltern einander Gewalt antun, sind Kinder deshalb nie nur Zuschauer.Julian erinnert sich gern an die Zeit im Frauenhaus. Zum ersten Mal hatte seine Mutter Zeit für ihn. Sie spielte mit ihm, las ihm aus Bilderbüchern vor und war einfach für ihn und seine beiden älteren Geschwister da. Bis dahin hatte er das kaum erlebt.Im eigenen Haus betrieben die Eltern eine Privatschule für angehende Konditormeister aus aller Welt, dazu ein Hotel. Zudem arbeitete der Vater in Gourmetrestaurants, die Mutter, eine gebürtige Belgierin, als Fremdsprachensekretärin. Vor der Geburt ihrer Kinder war sie zu ihrem Mann in die Schweiz gezogen, hatte auf dem Hof der Schwiegereltern mitgearbeitet, bis sich ihr Mann mit seiner Zuckerartistik selbständig machte.Von aussen betrachtet wirkte die Familie perfekt. Im Innern herrschte eine andere Ordnung. Für den Vater war selten etwas gut genug. Einmal baute er einBaumhaus im Garten. Als der Bub zuschauen und mithelfen wollte, stauchte ihn der Vater zusammen, weil er nur im Weg herumstehe. Fuhren sie zusammen in die Ferien, mussten sie oft nach wenigen Tagen wieder abreisen, weil das Hotel den Ansprüchen des Vaters nicht genügte. Einmal lud er die Familie auf dem Heimweg mitten auf der Landstrasse aus dem Auto. Und kam nicht mehr zurück.Zu Hause genügte oft eine Kleinigkeit, um ihn zum Ausrasten zu bringen. Sobald der Vater wieder «startete», nahm seine ältere Schwester Julian zu sich ins Zimmer und spielte mit dem Bub, um ihn abzulenken. Aber der bekam das Geschrei, die Wut, die Schläge trotzdem mit. Als sie einmal beim Mittagessen sassen und sein Vater die Spaghetti zu kalt fand, warf er kurzerhand die Katze an die Wand. Seine Frau verprügelte er im Keller.Oft erfahren Behörden erst von häuslicher Gewalt, wenn jemand Anzeige erstattet, eine Gefährdungsmeldung bei der Kesb eingeht oder sich die Eltern vor Gericht trennen. Doch selbst dann wird nicht immer abgeklärt, ob die Kinder häusliche Gewalt zwischen ihren Bezugspersonen erlebt haben.Wie lückenhaft das geschieht, zeigt die bereits erwähnte Studie aus dem Jahr 2024. Nur knapp die Hälfte der befragten Kesb-Mitarbeitenden gab an, bei ihren Abklärungen gezielt nach Gewalt zwischen den Eltern oder anderen wichtigen Bezugspersonen zu fragen. Unter den befragten Richterinnen und Richtern waren es sogar nur dreissig Prozent. Und selbst wenn Gewalt bekannt ist, halten Behörden und Gerichte häufig am gemeinsamen Sorgerecht fest. Dahinter steht die Überzeugung: Kinder brauchen beide Eltern.Paula Krüger, Professorin an der Hochschule Luzern und Mitautorin der Studie, hält diese Annahme für zu pauschal. Wenn Gewalt im Spiel sei, müsse der Schutz des Kindes und des betroffenen Elternteils Vorrang haben. Wenn Übergaben immer wieder in Streit und Einschüchterungen enden, wenn Kinder Angst vor den Begegnungen haben und auch nach der Trennung weiterhin geschimpft und gedroht wird, könne es sinnvoll sein, den Kontakt vorübergehend auszusetzen oder nur noch begleitet stattfinden zu lassen.Ab sechs Jahren, rät Krüger, sollte man die Kinder anhören, sollten ihre Erfahrungen und Wünsche in die Entscheidungen von Behörden und Gerichten mit einfliessen. Das bedeutet nicht, dass Kinder allein entscheiden, ob sie einen Elternteil sehen möchten oder nicht. Aber es bedeutet, ihre Perspektive ernst zu nehmen und sie nicht zu übergehen.In Deutschland soll der Umgang in Zukunft ausgeschlossen werden können, wenn ein Elternteil gegen den anderen Gewalt ausgeübt hat – auch dann, wenn sich die Gewalt nicht gegen das Kind gerichtet hat. Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vor – damit Umgangrechte nicht dazu führen, dass ein Elternteil immer wieder aufs Neue in Gefahr gerät. Neu sollen Familiengerichte den Elternteil, der Gewalt ausgeübt hat, auch dazu verpflichten können, an Trainingskursen zur Gewaltprävention teilzunehmen.In der Schweiz gilt in vielen Kantonen im Grundsatz: «Wer schlägt, der geht.» Eigentlich muss bei häuslicher Gewalt also nicht das Opfer das eigene Zuhause verlassen und ins Frauenhaus gehen, sondern der Täter. Die Polizei kann sogar die Wegweisung der gewalttätigen Person aus der gemeinsamen Wohnung und ein Annäherungs- und Kontaktverbot anordnen. So darf sich der Täter oder die Täterin weder dem Zuhause noch dem Arbeitsort des Opfers nähern, auch nicht anrufen oder SMS schicken.Aber das Recht, die Kinder zu sehen, hebelt den Schutz vor Gewalt oft aus.Marcus Nauer leitet das Sozialberatungszentrum der Region Entlebuch und ist Mediator für hochstrittige Fälle. Er wird beauftragt, wenn Eltern sich nicht mehr einigen können – über die Kinder, das Besuchsrecht, die Übergaben, den Unterhalt, alles. Bevor er Mutter und Vater an einen Tisch setzt, will er immer zuerst eines wissen: Hat es in dieser Familie Gewalt gegeben? Falls ja, ändere das alles.Einem Kind geht es nur dann gut, sagt Nauer, wenn es dem Menschen gutgeht, der es hauptsächlich betreut. Wenn die Mutter nachts nicht schlafen kann, weil sie Angst vor dem Vater hat, dann schläft das Kind auch nicht. Ihr Stress ist sein Stress. In Nauers Worten: Bei häuslicher Gewalt müsse das Recht auf Schutz der Kinder und des betroffenen Elternteils höher gewichtet werden als das Recht auf Kontakt.Besuche seien nur möglich, wenn drei Dinge gewährleistet seien: Das Kind ist nicht in Gefahr. Die Mutter wird bei der Übergabe nicht beschimpft oder bedroht, ist also ebenfalls nicht in Gefahr. Und das Kind will den Kontakt überhaupt. Und die gewaltausübende Person?Die müsse zeigen, dass es ihr ernst sei. Bereuen, eine Therapie machen, sich beim Kind entschuldigen, notfalls auch einmal eine Zeitlang auf den Kontakt verzichten, bis sich alles beruhigt hat. Wer das nicht tue, solle den Kontakt vorerst nur unter Aufsicht haben – oder gar nicht. Nauer wird da ganz deutlich: «Wenn jemand im Stadion gewalttätig wird, sagt man ja auch nicht: Aber er ist doch so ein guter Fan, er darf wieder rein.»In der Praxis läuft es oft anders. Gerichte geben nach, wenn ein Elternteil laut genug auf sein Besuchsrecht pocht, auch wenn Gewalt bekannt ist. Behörden berufen sich auf ihre Neutralität und halten sich raus. Und Kinder werden mit einer Entscheidung überfordert, die Fachpersonen treffen müssten. Nauer ärgert das. «Man muss den Kindern klar sagen: Das Verhalten ist nicht in Ordnung, das war eine Straftat, und wir können dich gerade nicht allein zu diesem Elternteil gehen lassen. Aber das ist nicht deine Schuld.»Wehrt sich ein Kind gegen den Besuch, vermuten Gerichte schnell eine Manipulation. «Entfremdungssyndrom» heisst das Konzept, das dabei gerne bemüht wird, obwohl es wissenschaftlich längst widerlegt ist. Die schon in diesem Text erwähnte Paula Krüger, Mitautorin des Leitfadens «Kontakt nach häuslicher Gewalt», kennt das Muster: Gerade Müttern wird unterstellt, sie würden Gewalt oder Missbrauch erfinden, um die Kinder dem Vater zu entfremden. Der Täter wird so zum Opfer. Und vom Umfeld geschützt.Fachpersonen unterschätzen oft, dass sie selbst manipuliert werden. Denn diese Konflikte sind tabuisiert und von aussen meist schwer zu durchschauen. Petra Sidler leitet die Bildungsstelle für häusliche Gewalt und schult Richter und Kesb-Mitarbeitende, aber auch Hebammen und Apotheker darin, Gewaltdynamiken zu erkennen. Immer wieder bekommt sie zu hören, man müsse ja neutral bleiben. Sidler sieht das anders. «Man darf das Kind auch schon schützen, bevor der Vater oder die Mutter strafrechtlich verurteilt wurde.»Im Fall von Denise Kaya erfuhren die Behörden nie von der häuslichen Gewalt, der sie, ihre Geschwister und ihre Mutter ausgesetzt waren. Nach der Zeit im Frauenhaus kehrten sie alle nach Hause zurück. Die Mutter liess sich auch nicht scheiden, als es wieder losging mit den Schlägen. Niemand in ihrer Familie wäre auf die Idee gekommen, zur Polizei zu gehen und den eigenen Mann, den eigenen Vater anzuzeigen. Denise Kaya reisst die Augen auf und schnalzt mit der Zunge. «Stell dir vor! Niemals.»Heute nimmt das Frauenhaus in der Regel Kontakt mit der Kesb auf, wenn eine Frau sich entscheidet, mit den Kindern zu ihrem gewalttätigen Partner zurückzukehren. Dann sind die Behörden dazu verpflichtet, die häusliche Gewalt abzuklären – und inwiefern die Kinder davon betroffen sind. Auch dann, wenn es nicht zu einer Trennung oder einer Scheidung der Eltern kommt.Damals wurden die Behörden nicht informiert, so erinnert sich Denise Kaya. Sie selbst schämte sich zu sehr, um Hilfe zu holen oder die Polizei zu informieren. Ihre Mutter hoffte weiter, dass sich ihr Mann ändern würde. Hatte er einen Job als Koch, trank er nicht, und sie arbeitete Tag und Nacht im Restaurant mit, um den Kindern eine bessere Zukunft zu ermöglichen.Die Familie war aus der Türkei in die Schweiz geflohen, mit Schlauchbooten übers Meer, als Denise neun Jahre alt war. Nach einer Zeit in Asylunterkünften bekam die Familie eine kleine Wohnung in der Agglomeration. «Wir haben immer versucht, dazwischenzugehen, das Mami zu schützen», sagt sie.Als Denise 18 war, verliess ihr Vater die Familie und nahm alles Ersparte mit. Damals war sie gerade volljährig geworden. Sie wollte nichts mehr von ihrem Vater wissen, ihren Brüdern verbot sie, über ihn zu sprechen, wenn sie dabei war. Als er einmal zu Hause anrief, legte sie auf.«Wir haben es aus der Türkei bis hierher geschafft, und er hätte nur arbeiten, nicht trinken und gut zu seiner Familie schauen müssen», sagt sie. Ihre Wut auf den Vater, ihre Enttäuschung, ist noch immer spürbar, aber mit ihm darüber gesprochen hat sie nie. «Ich hätte keine Antwort bekommen. Er hätte mir gar nicht erlaubt, so mit ihm zu reden.»Zehn Jahre später erkrankte er an Lungenkrebs – die Mutter nahm ihn wieder bei sich auf. Denise lebte da noch zu Hause – und kümmerte sich als gute Tochter um den ganzen Papierkram, seine Medikamente, machte Termine bei Ärzten, redete wieder mit ihm. Im Spital, kurz vor seinem Tod, traute sie sich schliesslich doch, ihn zu fragen, warum er sie immer geschlagen habe. «Er hatte Tränen in den Augen», erzählt sie. «Aber es kam keine Antwort. Nur: ‹Ich habe zu viel getrunken.› Dann war es wieder still.»Mit seinem Tod brach für ihre Mutter eine Welt zusammen. Sie hatte noch immer nicht die Hoffnung aufgegeben, sie würden nach der Pensionierung in die Türkei zurückgehen und dort gemeinsam die Zeit nachholen, die sie nie gehabt hatten. «Reine Phantasie», sagt Denise Kaya. Aber auf ihre Mutter wütend sein, das bringt sie nicht übers Herz. «Die weint ja heute noch um ihn und pflegt sein Grab.»Denise Kaya kann die Bilder von damals nicht vergessen: wie ihr Vater sie vor aller Augen ohrfeigte, sie demütigte – und etwas in ihr brach. Wie er sterbenskrank im Bett lag und seine Stimme sie schmerzhaft an früher erinnerte. Bis heute sei sie misstrauisch gegenüber Männern, sagt sie, obwohl sie sich eine Beziehung wünsche.Mit ihrem Vater hat sie abgeschlossen. «So krass es klingt, ich vermisse ihn nicht.»Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel
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Wenn sich Eltern prügeln, sind Kinder nie nur Zuschauende, sondern werden selbst zu Opfern. Höchste Zeit, ihre Perspektive ernster zu nehmen. Zwei Betroffene erzählen.








