Sie sei «empathisch und liebevoll», sagt die Kleinkinderzieherin. Doch zu Hause schlägt sie Mann und Kinder – und droht, sie zu tötenEine Mutter ist überfordert. Sie verliert die Kontrolle. Der Schaden, den sie dabei anrichtet, ist immens.04.07.2026, 05.00 Uhr6 LeseminutenIllustration Ida Götz / NZZDie Familie sitzt am Mittagstisch beisammen, als die Mutter wieder einmal die Wut packt. Sie nimmt ihrem Sohn, einem Kleinkind, die Wasserflasche aus der Hand, mit der er nicht aufhören will zu spielen. Sie schlägt ihn damit – derart stark, dass die PET-Flasche, Marke Farmer-Mineral rot aus dem Volg, einen Riss bekommt. Dann schreit sie den Sohn an: «Jetzt ist alles voller Wasser in der Küche. Wer putzt das wieder auf?»Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Später wird sie von einem versehentlichen Schlag sprechen, an einem «hektischen Mittag». Aber das Bezirksgericht Winterthur wird ihr nicht glauben.Die Frau ist von Beruf Kleinkinderzieherin in einem Hort. Zu Hause geht sie mit ihren beiden Söhnen, einem Baby und einem Kleinkind, rabiat um. Sie reisst sie an den Haaren, schreit sie an. Über den einen Sohn sagt sie – für ihn gut hörbar –, sie hoffe, dass er vom Kletterturm falle und sich das Genick breche. Oder dass sie ihn in den Wald «einsperren», also dort aussetzen werde.Für den Mann, ihren Partner, gibt es zwei bis drei Mal pro Woche Schläge oder Ohrfeigen. Wenn er zur Tür hereinkommt, nennt sie ihn ein «Arschloch, das nur wieder Dreck im Haus» mache. Wenn er spricht, antwortet sie: «Halt deine hässliche elende Drecksfresse, sonst steche ich dich ab da hier drin.»Mehrmals droht sie mit Mord an den Kindern. Dann klingt es so: «Du musst dann nicht erschrecken, wenn du nach Hause kommst und zwei Leichen im Keller antriffst.»Flucht ins MännerhausEineinhalb Jahre nach dem Flaschenvorfall sitzen Vater und Mutter Ende Juni 2026 in einem Gerichtssaal des Bezirksgerichts Winterthur, keine zehn Meter voneinander entfernt. Die beiden haben nicht miteinander gesprochen seit jenen Tagen, als er vor ihr ins Männerhaus geflüchtet ist. Und sie verhaftet wurde.Der Mann ist in seinen Vierzigern, grossgewachsen, hat breite Schultern. Er sieht robust aus. Doch wenn er im Gerichtssaal spricht, wirkt sein Gesicht eingefallen. Fragt ihn der Richter etwas, schweigt er lange. Die Erinnerung komme wieder hoch, sagt er einmal, sein Blutdruck schnelle hoch. «Täglich diese Demütigung erlebt zu haben, ist sehr, sehr, sehr belastend.»Die Frau als Täterin, der Mann als Opfer: Dies widerspricht dem Bild, das noch immer vorherrscht, wenn es um häusliche Gewalt geht. Dies, obwohl 28 Prozent der rund 2000 Geschädigten im Kanton Zürich männlich sind, wie jüngste Zahlen zeigen. Oft spielt Migrationshintergrund eine Rolle – nicht aber in diesem Fall.Seiner ehemaligen Lebenspartnerin, einer kräftig gebauten Frau, kommen während der Verhandlung mehrmals die Tränen. Aber sie wirkt zugleich kämpferisch. Sie werde nun als böse Mutter dargestellt, aber das stimme nicht: «Ich bin vom Wesen her empathisch und liebevoll.»Sie sieht sich als Opfer eines Sorgerechtsstreits. Sie kann noch immer nicht verstehen, dass ihr Partner damals die Polizei gerufen hat. Und dass daraus nun «eine derart grosse Sache» geworden sei.Die Beziehung, die so fatal geendet hat, beginnt im Jahr 2015. Sie arbeitet im Service eines Restaurants. Er ist in leitender Stellung tätig und macht dort mit Arbeitskollegen regelmässig Znünipause. So lernen sie sich kennen.Jahre später kreuzen sie sich zufällig mit dem Auto, als sie an seinem Haus vorbeifährt. Er schreibt ihr auf Facebook. Sie werden ein Paar, sie zieht zu ihm in sein Eigenheim im Raum Winterthur: ein zweistöckiges Haus direkt an einer Landstrasse. Anfang der 2020er Jahre kommt der erste Sohn auf die Welt, bald darauf der zweite.«Wie in einer geschlossenen Anstalt»Die Gewalt beginnt schleichend. Zum Wendepunkt wird die Geburt des ersten Kindes. Die Mutter ist vom neuen Alltag überfordert. Sie spricht von einer schweren Geburt, vom harten Einschnitt, den es bedeute, nur noch Hausfrau zu sein. Zudem habe sich die Mutter ihres Partners eingemischt: Sie habe sie täglich angerufen und sie kontrolliert. Sogar einen «Betreuungsvertrag» hätten der Partner und die Schwiegermutter aufgesetzt. Das habe die Beziehung belastet.Ihr Partner hingegen beobachtet, dass sie zwanghaft putzt und aufräumt. Er erkennt darin heute Angst vor Kontrollverlust. Wenn die Kinder nicht gehorcht hätten, sei die Wut aus ihr herausgebrochen. Auch dann, wenn ein Kind auf dem Wickeltisch uriniert habe.Er sagt: «Gegen aussen wirkt sie pflichtbewusst. In den eigenen vier Wänden fühlte ich mich wie in einer geschlossenen Anstalt.» Sein Anwalt sagt, die Frau sei in einem konfliktbeladenen Umfeld aufgewachsen und sehr impulsiv.Er beginnt damit, sie zu filmen oder sie auf Tonband aufzunehmen. 244 Dokumente sind es insgesamt. Er sagt, er habe dies getan, um die Kinder zu schützen.In der Verhandlung zitiert sein Anwalt aus den Abschriften der Aufnahmen: «Keine Sekunde Ruhe habe ich. Ich halte das Kind nicht aus. Ich kann für nichts mehr garantieren.» Und über den älteren Sohn: «Schade, ist er nicht bei der Geburt gestorben.»Den Vater beschimpft sie als Made, Dreckschwein, als eine Null, als Psycho, als Krüppel. Weil sie ankündigt, ihn im Schlaf zu ermorden, schläft er während Monaten mit dem jüngeren Sohn auf dem Sofa, eine Stunde pro Nacht, wie er sagt. Gemäss Anklageschrift droht sie ihm damit, dass ihre rechtsradikalen Bekannten ihn zersägen würden. Oder sie nimmt ein Messer in die Hand und sagt, er müsse jetzt «spuren».Die Frau gibt die Beschimpfungen zu, sie seien aber gegenseitig gewesen. Sie räumt auch ein, dass sie ihren Partner einmal leicht geschlagen habe. Die anderen Vorwürfe bestreitet sie.Weshalb hat er sie nicht einfach verlassen? Die Frage stellt im Gerichtssaal niemand. Er beantwortet sie aber indirekt: Er habe die Hoffnung nie aufgegeben. Sie habe zu ihm gesagt: «Ich weiss, ich bin ein böser Mensch, aber ich liebe dich über alles und will dich nicht verlieren.»Später habe er nur funktioniert, um die Kinder zu beschützen. Er habe versucht, ihnen gut zuzureden, damit sie die Vorfälle verkraften könnten. Er habe in den «Überlebensmodus» geschaltet und sei darin verharrt.Im Herbst 2024 verliert er seinen Job. Nun ist er ständig zu Hause. Sie droht ihm damit, dass sie ihn nun «ständig traktieren» werde, erzählt er später.Als er sich endlich der Kinderärztin anvertraut, entschliesst er sich zur Anzeige. An einem Dienstag bricht sie zur Arbeit im Kinderhort auf. Er nutzt die Gelegenheit. Sie findet das Haus bei der Rückkehr leer vor.Unten auf dem Parkplatz trifft sie auf ihren Schwager, der sie darüber in Kenntnis setzt, was passiert ist. Tags darauf wird sie festgenommen, verbringt eineinhalb Tage in Untersuchungshaft und wird mit einem siebenmonatigen Kontakt- und Rayonverbot belegt. In Handfesseln sei sie «eingebuchtet» und mit Prostituierten in die gleiche Zelle gesteckt worden, beschwert sie sich im Gerichtssaal.Die Strategie ihres Anwalts ist offensichtlich: Er will erreichen, dass die Aufnahmen, die der Mann gemacht hat, als Beweismittel ungültig sind. Und er pocht darauf, dass seiner Klientin Einzelereignisse nachgewiesen werden müssten.Die genaue Datierung fällt dem Opfer aber sichtlich schwer. Es sei «so viel» gewesen, sagt er immer wieder. Erschwerend kommt hinzu, dass die Staatsanwaltschaft den eingeklagten Tatzeitraum auf lediglich drei Wochen eingegrenzt hat.Der Anwalt der Beschuldigten sagt: «Es geht nicht um 244 Aufnahmen. Sondern einzig um die Frage, was ihr nachgewiesen werden kann.»Das Gericht sieht die Schuld der Frau aber als erwiesen an. Die Aufnahmen seien als Beweismittel zulässig, allerdings habe man auch ohne sie keine Zweifel an den Schilderungen des Mannes. Das Gericht spricht sie wegen mehrfacher Drohung, Tätlichkeit und Beschimpfung schuldig. Sie entgeht nur knapp einer bedingten Gefängnisstrafe und erhält die höchstmögliche Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 30 Franken, ebenfalls bedingt.Vom Vorwurf der Verletzung der Fürsorgepflicht wird sie freigesprochen – auch, weil die Staatsanwaltschaft nur einen derart kurzen Zeitraum eingeklagt hat. Das mache es schwierig, systematische Gewalt nachzuweisen, so der Richter.Nicht sie sei das Opfer, ermahnt sie der RichterSie habe zwar nicht mit Vorsatz gehandelt, sei aber überfordert gewesen und habe sich «nicht mehr gespürt», sagt der Richter. Sein letztes Wort richtet er an die Frau persönlich. Sie müsse einsehen, dass ihrem Mann nichts mehr anderes übriggeblieben sei, als zur Polizei zu gehen. Dass sie als Täterin gehandelt habe. Dass nicht sie das Opfer sei.Die Frau darf ihre beiden Söhne seit einigen Monaten wieder sehen – für einige Stunden pro Woche und stets begleitet von einer Aufsichtsperson. Der Kontakt mit ihnen sei nicht einfach, sagt sie, wenn auch besser als bei den ersten Treffen.Das enge Setting ist die Folge eines über hundertseitigen Gutachtens, das über sie erstellt wurde. Es hat ergeben, dass sie an einer Zwangsstörung leidet. Ob sie therapiewillig ist, ist vor Gericht zwischen den Anwälten umstritten.Der Vater sagt, den Kindern gehe es gut. Sie entwickelten sich bestens, seien «voller Lebensfreude». Er selbst befindet sich seit eineinhalb Jahren in Therapie. Er wünscht sich, wieder erwerbstätig sein zu können. Irgendwann.Passend zum Artikel
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