PfadnavigationHomePanorama„Grooming Gangs“-SkandalEr schwängerte eine 13-Jährige, gegen Abschiebung wehrte er sich – sein Sohn brauche ein ‚Vorbild‘Veröffentlicht am 19.06.2026Lesedauer: 8 MinutenIm „Sex Gang“-Prozess wurden allein 2013 in London neun Männer in 51 Anklagepunkten schuldiggesprochen, darunter Vergewaltigung, Menschenhandel und PrositutionQuelle: picture alliance/empics/Jonathan BradyDer neue „Rape Gang Inquiry Report“ heizt in Großbritannien die Debatte über Migration und Abschiebungen neu an. WELT dokumentiert, was aus den Tätern wurde. Ein verurteilter Pakistaner wehrte sich gegen die Abschiebung – mit einem bemerkenswerten Argument.Mit dem frisch publizierten, mittels Crowdfunding finanzierten „Rape Gang Inquiry Report“ hat der frühere Reform-UK-Abgeordnete Rupert Lowe in Großbritannien die Debatte über Migration und den Umgang mit ausländischen Straftätern neu entfacht. Ohnehin treibt die Debatte um die sogenannten „Grooming Gangs“ das Vereinigte Königreich weiter um. Erst im Juni 2025 hatte Premierminister Keir Starmer nach monatelangem politischen Druck eine umfassende, gesetzliche Untersuchung („Statutory Inquiry“) zu den Missbrauchsfällen angeordnet. Denn die Taten – und auch die Täter – beschäftigen die Gesellschaft bis heute.Der von Lowe initiierte Bericht spürt auf mehr als 200 Seiten nun erneut einem – vermuteten – Staatsversagen bei der Verfolgung organisierter sexueller Ausbeutung von Minderjährigen durch „Grooming Gangs“ nach. Die Autoren gehen beispielsweise von deutlich mehr Opfern aus, als der bislang offizielle Untersuchungsbericht festgestellt hat. Kritiker argumentieren jedoch, dass für die Hochrechnungen von mindestens 250.000 Opfern statistische Belege fehlen.Lesen Sie auchBesonders hart fällt in dem „Rape Gang Inquiry Report“ auch die Bewertung der Strafverfolgung aus. Es gab zwar zahlreiche Verfahren wegen Vergewaltigung, Menschenhandels und sexueller Ausbeutung Minderjähriger, die Täter wurden teilweise zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. Der „Rape Gang Inquiry Report“ argumentiert jedoch, dass die große Mehrheit der mutmaßlichen Täter niemals vor Gericht gestellt worden sei.Die Autoren kritisieren, dass Täter – wenn es denn überhaupt zu Gerichtsverfahren kam – lediglich Haftstrafen zwischen vier und zwölf Jahren erhalten hätten und ausländische Straftäter nur selten abgeschoben worden seien, obwohl dies die Politik versprochen habe. Eine belastbare Gesamtstatistik über Verurteilungen, Strafhöhen oder Abschiebungen liefert der Bericht allerdings nicht. Das gilt auch für den 2025 veröffentlichten und sogenannten Casey-Bericht, der unter Leitung von Baroness Louise Casey den Umfang, Ursachen und Täterstrukturen bei Grooming-Gangs in England und Wales analysieren und aufarbeiten sollte. Der Report kommt laut BBC zu dem Schluss, dass die ethnische Zugehörigkeit von Tätern über Jahre hinweg nicht konsequent erfasst und teilweise aus Angst vor Rassismusvorwürfen bewusst gemieden worden sei. Deshalb fehle bei rund zwei Dritteln der Verdächtigen eine belastbare Zuordnung.Lesen Sie auchDort, wo ausreichend Daten vorlagen – etwa in den Polizeibezirken Greater Manchester, South Yorkshire und West Yorkshire – stellten die Prüfer jedoch eine überproportionale Zahl von Verdächtigen mit familiären Wurzeln in Pakistan, Indien oder Bangladesch fest. Es gab aber auch andere Nationalitäten, wie die BBC berichtete. Bei den Beschuldigten handelte es sich mehrheitlich um Männer, allerdings wurden auch Frauen zu langjährigen Haftstrafen verurteilt. WELT dokumentiert hier einige Fälle, über die in britischen Medien berichtet wurde und die teils für besondere Debatten gesorgt haben – bis heute.Rochdale: Verurteilte Täter entzogen sich der AbschiebungIm Komplex der „Grooming Gangs“ zählt der Rochdale-Skandal zu den bekanntesten Fällen. 2012 wurden in der nordenglischen Stadt (223.000 Einwohner) gleich mehrere Männer wegen der sexuellen Ausbeutung von 47 Mädchen verurteilt. 2025 sorgten die verurteilten Sexualstraftäter Qari Abdul Rauf und Adil Khan erneut für Schlagzeilen. Denn beide sollten aufgrund der Verurteilungen die britische Staatsbürgerschaft verlieren und abgeschoben werden.Die Ausweisung der Straftäter scheiterte jedoch, weil Pakistan die Männer nicht mehr als Staatsangehörige anerkannte. Nach Angaben britischer Gerichte hatten sie diese bei der Einbürgerung in Großbritannien nämlich aufgegeben, obwohl das britische Recht eine Doppelstaatsbürgerschaft ermöglicht. Islamabad argumentierte deshalb, die Männer seien keine pakistanischen Staatsbürger mehr und müssten folglich auch nicht zurückgenommen werden. Besonders kritisch wurde gesehen, dass Adil Khan den Medienberichten zufolge Anwaltskosten in Höhe von 270.000 Pfund generierte, die dann von den britischen Steuerzahlern getragen werden mussten, um sich gegen seine Abschiebung nach Pakistan zu wehren, berichtet der „Telegraph“ im Jahr 2025. Adil Khan behauptete zudem, das Verfahren der Polizei gegen ihn sei „rassistisch motiviert“ gewesen. Er habe gar keine Mädchen ansprechen können, weil er kein Englisch spreche.Im Prozess wurde außerdem bekannt, dass er mit einem damals 13-jährigen Opfer ein Kind gezeugt hatte. Nach seiner Haftentlassung wehrte sich Khan dann gegen die Abschiebung mit dem Argument, sein Sohn benötige ein „männliches Vorbild“ und er selbst sei am besten geeignet, ihm den Unterschied zwischen „richtig“ und „falsch“ beizubringen.Auch Abdul Aziz hatte im Juli 2018 seine pakistanische Staatsbürgerschaft aufgegeben – nur wenige Tage, bevor das Berufungsgericht entschied, ob ihm die britische Staatsbürgerschaft entzogen werden könne, berichtete die BBC. Er soll nach Medienberichten seinen pakistanischen Pass einfach zerrissen haben. Deshalb konnten in seinem Fall die britischen Behörden die Abschiebung bis heute nicht durchsetzen.Rotherham: 1400 Opfer, aber nur wenige VerurteilungenDer offizielle „Alexis Jay“-Bericht, der die Fälle von Rotherham (South Yorkshire, 71.000 Einwohner) aufarbeiten sollte, ging 2014 von mindestens 1400 Opfern sexueller Ausbeutung zwischen 1997 und 2013 aus. Die Sonderermittlung „Operation Stovewood“ führte bislang zu 39 Verurteilungen und Haftstrafen von insgesamt mehr als 470 Jahren.Zu den bekanntesten Tätern zählt Arshid Hussain, der 2016 wegen zahlreicher Vergewaltigungen und weiterer Sexualdelikte zu 35 Jahren Haft verurteilt wurde. Gemeinsam mit seinen Brüdern Basharat und Bannaras Hussain sowie weiteren Familienmitgliedern soll er über Jahre ein regelrechtes Netzwerk betrieben haben, das minderjährige Mädchen systematisch missbrauchte. Basharat Hussain erhielt 25 Jahre Haft, Bannaras Hussain 19 Jahre.Für Empörung sorgte Ende 2024 die vorzeitige Entlassung von Bannaras Hussain auf Bewährung, über die britische Medien berichteten. Der damals 44-Jährige hatte zehn Anklagepunkte, darunter Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und Körperverletzung, gestanden. Kritiker bemängelten, dass er nach rund neun Jahren Haft freikam und den letzten Teil seiner Strafe sogar in einem offenen Vollzug verbrachte. Opferverbände verwiesen darauf, dass Hussain damit weniger Zeit im Gefängnis verbracht habe, als er zuvor Mädchen missbraucht haben soll.Doch das könnte sich bald ändern, zumindest wenn es nach dem früheren konservativen Einwanderungsminister Robert Jenrick geht. Jendrick, der mittlerweile für Nigel Farages‘ Partei Reform UK Politik macht, will die Entlassung Husseins rückgängig machen und fordert zudem deutliche Gesetzesverschärfung. „Sie sollen hinter Gittern sterben“, zitiert ihn der „Telegraph“.Derzeit liegt die Höchststrafe für die organisierte Ermöglichung oder Planung sexueller Ausbeutung von Kindern in Gruppen bei 14 Jahren Haft. Für die Vergewaltigung eines Kindes kann bereits heute lebenslange Haft verhängt werden, allerdings keine lebenslange Freiheitsstrafe ohne jede Möglichkeit auf Bewährung. In Einzelfällen erhielten Täter aus „Grooming Gangs“ für die Vergewaltigung von Mädchen im Alter von nur 13 Jahren Haftstrafen von lediglich vier Jahren.Oxford: Lebenslange Haft – und dennoch neue ProzesseDer Missbrauchsskandal von Oxford (Südengland, 160.000 Einwohner) wurde durch die Großermittlung „Operation Bullfinch“ bekannt. Im Zentrum standen die Brüder Mohammed und Bassam Karrar sowie Anjum Dogar. Die Männer hatten die Mädchen über Jahre hinweg in Wohnungen, Parks und Autos missbraucht.Bassam Karrar wurde nach britischen Medienberichten bereits 2013 wegen mehrfacher Vergewaltigung, Verschwörung zur Vergewaltigung, Kinderprostitution und Menschenhandels zu lebenslanger Haft mit einer Mindestverbüßungszeit von 15 Jahren verurteilt. Ein Versuch, diese Mindeststrafe vor Gericht reduzieren zu lassen, scheiterte.Für besondere Aufmerksamkeit sorgt, dass die Justiz die Täter Jahre später erneut vor Gericht brachte. Während seiner Haft wurde er nämlich im Rahmen der Ermittlungen „Operation Silk“ wegen weiterer Sexualstraftaten aus der Vergangenheit angeklagt. Das britische Gesetz sieht für bestimmte Straftaten nämlich keine Verjährung vor, darunter fällt auch Vergewaltigung. Straftaten können demnach noch nach sehr langer Zeit zu einem Prozess und zu einer Verurteilung führen. 2019 erhielt Karrar deshalb eine zweite lebenslange Freiheitsstrafe mit einer zusätzlichen Mindestverbüßungszeit von zehn Jahren.Auch Mohammed Karrar und Anjum Dogar wurden 2019 erneut zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt. Richter Peter Ross erklärte, die Männer hätten ihr Opfer wie ein „sexuelles Werkzeug“ behandelt. Ihre Fälle gelten als eines der bekanntesten Beispiele dafür, wie historische Missbrauchsfälle auch Jahre nach den ursprünglichen Urteilen noch strafrechtlich aufgearbeitet werden.Huddersfield: Haftstrafen von mehr als 370 JahrenIm Huddersfield-Komplex (West-Yorkshire, etwa 140.000 Einwohner) wurden im Rahmen der Ermittlungen „Operation Tendersea“ bislang 34 Männer verurteilt und Haftstrafen von insgesamt mehr als 370 Jahren verhängt. Viele der Vorfälle hatten die Täter von den Gruppenmitgliedern mit Mobiltelefonen gefilmt, berichtet der „Guardian“. Auffällig waren die Spitznamen, mit denen sich die Peiniger zur Tarnung von ihren Opfern anreden ließen: Es gab „Dracula“, „Beastie“, „Chiller“, „Nurse“ oder „The Kid“.Als Rädelsführer galt Amere Singh Dhaliwal, genannt „Pretos“, ein zweifacher Familienvater mit indischen Wurzeln und ein Sikh. Er wurde wegen Straftaten gegen mindestens elf Mädchen zu lebenslanger Haft mit einer Mindestverbüßungszeit von 18 Jahren verurteilt. Der zuständige Richter bezeichnete seine Taten als „unmenschlich“. Andere Verurteilte erhielten Haftstrafen zwischen fünf und 18 Jahren.Auch in diesem Komplex dauert die juristische Aufarbeitung bis heute an. Mehrere Täter wurden bereits im Gefängnis wegen weiterer Missbrauchsfälle erneut angeklagt und verurteilt. Besonders brisant waren jedoch mehrere Fluchtversuche. Sajid Hussain, genannt „Fisch“, setzte sich während des Prozesses nach Pakistan ab und wurde in Abwesenheit verurteilt. Sein Aufenthaltsort gilt bis heute als unbekannt. Eines seiner Opfer äußerte sich Anfang 2026 in der „Sun“, 22 Mal wurde Christina O’Connor vergewaltigt. Sie lebe bis heute in Angst vor ihrem Peiniger – aus Sorge, er könne sie aufspüren, wird die heute 34-Jährige zitiert. Im Februar 2026 habe O’Connor zwar einen Brief des britischen Justizministeriums erhalten, in dem ihr mitgeteilt wurde, dass der flüchtige Grooming-Gang-Täter festgenommen worden sei. Wenige Tage später stellte sich jedoch heraus, dass die Mitteilung auf einem Fehler beruhte und Hussain weiterhin auf der Flucht war.Auch Umar Zaman floh nach Pakistan, wurde jedoch bei einem späteren Rückkehrversuch nach Großbritannien festgenommen und inhaftiert.Erst im Mai 2026 wurden in einer weiteren Serie von Verfahren 20 zusätzliche Täter zu insgesamt 277 Jahren Haft verurteilt. Der Skandal gilt deshalb als Beispiel dafür, wie Ermittler noch Jahrzehnte nach den ursprünglichen Taten weitere Beteiligte identifizieren und strafrechtlich verfolgen.
„Grooming Gangs“-Skandal: Er schwängerte eine 13-Jährige, gegen Abschiebung wehrte er sich – sein Sohn brauche ein ‚Vorbild‘ - WELT
Der neue „Rape Gang Inquiry Report“ heizt in Großbritannien die Debatte über Migration und Abschiebungen neu an. WELT dokumentiert, was aus den Tätern wurde. Ein verurteilter Pakistaner wehrte sich gegen die Abschiebung – mit einem bemerkenswerten Argument.











