Seit zwei Jahren beschäftigt ein Rechtsstreit aus Erlangen die deutschen Gerichte. Eine Transfrau, die in der Öffentlichkeit unter dem Namen Laura H. bekannt ist, hatte versucht, Mitglied in einem Fitnessstudio zu werden, das ausschließlich Frauen offensteht. Die Betreiberin verweigerte die Aufnahme mit der Begründung, Laura H. weise aufgrund körperlicher Geschlechtsmerkmale ein männliches Geschlecht auf.

Nun hat das Landgericht Frankfurt am Main in einem äußerungsrechtlichen Eilverfahren eine grundsätzliche Einschätzung abgegeben. Laura H. hatte beantragt, dem Verein „Frauenheldinnen e.V.” zu untersagen, sie weiterhin als Mann zu bezeichnen. Die Kammer wies diesen Antrag in seinem Kern zurück.

Frankfurter Gericht bezieht Stellung zur Redefreiheit

In den Entscheidungsgründen stellt das Gericht ausdrücklich klar, dass „jedem Grundrechtsträger der Meinungsfreiheit zugestanden” sei, sich an der gesellschaftlichen Debatte über geschlechtliche Selbstbestimmung zu beteiligen – und zwar „unabhängig von einem ihm auferlegten Rechtfertigungsdruck, die eigene Position überhaupt begründen zu müssen”.

Artikel 5 Absatz 1 des Grundgesetzes schütze „gerade im Hinblick auf eine ständigen Veränderungen unterworfene Gesetzeslage auch vor Sanktionen wegen einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser Gesetzeslage”. Ausdrücklich hält die Kammer fest: „Selbst die Verfassung einschließlich der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als höchstem deutschen Gericht dürfen kritisch bewertet werden.”