PfadnavigationHomePolitikDeutschlandSelbstbestimmungNach Transfrau-Eklat im Frauenfitness – Gericht fällt Urteil im „Mann“-StreitStand: 16:35 UhrLesedauer: 4 MinutenFrauen in einem FitnessstudioQuelle: picture alliance/dpa/Oliver DietzeVor zwei Jahren sorgte der Fall einer Transfrau, die von einem Frauen-Fitnessstudio in Erlangen abgewiesen wurde, für bundesweites Aufsehen. Der Fall beschäftigt die Gerichte bis heute. Nun fällten die Richter in einer wesentlichen Frage eine Entscheidung.Ein sogenanntes „Misgendern“ ist generell nicht verboten. Ein Mann, der sich als Transfrau ausgibt, darf Mann genannt werden. Dies sei vom Grundgesetz geschützt und von der Meinungsfreiheit gedeckt, hat das Landgericht Frankfurt am Main in seiner Begründung zu einem Eilverfahren festgestellt. Laura H. wollte durchsetzen, zu untersagen, als Mann tituliert zu werden. Der Beschluss liegt WELT vor.Der Konflikt entstand, als „Transfrau“ H. versuchte, Mitglied in einem Erlanger Fitnessstudio für Frauen zu werden. H. führte an, sich einer hormonellen Behandlung zu unterziehen. Die Betreiberin Doris Lange allerdings lehnte ab. H. sei ein Mann mit entsprechenden Geschlechtsmerkmalen, das Studio sei Frauen vorbehalten. Es kam zum Rechtsstreit. Das Verfahren selbst ruht; eine Entscheidung, ob Laura H. in diesem Fitnessstudio trainieren darf, steht also noch aus. Lesen Sie auchDer Fall hatte 2024 auch deshalb für Aufsehen gesorgt, weil sich die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, auf die Seite von Laura H. gestellt und Lange einen mahnenden Brief geschrieben hatte. Anschließend war ein politischer Streit über die Folgen von Männern in Frauen-Schutzräumen entbrannt. Kurz darauf wurde das Selbstbestimmungsgesetz ohne Klarheit in diesen Punkten verabschiedet.Allerdings verlagerte sich der Konflikt in dieser Zeit auf eine andere Ebene. Laura H. hatte im Sommer 2025 das Nachrichtenportal „Nius“ verklagt, weil „Nius“ H. als Mann bezeichnet hatte. Das Gericht hatte Laura H. kürzlich Recht gegeben und „Nius“ zur Zahlung von 6000 Euro verpflichtet, was das Portal derzeit anficht. Der Fall ist noch nicht rechtskräftig. Laura H. wird durch Anwältinnen vertreten, die von der staatsnahen Organisation „HateAid“ finanziert werden. Doris Lange wiederum wird vom Verein „Frauenheldinnen“ finanziell unterstützt, welche sich öffentlich für sie starkmachen und 70.000 Euro über Spenden gesammelt haben, um sie juristisch zu unterstützen. Gegen deren Formulierungen wollte Laura H. nun per einstweiliger Verfügung vorgehen und erreichen, dass die „Frauenheldinnen“ H. nicht mehr als Mann bezeichnen.Klarname darf nicht genannt werdenDiesem Vorhaben erteilte das Landgericht Frankfurt nun eine Absage. Die Kammer untersagte, den vollen Klarnamen von Laura H. weiterhin zu nennen und ihn damit identifizierbar zu machen. Die Kammer nannte auch die entsprechenden Veröffentlichungen, bei denen die Nennung von Vor- und Nachname zu unterlassen sei. Andernfalls fallen 250.000 Euro Bußgeld an. Die Kammer stellte jedoch klar, dass die Entscheidung nicht darauf beruhe, „ein sogenanntes „Misgendern“ generell als verboten zu betrachten“. Das Anliegen des Vereins, „öffentlich über die Anknüpfung der Geschlechtszuordnung an die körperliche Konstitution diskutieren zu dürfen“, könne ihm verboten werden.Lesen Sie auchJedem Grundrechtsträger sei die Meinungsfreiheit zugestanden, sich an der Kontroverse über Themen geschlechtlicher Selbstbestimmung zu beteiligen, und zwar „unabhängig von einem ihm auferlegten Rechtfertigungsdruck, die eigene Position überhaupt begründen zu müssen“. Lesen Sie auchDas Grundgesetz schütze „auch vor Sanktionen wegen einer kritischen Auseinandersetzung mit dieser Gesetzeslage“, die ständigen Veränderungen unterworfen sei, urteilte die Kammer mit Blick auf das aktuelle Selbstabstimmungsgesetz: „Selbst die Verfassung einschließlich der Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als höchstem deutschen Gericht dürfen kritisch bewertet werden.“ Ein „allgemeines Misgenderverbot“ bedürfe „eines neuen Verfassungsrechtssatzes“ und dieses „obläge aber einzig dem Bundesverfassungsgericht“.Zur Begründung, warum der Verein „Frauenheldinnen“ vorherige Äußerungen und Schriften in Artikeln oder Meinungsbeiträgen über Laura H. zurücknehmen muss, nannte das Gericht „allgemeine persönlichkeitsrechtliche Schutzbelange“. Niemand müsse hinnehmen, „zum stellvertretenden Hassobjekt gemacht zu werden, um als Fluchtpunkt einer gesellschaftlichen Kontroverse instrumentalisiert zu werden“, mahnt die Kammer. Dass H. mit Klarnamen identifizierbar sei, habe „Prangerwirkung“. Eine relevante Selbstöffnung liege nicht vor.Lesen Sie auchEva Engelken, Vorsitzende des Vereins „Frauenheldinnen“, sagte zu dem Beschluss, es sei „von Anfang an um die Sache und nicht um die Herabsetzung einer einzelnen Person“ gegangen: „Wir möchten aufzeigen, dass die in Transsexuellengesetz und Selbstbestimmungsgesetz verankerte Selbstidentifikation in verfassungswidriger Weise den Geschlechtsbegriff aushebelt und damit Schutz von Frauenräumen und geschlechtsbasierten Rechten preisgibt“, teilte der Verein mit.Laura H. war noch vor dem Eklat im Fitnessstudio in lokalen Presseberichten über Leistungen in einem Frauenfußball-Verein als Laura H. in Erscheinung getreten. Die „Main-Post“ berichtete mit Foto über die „erste Transfrau im bayerischen Fußball“ und nannte H. mit vollem Vor-, Zweit- und Nachnamen. Der Beitrag wurde inzwischen offline gestellt.Politische Forderung nach ÄnderungenDer Fall fällt in eine Zeit, in der politisch über Lücken oder Fehlausrichtungen des Selbstbestimmungsgesetzes diskutiert wird. Die Justizminister der Länder forderten gerade erst das Bundesjustizministerium dazu auf, einen entsprechenden Gesetzgebungsvorschlag vorzulegen. Dieser solle einen „verhältnismäßigen, rechtssicheren und entstigmatisierenden Prüfmechanismus für Fälle offenkundigen Missbrauchs des Gesetzes“ schaffen. Lesen Sie auchUnion und SPD sind sich uneinig über mögliche Änderungen des Selbstbestimmungsgesetzes. Während CDU und CSU auf Einschränkungen des Rechts auf Änderung des Geschlechtseintrags pochen, sieht die SPD keinen Änderungsbedarf. Sie verweist auf die ohnehin anstehende Evaluation des Gesetzes, die abgewartet werden solle.„Die aktuellen Zahlen bestätigen, was wir früh befürchtet haben“, sagte der stellvertretende Unionsfraktionschef Günter Krings (CDU) der „Rheinischen Post“. „Wenn sich der Geschlechtseintrag durch eine bloße Erklärung beim Standesamt ändern lässt, ohne unabhängige Beratung und ohne Begutachtung, verliert ein so weitreichender Schritt das Gewicht, das ihm zukommt.“