PfadnavigationHomeRegionalesHamburgSchleswig-Holstein plant Verfassungsschutz-Check für BeamteStand: 12:12 UhrLesedauer: 3 MinutenSchleswig-Holstein will die Verfassungstreue von Bewerbern des Staatsdienstes prüfen. (Symbolbild)Quelle: Frank Molter/dpaVor einer Berufung in den Staatsdienst will Schleswig-Holstein alle Bewerber vom Verfassungsschutz prüfen lassen. Was die Koalition damit bezweckt.Wer in Schleswig-Holstein in den Staatsdienst eintreten will, dem steht künftig nach dem Willen der Koalition eine Prüfung durch den Verfassungsschutz bevor. «Wer das Grundgesetz ablehnt oder dem Staat schaden will, der kann ihm nicht dienen», sagte Digitalisierungsminister und Staatskanzleichef Dirk Schrödter (CDU) im Landtag. «Es ist auch nicht hinnehmbar, dass wir als Staat Verfassungsfeinde alimentieren.» Es ginge stets um sorgfältige Einzelfallprüfungen.Der Gesetzentwurf von Schwarz-Grün sieht eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz vor. Diese soll vor der ersten Berufung in ein Beamtenverhältnis oder Richteramt erfolgen. Die Einstellungs-Entscheidung treffe aber immer die einstellende Behörde, sagte der Grünen-Innenpolitiker Jan Kürschner.Personen, die Zugang zu Polizei- und Justizbehörden, kritischer Infrastruktur oder anderen wichtigen Einrichtungen erhalten, sollen einer erweiterten Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen werden. Dies soll auch für Angestellte gelten.Wer für den Staat arbeite, trage besondere Verantwortung für die freiheitlich-demokratische Grundordnung, sagte Schrödter. «Wer diese Ordnung ablehnt, ihr schaden will oder sich aktiv dagegen einsetzt, den dürfen wir nicht in unserem öffentlichen Dienst dulden.» Die aktuellen Regeln griffen erst, wenn jemand bereits eingestellt sei. «Aus Sicht der Landesregierung ist das Jedoch zu spät.» In anderen Ländern seien solche Prüfungen bereits Praxis. «Auch der Bund hat ähnliche Regelungen getroffen.»PositionenGrünen-Innenpolitiker Kürschner betonte, «Extremismus ist grundsätzlich erlaubtes Verhalten, aber im öffentlichen Dienst hat er eben nichts zu suchen und an die Macht darf er nicht gelangen». Es ginge nicht um einen Generalverdacht. Mit Blick auf den sogenannten Radikalenerlass verstehe er Sorgen, «eine unglückselige Geschichte könnte sich wiederholen». Es ginge aber nicht um einen Radikalenerlass 2.0. «Was wir schaffen wollen, ist ein rechtsstaatliches Instrument zur Verteidigung der Demokratie.»Die Opposition will das Vorhaben konstruktiv begleiten, Abgeordnete merkten aber Kritikpunkte an. Die SPD-Abgeordnete Beate Raudies sagte in Vertretung von Innenpolitiker Kai Dolgner, das Anliegen des Gesetzentwurfs sei nachvollziehbar. «Der Staat muss sich gegen Feinde der freien Gesellschaft schützen können, die seine Institutionen unterwandern wollen.»Nicht jede Erwähnung in einer Verfassungsschutzakte bedeute aber automatisch fehlende Verfassungstreue, sagte Raudies. «Ebenso stellt sich die Frage, wie Betroffene ihre Rechte wahrnehmen können. Belastende Erkenntnisse müssen in einem rechtsstaatlichen Verfahren überprüfbar sein.»