Bis 1921 hatten deutsche Strafrichter die Möglichkeit,

aufsässige Verteidiger zu sanktionieren. Dann, vor über hundert Jahren, wurde

die entsprechende Vorschrift gestrichen. Nun aber wird über eine

Wiedereinführung der Sanktionsmöglichkeiten diskutiert. Seit Herbst letzten

Jahres beschäftigt sich eine Kommission im Auftrag des Bundesjustizministeriums