Bis 1921 hatten deutsche Strafrichter die Möglichkeit,
aufsässige Verteidiger zu sanktionieren. Dann, vor über hundert Jahren, wurde
die entsprechende Vorschrift gestrichen. Nun aber wird über eine
Wiedereinführung der Sanktionsmöglichkeiten diskutiert. Seit Herbst letzten
Jahres beschäftigt sich eine Kommission im Auftrag des Bundesjustizministeriums







