Quelle: dpa Bayern
18. Juni 2026, 13:26 Uhr
In Kempten durften Kinder bis zehn Jahre nur in Begleitung von Eltern oder älteren Jugendlichen auf den Spielplatz. Das ist nicht zulässig, sagen Verfassungsrichter. (Symbolbild)
© Julian Stratenschulte/dpa/dpa-tmn
Die Stadt Kempten hat Kindern in den vergangenen beiden Jahren unzulässig den uneingeschränkten Zugang zu Spielplätzen, Bolzplätzen und anderen Grünanlagen verweigert. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof in München hat deswegen nun eine entsprechende Regelung in der Grünanlagensatzung der Stadt vom Juli 2024 für verfassungswidrig und nichtig erklärt.






