Eltern kleiner Kinder kennen dieses Bild: Der Nachwuchs tummelt sich auf Schaukeln, rangelt beim Eingang zur Rutsche, hangelt im Klettergerüst herum oder schießt den kleinen Bruder beim Wippen möglichst auf den Mond. Drum herum sitzen unterdessen viele Mütter und inzwischen auch einige Väter entweder auf Bänken (gut geplanter Spielplatz) oder stehen herum wie bestellt und nicht abgeholt (schlecht geplanter Spielplatz).Eltern nicht mehr ganz so kleiner Kinder hingegen sind da einen entscheidenden Schritt weiter. Während ihre Kinder sich am Spielplatz austoben, sind sie: nicht da. Sie nutzen die Zeit, um andere Dinge zu tun, zum Beispiel um das Abendessen zu kochen, ohne dabei vom Filius ein Bein gestellt zu bekommen. Oder sie arbeiten, ohne wippende Kinderköpfe, die im Hintergrund der Teams-Konferenz auftauchen.SZ Bayern auf Whatsapp:Nachrichten aus der Bayern-Redaktion – jetzt auf Whatsapp abonnierenVon Aschaffenburg bis Berchtesgaden: Das Bayern-Team der SZ ist im gesamten Freistaat für Sie unterwegs. Hier entlang, wenn Sie Geschichten, News und Hintergründe direkt aufs Handy bekommen möchten.All das ist möglich, wenn man endlich – endlich! – nicht mehr jeden Schritt eines Kindes begleiten muss und es einen ordentlichen Spielplatz in der Nähe gibt. Und wenn man nicht in Kempten wohnt. Bisher jedenfalls. Zwei Jahre lang. Aber von vorne:Die vergangenen zwei Jahre hat Kempten Kindern im Alter bis zu einschließlich neun Jahren den Zugang zu Spielplätzen, Bolzplätzen und Grünanlagen nur in Begleitung Erwachsener oder Personen über 16 Jahre erlaubt. Dagegen hatte eine Privatperson geklagt und nun vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof in München Recht bekommen.Alle Eltern, die vom Rumstehen schon Krampfadern bekommen, haben also höchstrichterliche Schützenhilfe bekommen. Bestimmt war der Kläger oder die Klägerin eine Mutter oder ein Vater, der oder die endlich mal wieder alleine auf die Toilette gehen will, ohne dass der Nachwuchs währenddessen die Tür aufreißt.Zugegeben, die Begründung des Gerichts fiel etwas anders aus. Im Urteil heißt es: „Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass für bereits in größerem Maß in die Selbstständigkeit entlassene, normal entwickelte Kinder das Spielen im Freien auch ohne Aufsicht möglich sein muss und diese auch Neuland entdecken und ‚erobern‘ können müssen.“Es gibt übrigens auch den umgekehrten Fall. Auf so manchem Spielplatz gibt es eine Altersbeschränkung für Kinder, die älter als 14 Jahre alt sind. Ab 15 hat man dort dann nichts mehr zu suchen. Außer man wohnt in Kempten und beaufsichtigte bis dato zum Beispiel die kleine Schwester, die da alleine nicht hin durfte. Das ist nun aber ja nicht mehr nötig, siehe Urteil.Na großartig, jetzt steht man sich zwar nicht mehr die Beine am Spielplatz in den Bauch, hockt dafür aber mit dem Teenie in der Küche. Damit könnten sich die Verfassungsrichter bitte als Nächstes beschäftigen.
Kinder unter zehn Jahre alleine auf dem Spielplatz? Kempten muss das jetzt erlauben
Kempten darf es Kindern nicht mehr verbieten, alleine auf den Spielplatz zu gehen. Gottseidank. Doch der Freiheit der Eltern droht neue Gefahr







