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Mit einem neuen Gesetz müssen Online-Shops ab sofort einen gut sichtbaren Widerrufsbutton anbieten. Was das für Verbraucher und Händler bedeutet – und welche Bedenken die Branche hat.
Quelle: dpa
Online-Händler müssen jetzt einen Widerrufsbutton anbieten. (Bild: New Africa/Shutterstock)
Wer im Internet einen Vertrag schließt, erledigt das meist mit einem einzigen Klick. Ihn wieder aufzulösen, gleicht dagegen im Alltag oft einer digitalen Schnitzeljagd nach Mailadressen oder versteckten Formularen. Damit ist ab morgen Schluss, denn ab dem 19. Juni 2026 wird der „Widerrufsbutton“ auf Webseiten und in Apps zur Pflicht. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers: Ein Online-Widerruf muss künftig genauso schnell und unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst.Anzeige











