Wer im Internet einen Vertrag schließt, erledigt das meist mit einem einzigen Klick. Ihn wieder aufzulösen, gleicht dagegen oft einer digitalen Schnitzeljagd nach E-Mail-Adressen und versteckten Formularen. Damit ist ab Freitag Schluss, denn ab dem 19. Juni wird der »Widerrufs-Button« auf Webseiten und in Apps zur Pflicht. Das erklärte Ziel des Gesetzgebers: Ein Onlinewiderruf muss künftig genauso schnell und unkompliziert möglich sein wie der Kauf selbst.
Die neue Regelung betrifft fast den gesamten Onlinehandel im sogenannten B2C-Bereich (Business to Consumer), greift also, wenn Unternehmen Geschäfte mit Privatpersonen abwickeln. Ob großer Versandriese, kleiner Spezialshop, Streaminganbieter oder Schulungsplattform, wer Verträge im Netz anbietet, muss die Widerrufsfunktion ab morgen bereitstellen. Bei Marktplätzen wie Amazon und eBay liegt die Verantwortung für die technische Umsetzung beim jeweiligen Plattformbetreiber.
Der Button ist überall dort Pflicht, wo Verbrauchern ohnehin ein gesetzliches Widerrufsrecht zusteht. Er greift somit beim klassischen Onlineeinkauf von Waren, bei Dienstleistungen und digitalen Gütern wie Streamingabos sowie bei online abgeschlossenen Finanzdienstleistungen wie Krediten und Versicherungen.Mit zwei Klicks zum WiderrufUm versehentliche Stornierungen im Vorbeigehen zu vermeiden, schreibt das Gesetz einen zweistufigen Prozess vor. Auf Shop-Webseiten muss ab morgen eine gut sichtbare Schaltfläche mit einer klaren Aufschrift wie »Vertrag widerrufen« platziert sein. Ein Klick darauf führt zu einer Übersichtsseite, auf der Verbraucher nur die nötigsten Daten zur Zuordnung wie Name, Bestellnummer und E-Mail-Adresse eintragen müssen. Ein Widerrufsgrund darf vom Händler dabei nicht verlangt werden. Ein finaler Klick auf einen Bestätigungsbutton schließt den Vorgang ab, woraufhin der Händler den Eingang sofort automatisch per E-Mail bestätigen muss.










