26 Parteien bei der Abgeordnetenhauswahl: Nicht alles Banane

Der Landeswahlausschuss hat entschieden, welche Parteien bei der Abgeordnetenhauswahl antreten dürfen. Vier Gruppierungen wurden nicht zugelassen.

Nicht die Bananen-Partei, sondern eine Fahne der Satire-Partei „Die Partei“ bei einem Protest gegen Nazis

Die potenziellen Wäh­le­r:in­nen der Parteien Bananen für Deutschland, NSAfD, NSAfDP und der Partei der Rentner müssen bei der Abgeordnetenhauswahl zu Hause bleiben – oder sich eine neue Partei suchen. Der Landeswahlausschuss unter dem Vorsitz von Landeswahlleiter Stephan Bröchler hat am Mittwoch entschieden, dass 26 Parteien an der Wahl im September teilnehmen dürfen. Vier Vereinigungen, die zuvor ihre Bereitschaft signalisiert hatten, sich an den Wahlen zu beteiligen, wurde dies dagegen verwehrt.

Überprüft wurden dabei formale Kriterien. Dazu gehören laut Wahlausschuss ein Vorstand aus mindestens drei Personen, Satzung und Programm, unterscheidbarer Name, Binnendemokratie, deutscher Sitz und mehrheitlich deutsche Mitglieder – plus die grundlegende Fähigkeit, am politischen Prozess organisatorisch, personell und finanziell mitzuwirken. Nur wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, ist die Parteieneigenschaft festgestellt und die Teilnahme an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksparlamenten zulässig.