PfadnavigationHomePolitikDeutschlandAntrag für ParteitagHöcke will eigene Definition von Extremismus festlegen – und stuft Grüne als „anti‑deutsch“ einStand: 14:20 UhrLesedauer: 2 MinutenBjörn HöckeQuelle: Henning Kaiser/dpaBjörn Höcke und andere AfD-Politiker wollen beim AfD-Parteitag in Erfurt eine neue Extremismusdefinition durchsetzen. Sie ist so eng gefasst, dass wohl kaum eine Organisation darunterfällt. Nur die Grünen werden genannt.Der Thüringer AfD-Landesvorsitzende Björn Höcke will gemeinsam mit anderen AfD-Politikern die Unvereinbarkeitsliste der AfD überarbeiten lassen. Das geht aus dem Eintrag eines Antragsbuchs für den Parteitag in Erfurt hervor, über den RTL/ntv berichtet.Die Liste regelt, welchen extremistischen Organisationen AfD-Mitglieder nicht angehören dürfen oder in der Vergangenheit angehören durften. Der Bundesvorstand soll beauftragt werden, „die Unvereinbarkeitsliste (UVL) binnen eines Jahres zu überarbeiten“.Höcke will eine eigene Extremismusdefinition festlegen. Künftig sollen nur Organisationen als extremistisch gelten, die folgende Bedingungen erfüllen: „a) eine auf die Abschaffung der parlamentarischen Demokratie und Errichtung einer Diktatur abzielende Programmatik sowie b) ein planmäßiges, aktiv kämpferisches auf die Durchsetzung der unter a) aufgeführten Ziele gerichtetes Vorgehen, c) insbesondere durch das Bekenntnis zu bzw. den systematischen Einsatz von Gewalt (Militanz).“ „Definition, die in dieser Form auf so gut wie keine Organisation zutrifft“Diese Definition ist deutlich enger gefasst als die Extremismusdefinition des Bundesamtes für Verfassungsschutz oder der Bundeszentrale für politische Bildung. Der Politikwissenschaftler Wolfgang Schroeder vom Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung sagte RTL/ntv: „Es handelt sich um eine auf Gewalt und Putschismus verengte Definition, die in dieser Form auf so gut wie keine Organisation zutrifft.“ Das Denken in den Dimensionen von Antisemitismus, Rassismus und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit werde ignoriert.Lesen Sie auchDer Antrag sieht zudem vor, für Mitgliedschaften in extremistischen Vereinigungen eine Verjährungsfrist von zehn Jahren nach Austritt einzuführen. Wörtlich heißt es: „Der Antragsteller muss eine ehemalige Mitgliedschaft, die länger als nach der Verjährungsfrist bestimmt zurückliegt, nicht mehr angeben.“Lesen Sie auchDoch nicht nur extremistische Organisationen sollen auf der neuen Unvereinbarkeitsliste landen, sondern auch „sämtliche Gruppen, die unseren Grundüberzeugungen entgegenstehen“. Als einzige Organisation wird laut RTL/ntv Bündnis 90/Die Grünen aufgeführt. Die Partei sei „anti-deutsch“ und arbeite „an der Zerstörung der ethnisch-kulturellen, demographischen, sprachlichen und wirtschaftlichen Grundlagen Deutschlands“. Allerdings ist es sowohl für Mitglieder der AfD als auch für Grünen-Mitglieder laut jeweiliger Satzung ohnehin ausgeschlossen, gleichzeitig Mitglied einer weiteren Partei zu sein. Der Vorstoß ist nicht neu: Höcke und sein Thüringer Co-Landeschef Stefan Möller hatten schon 2022 eine Überarbeitung der Liste gefordert. Diese sei „in ihrem Fokus zu sehr verengt“.coh
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Björn Höcke und andere AfD-Politiker wollen beim AfD-Parteitag in Erfurt eine neue Extremismusdefinition durchsetzen. Sie ist so eng gefasst, dass wohl kaum eine Organisation darunterfällt. Nur die Grünen werden genannt.








