Verspätete Flüge, teure Familientarife: Flugpassagiere in der EU und der Schweiz erhalten mehr RechteFluggesellschaften werben oft mit intransparenten Tarifen. Zudem handhaben sie Entschädigungen bei Verspätungen unterschiedlich. Der Wildwuchs soll nun ein Ende haben. Schweizer profitieren dank den bilateralen Verträgen.15.06.2026, 18.27 Uhr3 LeseminutenDie EU hat sich darauf geeinigt, welche Entschädigung Flugpassagiere bei Verspätungen haben. Davon profitieren auch Schweizer, die in Europa herumreisen.Dursun Aydemir / ImagoAm Schluss ist es noch um wenige Euro gegangen, nachdem die EU-Länder über die Angelegenheit dreizehn Jahre lang gestritten hatten. Doch nun steht die neue EU-Verordnung zu den Rechten der Flugpassagiere.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Am Montagabend haben sich Vertreter des Parlaments und der Mitgliedsländer (Rat) endlich auf sie geeinigt. Teils werden die bestehenden Passagierrechte beibehalten, obwohl es in der EU Kräfte gegeben hatte, sie zu lockern; teils werden Reisenden mehr Ansprüche zugestanden.Das sind die wichtigsten Änderungen für PassagiereAm längsten und heftigsten haben das EU-Parlament und der Rat darüber gestritten, wie hoch die Entschädigungen ausfallen sollen, wenn sich ein Flugzeug verspätet. Nun soll es beim bestehenden Regime bleiben. Je nach Distanz müssen Airlines zwischen 250 und 600 Euro bezahlen, wenn der Flieger mehr als drei Stunden verspätet ist. Der Rat hatte lang darauf gedrängt, diese Frist auf 4 Stunden hochzuschrauben, bei Langstreckenflügen gar auf 6 Stunden. Laut Konsumentenschutzorganisationen entfallen auf diese Fristen zwei Drittel der Entschädigungen. Die Airlines hätten also Geld gespart, wenn sich die Variante des Rates durchgesetzt hätte. Einige Mitgliedsstaaten scheinen nun aber klein beigegeben zu haben.Auf Suchmaschinen für Flugreisen wie beispielsweise Skyscanner oder Swoodoo müssen Airlines künftig einen Preis inklusive Handgepäck angeben. Damit sollen die Passagiere die Kosten besser vergleichen können. Eine Airline kann eine andere nicht mehr scheinbar unterbieten, indem sie einen Preis ohne Handgepäck anzeigt. Nachträglich eingestreute Gebühren sind seit langer Zeit im Visier der Aufsichtsbehörden und führten auch zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Die Airlines dürfen aber nach wie vor jenen Passagieren Rabatte gewähren, die ohne Handgepäck unterwegs sind.Bei Verspätungen müssen die Fluggesellschaften die Passagiere innerhalb von 96 Stunden darüber informieren, welche Entschädigungsansprüche sie haben. Diese Frist gilt auch bei anderen Problemen, die eine Abreise verzögern.Jüngst hat es erneut Berichte gegen, dass beispielsweise die Billigfluggesellschaft Ryanair eine Zusatzgebühr verlangt, damit Kinder garantiert neben den Eltern sitzen können. Die EU-Verordnung verbietet solche Familientarife, wenn die Kinder jünger als 14 Jahre sind.Wenn ein Flug gestrichen wird und sich Reisende für die Erstattung des Preises entscheiden und nicht für eine Umbuchung, müssen die Airlines automatisch das Geld an die Passagiere überweisen.Selbstverständlich gelten Entschädigungsansprüche nur, wenn die Airline am Ungemach auch die Schuld trägt. Das ist etwa der Fall, wenn das Flugzeug einen Defekt aufweist. Die Airline kann dagegen nichts dafür, wenn das Wetter verrückt spielt, Fluglotsen streiken oder aggressive Passagiere den Flug stören.Schweizer profitieren dank den bilateralen VerträgenDie EU-Kommission hatte den Vorschlag zu den Flugpassagierrechten im Jahr 2013 publiziert, Rat und Parlament haben also dreizehn Jahre lang regulatorisches Bing-Bong gespielt. Wie oft in der EU hat am Schluss eine laut tickende Uhr den beiden Gesetzgebern Beine gemacht. Wenn sie sich am Montag nicht bis Mitternacht geeinigt hätten, wäre der Kommissionsvorschlag verfallen, und man hätte wieder von vorne beginnen müssen. Konsumschützer, aber auch Politiker hatten zunehmend Druck gemacht, endlich eine Einigung zu erzielen.Die EU-Kommission hat die Länder bereits 2013 zur Eile gemahnt. Damals gab es zwar bereits eine Verordnung zu den Passagierrechten. Diese wies laut der Kommission aber viele Unschärfen auf. Zudem hatten sie die Mitgliedsländer teilweise unterschiedlich ausgelegt.Von den neuen Regeln profitieren auch Schweizer Passagiere. Sie gelten nämlich für alle Reisende, die von der EU, der Schweiz, Norwegen und von Island aus eine Reise antreten. Umgekehrt wirken sie auch, falls jemand aus einem Drittstaat in die genannten Länder reist und der Flug von einer Airline der Region durchgeführt wird. Aus der Schweiz unterliegen Swiss, Edelweiss, Chair, Easy-Jet und Helvetic der Regulierung.Das ist die Folge des bilateralen Luftverkehrsabkommens, das die Schweiz mit der EU im Jahr 2002 geschlossen hat. Neue EU-Flugerlasse übernimmt die Schweiz, sobald sie der Bundesrat genehmigt hat.Die Länder haben 12 Monate Zeit, sie umzusetzen. Die Reform sorge für die bessere Umsetzung bestehender Ansprüche, sagt Jens Gieseke von der CDU in Brüssel. «Das ist ein gutes Ergebnis für Europas Fluggäste.»Passend zum Artikel
Neue EU-Gesetze gegen verspätete Flüge, intransparente Gebühren und Familientarife
Fluggesellschaften werben oft mit intransparenten Tarifen. Zudem handhaben sie Entschädigungen bei Verspätungen unterschiedlich. Der Wildwuchs soll nun ein Ende haben. Schweizer profitieren dank den bilateralen Verträgen.










