Die Reform der EU-Fluggastrechte fällt für Reisende besser aus als befürchtet: Bei verspäteten Flügen gibt es weiter bis zu 600 Euro Entschädigung. Airlines müssen außerdem mehr aufklären. Ein Ärgernis bleibt jedoch.
15.06.2026, 15.32 Uhr
Familie am Flughafen: Bei einer Verspätung gibt es unter Umständen Geld als Entschädigung (Symbolfoto)
Jahrelang wurde um eine Reform der Fluggastrechte in der Europäischen Union (EU) gestritten, nun ist endlich klar: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen, wenn das Flugzeug später abhebt als geplant. Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld . Darauf haben sich Vertreterinnen und Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten verständigt.
Bei welchen Aspekten rund ums Buchen und Fliegen dagegen Änderungen geplant sind, lesen Sie hier:Das soll sich unter anderem ändernFlugsuche: Fluganbieter müssen der Einigung zufolge künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen. Das soll Verbrauchern den Preisvergleich erleichtern, sagt ein hochrangiger EU-Diplomat. Der deutsche Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen (FDP) erklärt dazu: »Das ändert nichts daran, dass Airlines günstige Tickets anbieten können.« Aber für Verbraucher sei klar, dass keine weiteren Kosten für Handgepäck dazukommen.Gebühren: Kinder sollen künftig im Flugzeug neben ihren Eltern sitzen dürfen, ohne dass Geld für die Sitzplatzreservierung fällig wird. Das gilt auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen. Fluggesellschaften müssen zudem Schreibfehler in Namen auf Tickets kostenlos korrigieren.Im Falle auftretender Probleme: Die Airline muss Passagiere laut einem hochrangigen EU-Diplomaten innerhalb von 96 Stunden schriftlich darüber informieren, was ihre Rechte sind und wie sie diese geltend machen können. Man lege außerdem klare Fristen fest, bis wann sie darauf reagieren muss.Gepäck: Die EU-Abgeordneten wollten ursprünglich auch festlegen, dass Fluggäste immer ohne zusätzliche Kosten ein kleines Handgepäckstück (etwa einen kleinen Koffer) mit an Bord nehmen dürfen – zusätzlich zum persönlichen Gegenstand. Damit konnten sie sich nicht durchsetzen. Immerhin: Musikerinnen und Musiker sollen künftig den Angaben zufolge ihre Instrumente an Bord mitnehmen dürfen.Die geplanten Regeln betreffen Flüge von EU-Fluggesellschaften sowie solche von außereuropäischen Unternehmen, deren Maschinen in der EU abheben.













