Rechte für Flugpassagiere: Fluggastrechte gerettet

Wer mit dem Flugzeug reist und zu spät ankommt, erhält eine Entschädigung – auch künftig. Einige Details ändern sich dabei dennoch.

Fluganbieter müssen künftig standardmäßig den Preis mit Handgepäck anzeigen

Florian Gaertner/imago

dpa | Nach jahrelangen Verhandlungen um Fluggastrechte in der EU ist klar: Es bleibt bei den bisherigen Entschädigungszahlungen bei Verspätungen. Reisende haben damit ab drei Stunden Verspätung unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Geld. Vertreter von Europaparlament und EU-Staaten haben sich aber auf einige Änderungen verständigt. Was geplant ist: