Fluggäste haben weiter Anspruch auf eine Entschädigung bei Verspätungen von mehr als drei Stunden. Die Europäische Kommission und der Ministerrat sind mit dem Versuch gescheitert, die Fluggastrechte zu beschneiden. In den entscheidenden Verhandlungen über die Reform setzte sich am Ende das Europaparlament mit seinem verbraucherfreundlichen Kurs in zentralen Punkten durch.Auch die Höhe der Entschädigungszahlungen bleibt unverändert. Je nach Entfernung reicht sie von 250 bis 600 Euro. Die Fluglinien müssen den Passagieren zudem künftig klare Anweisungen schicken, wie diese eine Entschädigung beantragen können. Einige Fluglinien machen das bereits, Ryanair und andere hingegen nicht.„Damit werden Erstattungen für alle leichter und schneller“, sagte der FDP-Europaabgeordnete Jan-Christoph Oetjen, der für das Parlament verhandelt hat. Niemand werde seine Passagierrechte mehr einklagen müssen. Heute beantragt nur ein Bruchteil der betroffenen Passagiere eine Verspätungsentschädigung. Der Zeitraum, in dem der Antrag gestellt werden kann, wird im Gegenzug allerdings von zwölf auf neun Monate verkürzt.Flugpreise ehrlicher, vergleichbarer und verständlicherDer CDU-Abgeordnete Jens Gieseke hob hervor, auf Vergleichsportalen zuerst angezeigte Ticketpreise müssten künftig die Mitnahme von Handgepäck enthalten. „Das macht Flugpreise ehrlicher, vergleichbarer und verständlicher für Verbraucher“, sagte er.Auch an anderen Stellen werden die Verbraucherrechte gestärkt, vieles davon entspricht der Rechtsprechung der vergangenen Jahre. Fluglinien wie Ryanair können von Eltern nicht mehr verlangen, dass sie einen Familientarif buchen, wenn sie mit ihren Kindern zusammensitzen wollen. Sonderzahlungen für das Nichtantreten von Flügen werden verboten. Gutscheine dürfen kein Ablaufdatum haben. Namen auf Tickets können ohne Extragebühren geändert werden.Der Einigung im Vermittlungsausschuss war ein jahrelanges Ringen um die Reform der Fluggastrechte vorausgegangen. Die Europäische Kommission hatte diese 2013 schon vorgeschlagen. Sie wollte die Schwelle, von der an eine Entschädigung fällig ist, spürbar anheben. Für Kurzstreckenflüge sollte diese erst nach fünf Stunden fällig sein, für Langstreckenflüge nach neun Stunden. Sie hatte damit auf die Kritik der Fluggesellschaften an den bestehenden Regeln reagiert. Diese hatten argumentiert, dass es sich für sie nicht lohne, Ersatzflieger zu schicken, wenn sie schon nach kurzer Verspätung eine Entschädigung zahlen müssten.Rechtssicherheit für FluggesellschaftenDie Mitgliedstaaten hatten sich dieser Linie im Ministerrat angeschlossen und die Schwelle für Kurzstreckenflüge auf vier Stunden und für die Langstrecke auf sechs Stunden hochgesetzt. Nach Angaben von Verbraucherschützern entfielen mit diesen Schwellen knapp zwei Drittel aller Entschädigungszahlungen. Zudem hatte der Ministerrat die Höhe der Entschädigung gekürzt. Die Bundesregierung hatte als Kompromiss eine pauschale Entschädigung von 300 Euro – zuletzt 250 Euro – nach drei Stunden ins Spiel gebracht. Sie konnte sich damit aber nicht durchsetzen.Der Druck, sich zu einigen, war am Ende extrem. Erstmals seit vielen Jahren landete das Gesetz im Vermittlungsausschuss. Hätten sich Europaparlament und Ministerrat nicht bis zum 15. Juni geeinigt, wäre das gesamte Gesetz gescheitert gewesen. Das dürfte dem Parlament in die Hände gespielt haben. Diplomaten betonten, die Fluglinien hätten nun immerhin Rechtssicherheit. Das sei nach den langen Verhandlungen nicht zu unterschätzen.Das Parlament musste allerdings ebenfalls eine Reihe von Forderungen aufgeben. Es wollte ursprünglich einen Anspruch auf die kostenlose Mitnahme eines ausreichend großen Handgepäckstücks vorschreiben. Keine Rede ist in dem Kompromiss zudem mehr davon, dass die Fluglinien vorab ausgefüllte Formulare für Entschädigungsanträge bereitstellen müssen. Das Europäische Parlament muss der Einigung noch formell zustimmen. Das soll am Montag geschehen. Die Zustimmung gilt aber als sicher.
Europaparlament stärkt Fluggastrechte: Was Passagiere wissen müssen
Nach mehr als zwölf Jahren Streit haben die EU-Parlamentarier unter anderem mehr Transparenz bei den Ticketpreisen durchgesetzt. Was Passagiere jetzt wissen müssen.











