So hoch sind die Summen bei Einfamilienhausbesitzern nicht. In der Regel sind auf ihren Dächern, abhängig davon, was alles in einem Haushalt mit Strom betrieben wird – Waschmaschine, Wärmepumpe, E-Auto –, Module mit einer Leistung zwischen 5 und 10 Kilowatt-Peak (kWp) installiert. Gleichwohl ärgert es auch die privaten Kleinproduzenten, wenn zustehende Vergütungen ausbleiben und sie keine Ansprechpartner bei den Netzversorgern finden.Nicht nur bei Eon, „Probleme gibt es überall“Probleme gibt es überall, berichtet Peter Lassek, Leiter der Fachgruppe Recht bei der Verbraucherzentrale Hessen, mit Hinweis auf die Rückmeldungen von Verbraucherzentralen in anderen Bundesländern. Und nicht nur bei Eon, dessen Netzverteiltochtergesellschaften Westnetz und Syna auch viele Kunden in Rheinland-Pfalz und in Hessen haben. Syna ist ein Tochterunternehmen des hessischen Versorgers Süwag, der zum Eon-Konzern gehört.Ein Blick auf Bewertungsportale wie Trustpilot zeigt, wie groß der Ärger ist. Hier häufen sich die Beschwerden über monatelange Verzögerungen bei Einspeisevergütung und Abschlagszahlungen. Er warte seit Januar auf die Abrechnung der Einspeisung beziehungsweise die monatlichen Pauschale, inzwischen seien das rund 5500 Euro, schreibt ein Syna-Kunde. Auch viele andere schreiben sich ihren Ärger von der Seele.Die Verbraucherschützer führen die Verzögerungen auf den starken Ausbau von Photovoltaik zurück, die Zahl der Anlagen geht in den vergangenen Jahren stetig nach oben. Berichte über Pläne der Politik, die staatliche Einspeisevergütung für kleine, private Dachsolaranlagen vom nächsten Jahr an ganz zu streichen, dürften den Markt weiter anheizen.Die Einspeisevergütung ist für jeweils 20 Jahre festgeschrieben. Solaranlagenbetreiber, die ihre Anlage in diesem Jahr in Betrieb genommen haben, erhalten bei einer Leistung von bis zu 10 kWp aktuell 7,78 Cent je Kilowattstunde; wenn sie nur einen Teil des erzeugten Stroms ins öffentliche Netz speisen, wird der Strom voll und ganz ans Netz abgegeben, sind es 12,34 Cent. Allerdings sinken die Vergütungssätze seit diesem Jahr für neue Anlagen automatisch alle sechs Monate um ein Prozent, das nächste Mal am 1. August.Netzbetreiber verweisen auf gestiegene AnforderungenHinzu kommen Probleme bei der IT-Umstellung, auf die Netzbetreiber wie Westnetz und Syna auf ihrer Homepage verweisen. Eine Syna-Sprecherin führt auf Anfrage die gestiegenen Anforderungen an die Steuerbarkeit der Systeme und die Abrechnung etwa durch höhere Anforderungen an Messkonzepte, den Roll-out sogenannter Smart Meter und die Sicherstellung der Netzstabilität bei schwankender Einspeisung als Gründe aus. Das alles sorge für eine „enorme Komplexität und Dynamik“. Es sei letztlich eine „Kombination verschiedener Faktoren“, die dazu führen könne, dass die Abrechnung für das Jahr 2025 und die Festlegung der Abschlüsse für 2026 noch nicht möglich gewesen seien.Grundsätzlich haben Betreiber von Solaranlagen laut Bundesnetzagentur bis zum 15. jeden Monats Anspruch auf Abschlagszahlungen bei der Einspeisevergütung. Bei Verzug könnten Verzugszinsen entstehen. Ansprechpartner seien die Netzbetreiber selbst. Im Streitfall könne man seine Ansprüche auch gerichtlich durchsetzen.Verbraucherschützer verweisen in diesem Fall auch auf die Clearingstelle EEG, die 2007 vom Wirtschaftsministerium ins Leben gerufen wurde, um neutral und unabhängig Rechtsfragen zum Erneuerbare-Energien-Gesetz zu klären und in Streitfällen zu vermitteln. Doch stoßen die Vermittler in diesem Fall an ihre Grenzen. „Als privatrechtliche organisierte Einrichtung haben wir zur außergerichtlichen Streitbeilegung keine Befugnisse, säumige Netzbetreiber einseitig zur Auszahlung von Abschlägen oder Vergütungen oder zum unverzüglichen Netzanschluss zu verpflichten“, teilt ein Sprecher auf Anfrage mit. Man vermittele nur „im beiderseitigen Auftrag“ der Parteien und entscheide zwischen diesen streitige Rechtsfragen. Doch an einem solchen beiderseitigen Auftrag fehle es in aller Regel.Solaranlagenbesitzer müssen sich also in Geduld üben. Die Syna-Sprecherin versichert: „Jeder Anlagenbetreiber wird sein Geld erhalten.“