PfadnavigationHomeRegionalesHamburgKlimaaktivismusElbtunnel-Blockade der „Letzten Generation“ bringt 29-Jährige vor GerichtStand: 12.06.2026Lesedauer: 2 MinutenQuelle: dpa/Eva ManhartVor gut drei Jahren legten Klimaaktivisten den Elbtunnel lahm – nun wird gegen eine Beteiligte vor Gericht verhandelt. Die 29‑Jährige steht exemplarisch für viele Verfahren gegen Mitglieder der „Letzten Generation“, die ihre Aktionen juristisch einholen.Vor gut drei Jahren blockierten Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ den Verkehr in Hamburg auf gleich mehreren Strecken. Kommende Woche steht eine 29-Jährige in diesem Zusammenhang vor Gericht. Sie soll sich während einer der Aktionen, die den Elbtunnel in Richtung Norden über Stunden lahmlegten, im Bereich der Leitplanke aufgehalten und Statusmeldungen in einem Telegram-Chat verschickt haben, wie die Pressestelle der Staatsanwaltschaften am Freitag mitteilte. Der Angeklagten werde gemeinschaftliche Nötigung in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und versuchtem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zur Last gelegt.Lesen Sie auchDie 29-Jährige soll am Morgen des 6. April 2023 gemeinsam mit acht Mittätern an der Blockade des Elbtunnels durch die „Letzte Generation“ beteiligt gewesen sein. Die Elbtunnel-Röhre 2 sei baustellenbedingt gesperrt gewesen, vor den Röhren 1 und 3 soll die Gruppe Fahrzeuge geparkt und die Fahrbahnen mit Rapsöl überschüttet haben. Drei Beteiligte hätten jeweils eine Hand auf den Asphalt geklebt, hieß es. Eine andere Person habe sich am Fahrgestell eines der abgestellten Fahrzeuge festgeklebt.14 Kilometer StauDie Blockade vor dem Elbtunnel habe etwa zwei Stunden gedauert. Da die Einsatzkräfte nicht nur die festgeklebten Hände lösen, sondern auch die durch die Flüssigkeit verunreinigte Fahrbahn reinigen mussten, bevor sie wieder freigegeben werden konnte, war der Elbtunnel für mehr als vier Stunden ganz oder teilweise gesperrt. Erst um 13.30 Uhr konnte der Verkehr wieder wie gewohnt fließen. Da es sich beim 6. April um den Donnerstag vor Ostern handelte, kamen zum üblichen Verkehr auch die ersten Osterurlauber hinzu. Der Verkehr staute sich auf einer Länge von 14 Kilometern.Lesen Sie auchDamals handelte es sich um eine koordinierte Aktion, die nicht nur den Elbtunnel selbst, sondern zeitgleich auch weitere wichtige Verkehrsverbindungen über die Elbe betraf. Aktivisten hatten den Verkehr zunächst gezielt mit Fahrzeugen zum Stillstand gebracht, stiegen anschließend in Warnwesten auf die Fahrbahn und setzten die Blockade fort.Die Verfahren gegen Mitglieder der „Letzten Generation“ sind kein Einzelfall. Bundesweit beschäftigen die Aktionen aus den Jahren 2022 und 2023 weiterhin Gerichte. Zahlreiche Ermittlungs- und Strafverfahren wurden eingeleitet, häufig wegen Nötigung oder gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr. In einzelnen Fällen verhängten Gerichte Geldstrafen, zusätzlich kommen erhebliche zivilrechtliche Forderungen hinzu. So wurden Aktivisten bereits zu Schadensersatzzahlungen verurteilt, die sich – etwa nach Blockaden von Flughäfen – auf sechsstellige Summen belaufen können.epd/juve