PfadnavigationHomeRegionalesHamburgAktionen der „Letzten Generation“Köhlbrandbrücke blockiert – Geldstrafe für KlimaaktivistVeröffentlicht am 13.04.2026Lesedauer: 2 MinutenUnter anderem an dieser Aktion auf der Köhlbrandbrücke war der 49-Jährige beteiligtQuelle: Daniel Bockwoldt/dpaVier Blockaden, mehrere Tatorte, ein Urteil: Das Amtsgericht Harburg hat einen 49‑jährigen Klimaaktivisten unter anderem wegen einer Blockade der Köhlbrandbrücke zu einer Geldstrafe verurteilt.Wegen seiner Teilnahme an vier Straßenblockaden in Hamburg hat das Amtsgericht Harburg einen 49‑Jährigen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt. Das Gericht sprach den Mann des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in vier Fällen schuldig, davon in drei Fällen in Tateinheit mit Nötigung, wie ein Sprecher mitteilte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.Nach Angaben der Staatsanwaltschaft beteiligte sich der Angeklagte erstmals am 4. Februar 2022 an einer Blockade der Billhorner Brückenstraße im Bereich der Neuen Elbbrücken. Rund ein halbes Jahr später, am 13. August 2022, setzte er seine Aktionen fort: Gemeinsam mit weiteren Beteiligten setzte er sich auf den Fahrbahnrand der Köhlbrandbrücke und klebte sich mit einer Hand am Asphalt fest. Dabei trug er ein Plakat mit der Aufschrift „Hamburger Hafen = Moderner Kapitalismus“.Lesen Sie auchAuch im darauffolgenden Jahr war die Köhlbrandbrücke erneut Ziel von Protestaktionen der Klimagruppe „Letzte Generation“. Am 23. März 2023 nahm der 49‑Jährige nach Angaben der Anklage an einer weiteren Blockade dort teil. Nur fünf Tage später, am 28. März 2023, folgte eine Aktion auf der wichtigen Hafenroute entlang der Straßen Am Saalehafen und Veddeler Damm.Aktivist akzeptierte Strafbefehle nichtFür diese vier Taten hatte der Mann zunächst in einem schriftlichen Verfahren Strafbefehle über insgesamt 210 Tagessätze erhalten. Gegen diese legte er Einspruch ein, weshalb es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Harburg kam. Das Gericht sprach nun eine Gesamtstrafe von 100 Tagessätzen aus.Erst in der vergangenen Woche hatte ein anderes Hamburger Amtsgericht einen weiteren Aktivisten der „Letzten Generation“ verurteilt. Ein 21‑Jähriger aus Berlin, der am 13. Juli 2023 an einer Blockade auf dem Flughafen Hamburg beteiligt gewesen war, erhielt eine Verwarnung nach dem Jugendstrafgesetz.juve mit dpa