PfadnavigationHomeRegionalesHamburgAktion der „Letzten Generation“Flughafen lahmgelegt – Klimaaktivist kommt mit Verwarnung davonVeröffentlicht am 07.04.2026Lesedauer: 2 MinutenDer angeklagte 21-Jährige zum Beginn des Prozesses gegen ihn. Er hatte im Juli 2023 mit anderen Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ den Hamburger Flughafen blockiert.Quelle: Marcus Brandt/dpa68 gestrichene Flüge, ein Millionenschaden für Airlines und Flughafen – und doch endet der Prozess gegen einen 21-jährigen Verursacher mit einer Verwarnung: Das Amtsgericht Hamburg hat einen Klimaaktivisten wegen der Blockade des Flughafens im Sommer 2023 verurteilt.Mit einer Verwarnung nach dem Jugendstrafgesetz ist am Amtsgericht Hamburg der Prozess gegen einen Klimaaktivisten wegen der Blockade des Hamburger Flughafens im Sommer 2023 zu Ende gegangen. Der Richter sprach den inzwischen 21‑Jährigen wegen Störung öffentlicher Betriebe, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs schuldig.Am 13. Juli 2023, am ersten Tag der Sommerferien, hatten zehn Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ einen Zaun am Flughafen aufgeschnitten und sich so Zugang zum Gelände verschafft. Mehrere von ihnen klebten sich in der Nähe von Start‑ und Landebahnen fest.Lesen Sie auchDer Flugverkehr wurde nach Angaben der Staatsanwaltschaft für fast vier Stunden – zwischen 6 Uhr und 9.50 Uhr – eingestellt. 68 Flüge wurden annulliert, weitere 14 umgeleitet. Der Flughafen Hamburg GmbH sei ein Schaden von 131.000 Euro entstanden, hieß es. Weitere 13.000 Euro an Schäden wurden durch die Löcher im Flughafenzaun und das Loslösen der Blockierer vom Asphalt verursacht.Im November vergangenen Jahres hatte das Landgericht Hamburg bereits einer Zivilklage der Fluggesellschaft Eurowings stattgegeben. Nach der rechtskräftigen Entscheidung müssen die zehn Aktivisten mehr als 400.000 Euro an die Fluggesellschaft zahlen.Blockade nicht durch Klimanotstand gerechtfertigtAmtsrichter Götz Göttsche äußerte seinen Respekt für die Motive der Klimaaktivisten. Sie hätten ein hehres und völlig uneigennütziges Ziel verfolgt. Zugleich stellte er fest, dass die Blockade weder durch einen Klimanotstand noch als ziviler Ungehorsam zu rechtfertigen sei.Lesen Sie auchDer Angeklagte ist bereits wegen einer Autobahnblockade in Berlin vorbestraft. Damals wurde er nach Angaben des Richters ebenfalls verwarnt und musste 150 Arbeitsstunden ableisten. Dies wertete das Gericht nicht als strafverschärfend, weil diese Tat rund drei Jahre zurückliegt.Inzwischen habe sich der Angeklagte von der Gruppe gelöst und halte solche Aktionen nicht mehr für sinnvoll. Bei der Klimaerwärmung seien die sogenannten Kipppunkte bereits überschritten, sagte er. In seinem letzten Wort erklärte der Angeklagte: „Ich habe alles versucht, ich muss mir nichts vorwerfen.“ Anschließend seien ihm die Tränen gekommen.Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen weitere Beteiligte an der Flughafenblockade laufen Verfahren nach dem Erwachsenenstrafrecht.lno/juve