PfadnavigationHomeGeschichte1992Wie Erich Honecker den Rechtsstaat vorführteStand: 07:43 UhrLesedauer: 5 MinutenErich Honecker beim Verlassen der chilenischen Botschaft in Moskau am 29. Juli 1992. Hinter ihm seine Frau MargotQuelle: picture alliance/ASSOCIATED PRESS/TANYA MAKEYAVAAm 29. Juli 1992 wurde Erich Honecker an die Bundesrepublik ausgeliefert. Keine fünf Monate später ließ ihn ein deutsches Gericht wegen „Verletzung seiner Menschenwürde“ frei. Die neue Folge unserer Serie zu 80 Jahren WELT.Schauspielerei kann man lernen, aber am überzeugendsten gelingt jedem Darsteller die Verkörperung seiner Rolle, wenn er sich wirklich damit identifiziert. Geradezu eine Oscar-reife Leistung gelang Erich Honecker, dem ehemaligen DDR-Staats- und Parteichef, am Mittwoch, dem 29. Juli 1992, gegen ziemlich genau 16.32 Uhr. Fast auf den Tag vier Wochen vor seinem 80. Geburtstag wurde er aus der chilenischen Botschaft in Moskau zu einem Wagen geführt, der ihn zum Flughafen zur Auslieferung nach Deutschland brachte. Als er Fotografen und Kamerateams sah, reckte er die geballte rechte Faust in die Höhe. Honecker, von Kindesbeinen an im KPD-Umfeld aufgewachsen, gab vor der Weltöffentlichkeit also den standhaften Kommunisten. Auch wenn der Inhaber des DDR-Personalausweises mit der Nummer „A 000 000 1“ genau das spätestens seit Ende 1945, als er in die Funktionärselite der wieder gegründeten KPD (ab April 1946: SED) aufgestiegen war, nicht mehr war. In WELT kommentierte Enno von Loewenstern mit kaum unterdrückter Häme die Wiederholung von Honeckers erster Reise in die Bundesrepublik 1987: „Ein zweiter Einzug, fünf Jahre danach. Diesmal aber ohne roten Teppich und ohne das ,Auferstanden aus Ruinen‘, das jetzt erst in makabrer und seinerzeit keineswegs so gemeinter Weise Sinn erhält. Damals jubelten Honeckers nützliche Freunde im Westen, durch diesen Staatsempfang sei ,die DDR endgültig anerkannt‘ worden.“Doch am Ende führte eben dieser Honecker den Rechtsstaat Bundesrepublik vor. Schon beim obligatorischen Haftprüfungstermin am 30. Juli 1992 ging es fast nur um die Gesundheit des Ausgelieferten. Der Vorsitzende Richter der zuständigen Strafkammer, Hansgeorg Bräutigam, gab sofort medizinische Gutachten in Auftrag. Geklärt werden musste die Frage, ob man jemanden den Prozess machen dürfe, der voraussichtlich das Urteil nicht erleben werde?Bräutigam wagte es und eröffnete schon am 12. November 1992 die Hauptverhandlung gegen Honecker und fünf weitere frühere SED-Funktionäre wegen vielfachen Totschlags an Flüchtlingen an der innerdeutschen Grenze. Doch Honecker drehte den Spieß um: Erst nutzte er den Platz auf der Anklagebank im Kriminalgericht Berlin-Moabit, um kommunistische Phrasen zu verbreiten. Dann, nur zwei Monate nach Eröffnung, erreichten seine gewieften Verteidiger, darunter der vollkommen skrupellose ehemalige DDR-Starjurist Friedrich Wolff, die Einstellung des Verfahrens: Der Berliner Verfassungsgerichtshof entschied am 12. Januar 1993, der angeblich Todkranke werde durch das Verfahren in seiner Menschenwürde verletzt. Lesen Sie auchWenige Stunden später stieg Honecker offensichtlich gut gelaunt in eine Linienmaschine nach Chile, wo seine Frau Margot inzwischen lebte. Fast 16 Monate, die er auch vor Gericht hätte verbringen können, blieben ihm in Freiheit: Am 29. Mai 1994 starb der Ex-Generalsekretär, drei Monate vor seinem 82. Geburtstag. Das Urteil im Prozess, der ihm angeblich nicht mehr hatte zugemutet werden können, fiel am 16. September 1993.Die gescheiterte Bestrafung Honeckers war der prominenteste, aber keinesfalls der einzige Fall, in dem der Rechtsstaat Bundesrepublik gegenüber Tätern der SED-Diktatur den Kürzeren zog. Zwar identifizierten fleißige deutsche Strafverfolger in den 1990er-Jahren mehr als 100.000 Beschuldigte wegen Staatsverbrechen der DDR. Allerdings wurden lediglich 753 von ihnen rechtskräftig verurteilt, und von diesen Verurteilten erhielten nur lächerliche 46 Haftstrafen ohne Bewährung. Kein einziges Urteil lautete auf mehr als zehn Jahre Freiheitsstrafe und kein einziger Straftäter musste mehr als sechseinhalb Jahre absitzen.Lesen Sie auchDer Rechtsstaat hatte zum zweiten Mal bei der Aufarbeitung von Diktaturverbrechen schmählich versagt. Und sogar noch deutlicher als beim ersten Anlauf, der juristischen Aufarbeitung des Dritten Reiches: Von den mehr als 170.000 wegen NS-Verbrechen Beschuldigten sprachen deutsche Gerichte zwischen 1946 und 2024 gerade 6681 schuldig, davon nur 1156 wegen Tötungen. Trotz der Leichenberge, die das Hitler-Regime in ganz Europa hinterlassen hatte, wurde nur in 172 Fällen eine lebenslange Haftstrafe verhängt.Die Verbrechen des SED-Regimes waren zwar um Dimensionen kleiner als die des Nationalsozialismus, aber das macht das Scheitern nicht besser. Wobei das systembedingt ist, denn im Rechtsstaat sind Beschuldigte stets im Vorteil. Das liegt an dem uralten Prinzip „In dubio pro reo – Im Zweifel für den Angeklagten“. Rechtsstaatliche Gerichte dürfen mutmaßliche Täter nur dann bestrafen, wenn ihre Beteiligung an einem Verbrechen ohne Zweifel nachzuweisen ist. Grundsätzlich gibt es drei Möglichkeiten, Diktaturverbrechen rechtsstaatlich zu ahnden. Alle drei haben jedoch ihre jeweils eigenen besonderen Nachteile.Erstens kann man spezielle Straftatbestände schaffen, die auf den allgemeinen Menschenrechten basieren, aber auf die zu ahndenden Verbrechen zugeschnitten sind. Das geschah etwa bei den Nürnberger Prozessen 1945 bis 1948 oder dem Eichmann-Prozess in Jerusalem. Allerdings widerspricht dieses Vorgehen dem Rechtsstaatsprinzip „Nulla poena sine lege“, demzufolge ein Verbrechen nur bestraft werden kann, wenn zum Zeitpunkt der Tat der Tatbestand mit Sanktionen bedroht war.Die zweite Möglichkeit genügt der reinen juristischen Lehre: Ausschließlich das zum Zeitpunkt des jeweiligen Verbrechens gültige nationale Recht wird angewendet. Dieser Weg entzieht dem Vorwurf rückwirkender Bestrafung zwar den Boden, aber es müssen rechtsstaatswidrig zustande gekommene Gesetze der gestürzten Diktatur angewendet werden, jedoch rechtsstaatskonform – also zugunsten der Angeklagten. Die dritte Möglichkeit ist die Anwendung international gültigen Völkerstrafrechts durch eigens eingesetzte und besetzte Gerichte. Hier liegt das Problem in der Frage, ob die Richter tatsächlich zuständig sind. Erich Honecker gelang es, sich als vermeintliches Opfer einer „Siegerjustiz“ darzustellen, nicht zuletzt wegen seiner beeindruckenden schauspielerischen Leistung am 29. Juli 1992 und im Gerichtssaal. Kurzer Prozess ist dennoch nie eine akzeptable Alternative. Sven Felix Kellerhoff ist Leitender Redakteur bei WELTGeschichte. Zu seinen Themenschwerpunkten zählen der Nationalsozialismus, die SED-Diktatur und Terrorismus. Die Prozesse gegen die DDR-Staatsführung verfolgte er in den 1990er-Jahren mit großer Aufmerksamkeit.