In der Regel erfüllen Reden im Bundestag kosmetische Zwecke. Sie sollen die Position der eigenen Fraktion pointiert darstellen, die Unzulänglichkeit des politischen Gegners aufzeigen und Aufmerksamkeit erzeugen. Sie haben nicht den Zweck, andersdenkende Abgeordnete umzustimmen. Denn das Abstimmungsverhalten wird fraktionsintern vorab beraten und dann den Abgeordneten vorgegeben. Der Bundestag ist ein Arbeitsparlament, kein Redeparlament.Doch es gibt auch Ausnahmen von dieser Regel. Wenn das Parlament bioethische und medizinethische Fragen debattiert, gibt es keinen Fraktionszwang. Die Abgeordneten sind traditionell nur ihrem Gewissen verpflichtet, wenn es etwa darum geht, die Bedingungen für Organspenden oder den Umgang mit Pränataltests zu ändern. Hier bilden sich interfraktionelle Abgeordnetengruppen, die versuchen, mehr als die Hälfte der Abgeordneten von ihrem Anliegen zu überzeugen. Unionspolitiker argumentieren in solchen Fällen mit Abgeordneten der Linkspartei, eben weil die Parteizugehörigkeit keine Rolle spielt.Aber was ist mit der AfD? Sie stellt inzwischen fast ein Viertel der Abgeordneten. Der Vorsitzende des Ethikrates, Helmut Frister, sagt im Gespräch mit der F.A.Z., er halte es nicht für verwerflich, wenn in medizinethischen Abstimmungen Mehrheiten entstünden, die ohne AfD-Abgeordnete nicht zustande kämen: „Dieses Szenario sollte den Bundestag nicht davon abhalten, in eine solche Abstimmung zu gehen – sonst beschneidet er sich der Möglichkeit, über medizinethische Fragen ohne Fraktionsbindung abzustimmen.“ Die Brandmauer zur AfD halte er für richtig, aber sie passe nur für Abstimmungen mit Fraktionsbindung. Der Ethikrat lädt zu seinen parlamentarischen Abenden auch AfD-Abgeordnete ein, manche nähmen die Einladung auch an, berichtet Frister.Sorgen wegen falsch-positiver TestsAbgeordnete von Union, SPD und Grünen, die sich in interfraktionellen Gruppen organisieren, um in den genannten Bereichen Änderungen zu bewirken, betonen der F.A.Z. gegenüber, dass sie keine Zusammenarbeit mit AfD-Abgeordneten suchen. Doch sie vermeiden es zugleich, eine – womöglich unvorhersehbare – Mehrheitsbildung auch mit AfD-Abgeordneten völlig auszuschließen. Auf keinen Fall wollen sie sich durch die Konstellation abhalten lassen von ihren Anträgen.Die Grünen-Politikerin Corinna Rüffer zum Beispiel sieht es kritisch, dass die gesetzlichen Krankenkassen seit drei Jahren Pränataltests bezahlen, die Schwangeren Aufschluss darüber geben sollen, ob ihr ungeborenes Kind eine Trisomie aufweist. Voraussetzung für die Kassenübernahme ist, dass die Schwangere und ein Arzt zu der Überzeugung kommen, dass der Test „notwendig“ ist. Aber was heißt das schon? Rüffer geht davon aus, dass die Untersuchung durch die Zulassung zur Routine geworden ist – die steigenden Testzahlen deuten darauf hin.Die Politikerin ist besorgt, weil die Tests auch falsch-positiv ausfallen können, was zu Abtreibungen wegen falscher Trisomie-Vermutungen führen kann. Sie bringt gemeinsam mit weiteren Abgeordneten einen Antrag ein, dessen Ziel es ist, die Folgen der Kassenzulassung genau zu beobachten. Für den Antrag spricht sich der F.A.Z. gegenüber auch der Ethikrat-Vorsitzende Helmut Frister aus. In einem möglichen weiteren Schritt könnte die Kassenzulassung dann zurückgenommen werden.Beim Pränataltest ist die AfD gespaltenWürde sie das Anliegen, sensibler mit Trisomie-Untersuchungen umzugehen, notfalls auch mit AfD-Abgeordneten beschließen? Rüffer wiegelt ab. „Niemand strebt in solchen Fragen Mehrheiten mit der AfD an, bei der sich führende Köpfe behindertenfeindlich äußern“, sagt sie mit Blick auf ein Interview von Björn Höcke aus dem Jahr 2023, in dem er sich für einen Ausschluss behinderter Kinder von Regelschulen aussprach. „Weil ich für unseren Antrag eine breite Mehrheit erwarte, gehe ich nicht davon aus, dass das Verhalten der AfD irgendeine Rolle spielt.“Wie aus der AfD zu erfahren ist, gibt es zu der Frage verschiedene Haltungen in der Fraktion; auch mit Blick auf die erste Debatte zum Thema im März ist davon auszugehen, dass manche dafür-, andere dagegenstimmen werden.Rüffer weiß um die gespaltene Haltung der AfD und betont, die interfraktionellen Gruppen würden stets nach demokratischen Mehrheiten suchen. Das gelte auch in einem Bundestag mit einer erstarkten AfD: „Es kam auch noch kein AfD-Abgeordneter in der Sache auf mich zu.“ Sie räumt aber ein, dass die Konstellation eine Mehrheitsbildung nicht leichter mache. „Wenn man einen solchen interfraktionellen Antrag durchbekommen will, dann zählt man Köpfe.“ Absolute Sicherheit über das Abstimmungsergebnis gibt es vorher nicht. Die Abstimmung über den Antrag wird noch vor der Sommerpause erwartet.Organspende-Reform: Keine AfD-Stimmen, keine Chance?Etwas mehr Zeit ist noch, bis der Bundestag über eine mögliche Reform der Organspenderegelung entscheidet. Hierzu steht die Orientierungsdebatte kurz bevor. In der AfD betont man zwar, dass es keinen Fraktionszwang gebe; man gehe aber davon aus, dass sämtliche Abgeordnete der Partei gemäß dem Parteiprogramm dagegenstimmen werden, die sogenannte Widerspruchslösung einzuführen. Diese sieht vor, eine Spendenbereitschaft nach einem Hirntod zu unterstellen – wenn die Betroffenen es nicht anders hinterlegt oder mit Angehörigen besprochen haben.Für Abgeordnete wie Sabine Dittmar (SPD), die eine Mehrheit für die Widerspruchslösung organisieren möchten, macht die klare Antihaltung der AfD die Sache einerseits leichter: Es ist wahrscheinlich, dass die Partei ihnen keine Mehrheit verschafft. Andererseits muss sie unter den übrigen Abgeordneten einen deutlich größeren Teil überzeugen, als es beim letzten – gescheiterten – Versuch von Karl Lauterbach (SPD) und Jens Spahn (CDU) im Frühjahr 2020 der Fall war.„In den demokratischen Fraktionen brauchen wir eine Zustimmung von rund 70 Prozent, daran orientieren wir uns“, sagt Dittmar. Ihre Hoffnung ist, dass viele Abgeordnete, die in der Vergangenheit kritisch auf die Widerspruchslösung blickten, nun doch überzeugt werden können, weil die Spenderzahlen auf niedrigem Niveau verharren – und Tausende Menschen auf den Wartelisten abhängig sind von Organspenden. Zu einer Informationsveranstaltung Anfang Juni hatte die Gruppe alle Abgeordneten und ihre Mitarbeiter eingeladen, auch die der AfD.Einer, der die Widerspruchslösung kritisch sieht, ist Stephan Pilsinger. Der CSU-Politiker bereitet einen Antrag zum „Erhalt der Freiwilligkeit“ bei der Organspende vor. Dieser sieht vor, stattdessen die Aufklärung über das Thema weiter zu verbessern. Über die AfD sagt er mit Blick auf den Antrag: „Wir reden nicht mit denen, und wir machen nichts mit denen.“ Und doch sei es so, „dass diese Partei 24 Prozent der Abgeordneten stellt und in solchen Fragen am Ende ausschlaggebend sein kann“. Er nehme an, dass auch AfD-Abgeordnete solche Abstimmungen als Gewissensentscheidungen verstehen.
Medizinethische Debatten: Endet hier die Brandmauer?
Der Bundestag stimmt bald ohne Fraktionszwang über ethische Fragen ab. Mehrheiten mit der AfD sollte man da nicht verteufeln, rät der Vorsitzende des Ethikrates.










