Nachdem Bauernverbände, Regionen und Mitgliedstaaten eine Überarbeitung der geplanten Reform zur Förderung in der Landwirtschaft gefordert hatten, lenkt die EU-Komission ein.
Nun hat der CDU-Europaabgeordnete Norbert Lins, Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) ab 2028, seine Leitlinien zur künftigen Agrarförderung vorgestellt. Sie weichen in zentralen Punkten von den Vorschlägen der EU-Kommission ab und dürften insbesondere in Sachsen auf Zustimmung treffen, wo sich die Landesregierung gegen die Pläne aus Brüssel positioniert hatte.
Der Entwurf lehnt die von der Kommission vorgeschlagene Degression der Flächenprämie ab und will die Kappungsgrenze für Direktzahlungen bei 500.000 Euro statt bei 100.000 Euro ansetzen – und diese zudem auf natürliche Personen beschränken. Kleinere und mittlere Unternehmen sollen zudem stärker gefördert werden. Auch Junglandwirte sollen höhere Förderungen erhalten. Den Vorschlag der Kommission, das Anrecht auf Agrarzahlungen mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters ab 2032 entfallen zu lassen, weist der Entwurf entschieden zurück. Landwirte sollten selbst über den Zeitpunkt der Betriebsübergabe entscheiden können.







