Startseite
Politik
Deutschland
Energiewende: Windenergie-Branche nennt Alternativen zu Reiches Netzpaket Mit dem „Netzpaket“ hat Reiche die Erneuerbaren-Branche aufgeschreckt. Bei einem Treffen mit dem Wirtschaftsministerium übt der Sektor Kritik. Der Windenergie-Verband skizziert Alternativen.
Klaus Stratmann 10.06.2026 - 12:00 Uhr Artikel anhörenWindpark in Schleswig-Holstein: Branche legt Vorschläge vor. Foto: Jens Büttner/dpaBerlin. Die Windenergie-Branche fordert von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) einen grundlegenden Kurswechsel bei dem von ihr geplanten „Netzpaket“. Die Kritik der Branche fokussiert sich auf das Kernelement des Netzpaketes, den „Redispatch-Vorbehalt“ (RDV).Das Einsparpotenzial des Redispatch-Vorbehaltes stehe in keinem Verhältnis zum gefährdeten Investitionsvolumen und den entstehenden Mehrkosten, heißt es in einer noch unveröffentlichten Stellungnahme des Bundesverbandes Windenergie (BWE), die dem Handelsblatt vorliegt. „Die Beharrlichkeit, mit der das Ministerium trotz Kritik und zahlreicher guter Alternativ-Vorschläge am Redispatch-Vorbehalt festhält, halten wir für bedenklich“, schreibt der BWE.Mit dem Redispatch-Vorbehalt möchte Reiche den bisherigen Entschädigungsanspruch für Betreiber neuer Wind- oder Photovoltaik-Parks streichen. Bisher bekamen Betreiber in stark belasteten Netzgebieten auch dann Geld, wenn ihre Anlagen wegen Netzengpässen abgeregelt werden mussten und sie den Strom bei Überlastung der Leitungen nicht einspeisen konnten.Netzbetreiber nennen diese Eingriffe Redispatch. Wenn etwa in Norddeutschland erzeugter Windstrom nicht in den Süden transportiert werden kann und dort ersatzweise Kraftwerke hochgefahren werden müssen, entstehen Milliardenkosten – jedes Jahr. Das dahinterliegende Problem: Der Netzausbau hält mit dem Ausbau der Erneuerbaren nicht Schritt. Allerdings weist der BWE darauf hin, die Redispatch-Kosten seien seit 2022 rückläufig. Im vergangenen Jahr beliefen sie sich auf 3,1 Milliarden Euro.Das Bundeswirtschaftsministerium argumentiert, mit dem Redispatch-Vorbehalt werde „für die Verteilnetzbetreiber das Problem des Netzanschlusses an ‚vollen Netzen‘ besser beherrschbar gemacht“. Besonders belastete Netzgebiete sollen demnach als „kapazitätslimitiert“ ausgewiesen werden können. In diesen Gebieten sollen für zehn Jahre bei Abregelungen die Entschädigungen für neu angeschlossene Anlagen entfallen.Unfaire Verteilung der Risiken?Erste Details der Pläne waren bereits zu Jahresbeginn bekannt geworden. Große Teile der Energiebranche wehren sich seit Monaten vehement dagegen. Sie kritisieren, die Risiken würden einseitig bei der Erneuerbaren-Branche landen, der Druck auf die Netzbetreiber, den Netzausbau voranzutreiben, sei dagegen nicht groß genug.Ministerin Reiche: Kritik aus der Branche. Foto: Kay Nietfeld/dpaIn der Stellungnahme des BWE heißt es, bereits die seit Monaten anhaltende „Drohkulisse“ führe zu Attentismus und Zurückhaltung bei Finanzierern. „Schon heute finden Projektierer für baureife Projekte aufgrund der Unsicherheit des Redispatch-Vorbehaltes keine Investoren mehr“, schreibt der BWE.Der BWE plädiert dafür, die Problemlösung auf einer anderen Ebene zu suchen. Der Verband sieht „enorme Einsparpotenziale“ bei den Netzkosten, die sich jährlich auf 35 Milliarden Euro belaufen. Diesen Betrag müssen die Stromverbraucher aufbringen, er wird über die Stromrechnung eingezogen.Digitalisierung als Teil der LösungDer BWE fordert, die Datenqualität und Datenverfügbarkeit über den Zustand der Netze zu verbessern, um deren Nutzung zu optimieren. Außerdem müssten auf der Ebene der Verteilnetze die Ausbaupläne besser koordiniert sowie die Digitalisierung vorangetrieben werden. „Eine gesetzliche Digitalisierungsquote bis 2032 ermöglicht wichtige Netzoptimierungsmaßnahmen, die Redispatch-Kosten bereits deutlich reduzieren können“, schreibt der BWE.Der Erfolg der Energiewende beruhe auf dem Recht auf Netzanschluss sowie der staatlich abgesicherten Refinanzierung von investiertem Kapital durch die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dieses garantiere den Anlagenbetreibern feste Einspeisevergütungen. „Dadurch waren und sind Banken in der Lage, Erneuerbare-Energien-Projekte zu sehr günstigen Konditionen zu finanzieren. Von den niedrigen Stromgestehungskosten profitieren der Staatshaushalt und die Stromverbraucher“, heißt es in der Stellungnahme.Nach Überzeugung des BWE würde der gesetzlich vorgeschriebene Verzicht auf finanziellen Ausgleich gegen Europarecht verstoßen. Denn die Elektrizitätsbinnenmarktverordnung lasse den Verzicht nur auf Basis einer vertraglichen Regelung zwischen Anlagenbetreiber und Netzbetreiber zu.Treffen im Ministerium mit kritischen RückmeldungenDie Stellungnahme des BWE folgt einem fachlichen Austausch, zu dem das Bundeswirtschaftsministerium am 22. Mai zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter der Energiebranche eingeladen hatte. Mehrere Teilnehmer berichteten dem Handelsblatt, bei dem Treffen habe die ganz überwiegende Zahl der Anwesenden Kritik an dem geplanten Redispatch-Vorbehalt geäußert.Innerhalb der schwarz-roten Koalition ist das Thema ebenfalls umstritten. Kritik kommt insbesondere aus der SPD-Fraktion, aber auch aus dem SPD-geführten Umweltministerium.Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht den Redispatch-Vorbehalt ebenfalls kritisch. BDEW-Präsident Stefan Dohler plädierte im Gespräch mit dem Handelsblatt für individuelle Vereinbarungen zwischen Netzbetreiber und Anlagenbetreiber als Alternative. Er empfiehlt dafür „flexible, standardisierte Netzanschlussverträge“, mit denen sich Risiko und Lasten fair verteilen ließen. „Der Netzbetreiber gewinnt Zeit, der Investor bekommt Planungssicherheit – und hat sogar einen Anreiz, Speicher zu bauen und netzdienlich zu betreiben“, sagte Dohler.Verschiedene Alternativen Verwandte Themen Katherina ReicheSPDIn den vergangenen Monaten hatten unterschiedliche Akteure Alternativen zum Redispatch-Vorbehalt vorgeschlagen. Neben flexiblen Netzanschlussverträgen, die Dohler propagiert, findet insbesondere das vom Beratungsunternehmen BET entwickelte Konzept der „systemdienlichen Anschlussleistung“ (SAL) zunehmend Rückhalt. Demnach soll ein Energieerzeuger nur so viel Leistung ans Netz anschließen dürfen, wie verkraftbar ist. Die SAL könnte beispielsweise von der Bundesnetzagentur festgelegt werden.Ein Beispiel: Ein Windpark-Entwickler will einen Windpark mit einer Anschlussleistung von 100 Megawatt (MW) ans Netz anschließen. Nach geltendem Recht hat der Entwickler in der Regel einen Anspruch auf die volle Anschlussleistung von 100 MW. Künftig hätte der Betreiber nur noch Anspruch auf eine „systemdienliche Anschlussleistung“, die beispielsweise bei 80 MW liegen könnte.Für diesen Wert hätte der Windparkbetreiber garantierten Netzzugang, bei netzbedingten Abregelungen würde er die volle Entschädigung erhalten. Strommengen, die über die SAL hinausgehen, müssten dagegen vom Betreiber selbst gemanagt werden, etwa indem er einen Batteriespeicher neben seinen Windpark stellt. Anderenfalls wird ohne Entschädigung abgeregelt. Der Vorteil: Die Netze müssten nicht mehr auf seltene Erzeugungsspitzen ausgelegt werden. Laut BET könnten dadurch bis zu 120 Milliarden Euro an Systemkosten eingespart werden. Mehr zum Thema Unsere Partner Anzeige remind.me Jetziges Strom-/Gaspreistief nutzen, bevor die Preise wieder steigen Anzeige ImmoScout Jetzt kostenlos den Wert deiner Immobilie ermitteln Anzeige FREITAG® Immobilien FREITAG® Immobilien – Ihr Makler und Gutachter für München & Starnberg Anzeige Presseportal Direkt hier lesen! Anzeige STELLENMARKT Mit unserem Karriere-Portal den Traumjob finden Anzeige Expertentesten.de Produktvergleich - schnell zum besten Produkt








