PfadnavigationHomePolitikDeutschlandWeltplus ArtikelMeinungsfreiheitDer Fall „Politwichser“ – Anzeige gegen Bürger holt FDP-Generalsekretär einStand: 13:01 UhrLesedauer: 7 MinutenFDP-Generalsekretär Martin Hagen Quelle: picture alliance/XAMAXDie Kubicki-FDP schreibt sich Meinungsfreiheit auf die Fahne – so auch der neue Generalsekretär Martin Hagen. Jetzt wird bekannt: Er zeigte einen Bürger wegen „grober Beleidigung“ an. Seine Erklärung wirft Fragen auf.Wolfgang Kubicki und Martin Hagen sind die Gesichter der neuen FDP. Kubicki ist ein robuster Rhetoriker. Er nannte Bundeskanzler Friedrich Merz öffentlich „Eierarsch“ und bezeichnete den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan als „kleine Kanalratte“. Hagen selbst wiederum nannte den damaligen Kanzler Olaf Scholz (SPD) einmal „beleidigte Leberwurst“. Beide grenzten sich im Kampf um ihre neuen Ämter von einer FDP ab, wie sie Marie-Agnes Strack-Zimmermann verkörpert.Strack-Zimmermann ließ mehr als 2000 Anzeigen wegen Beleidigungen gegen sie verfolgen. Unter anderem wegen Begriffen wie „altes Frettchen“ oder „Flintenweib“ fühlte sich die EU-Abgeordnete angegriffen. Auf Wahlplakaten nannte sie sich allerdings selbst „Eurofighterin“ – da ist „Flintenweib“ nun auch nicht weit hergeholt.Lesen Sie auchJedenfalls fordern Hagen und Kubicki unter anderem, Paragraf 188 Strafgesetzbuch (StGB), die „gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“, abzuschaffen. Dieser Paragraf führte unter anderem zu einer Hausdurchsuchung bei einem Mann, der den damaligen grünen Wirtschaftsminister Robert Habeck „Schwachkopf“ nannte. Oder zu einem rechtskräftigen Strafbefehl, weil einer Friedrich Merz „Lügenfritz“ nannte.Das Problematische an Paragraf 188 StGB ist, dass er anders als die normale Beleidigung nach Paragraf 185 kein Antragsdelikt ist. Bei einer normalen Beleidigung können Polizei und Staatsanwaltschaft nur auf Antrag des Geschädigten ermitteln. Bei Paragraf 188 ermitteln die Behörden von sich aus. Und das bei so mächtigen Menschen wie dem Bundeskanzler und seinem Stellvertreter. Viele Menschen werten das als Ausdruck einer Zwei-Klassen-Gesellschaft.Lesen Sie auchIm WELT-Fernsehen erklärte Hagen: „In einer Demokratie muss man so etwas sagen dürfen. Paragraf 188 StGB muss weg.“ Hagen schrieb dazu am 3. Juni auch auf X: „Geldstrafe wegen ‚Lügenfritz‘? Teile unserer Justiz scheinen außer Rand und Band. So etwas erwartet man in autoritären Staaten, aber doch nicht in einer Demokratie. Auch zugespitzte Machtkritik muss möglich sein!“Daraufhin meldete sich die Rechtsanwältin Christiane Meusel zu Wort. Sie bezog sich auf Hagens Position zu „Lügenfritz“ und schrieb: „Interessanter Standpunkt. Ich habe einen Mandanten vertreten, gegen den Herr Hagen selbst Strafanzeige erstattet hat.“ Darüber hinaus schreibt sie, dass Hagen versuche, sogar „zivilrechtliche Ansprüche durchzusetzen“.Rechtsanwältin Meusel ist eine quirlige Frau aus dem Berliner Bezirk Marzahn-Hellersdorf, aufgewachsen in einer Theologenfamilie in der DDR. Sie ist Mitglied der Satirepartei Die Partei. Sie hat mal beim Verfassungsschutz gearbeitet und arbeitet seit einiger Zeit selbstständig als Anwältin. Meusel legt WELT eine Reihe von Unterlagen vor, die ihre Behauptungen belegen. Zum Zeitpunkt der Anzeige im Jahr 2024 war Hagen Vorsitzender der FDP Bayerns.Hagen widerspricht der Darstellung Meusels. Gegenüber WELT will er sich nicht äußern. Am 5. Juni schrieb er auf X: „Seit gestern kursiert auf X die Behauptung, ich würde aktuell zivilrechtliche Ansprüche gegen eine Person geltend machen (bzw. dies vorbereiten), die mich beleidigt hat. Vorab: Das entspricht nicht der Wahrheit.“ Hagen schreibt weiter: „Im Kontext einer Diskussion über die Unterstützung der Ukraine bezeichnete mich eine Person als ‚Politwichser‘ und ‚Kriegsgewinnler‘ und erklärte, solche Menschen wie ich ‚gehören...‘.“Lesen Sie auchWeiter schreibt Hagen: „Ich habe damals entschieden, gegen die mit einem impliziten Gewaltaufruf verbundene grobe Beleidigung rechtlich vorzugehen. Das Strafverfahren wurde nach Paragraf 153a StPO (Strafprozessordnung, d. Red.) eingestellt. Ich hatte die Kanzlei schriftlich angewiesen, die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen. Wie es später dazu kommen konnte, dass von der Kanzlei dennoch ein Auskunftsersuchen verschickt wurde, wird von dieser gerade aufgearbeitet. Fakt ist: Es wurden und werden keine zivilrechtlichen Ansprüche geltend gemacht.“In Hagens Statement auf X sind aber einige Ungereimtheiten. Hagen schneidet den Satz der Person ab. Nämlich bei „Solche Menschen gehören...“. Hagen unterstellt einen „impliziten Gewaltaufruf“. Wenn man „Solche Menschen gehören...“ liest, denkt man vielleicht an „erschossen“ oder was auch immer. Tatsächlich forderte der Mann im Tweet: „Solche kleinen ‚Politwichser‘ und Kriegsgewinnler gehören eingesperrt und nicht hofiert.“ Ist das ein „impliziter Gewaltaufruf“?Vorwurf der Doppelmoral an FDP-PolitikerDazu werfen Kritiker Hagen eine Doppelmoral hinsichtlich Beleidigungen gegen Politiker vor. Weil Hagen öffentlich die Abschaffung von Paragraf 188 StGB fordert. Der Vorwurf ist verständlich, aber nicht richtig. Denn die Abschaffung hieße ja nur, dass Polizei und Staatsanwaltschaften Beleidigungen gegenüber Politikern nicht mehr automatisch verfolgen. Im Fall von „Politwichser“ und „Kriegsgewinnler“ erstattete Hagen aber ganz normal als Geschädigter eine Anzeige nach Paragraf 185 StGB. Diesen Paragrafen wollte Hagen selbst nie abschaffen.Übrig bleibt also noch der Widerspruch zwischen Hagens Aussage, er habe die Kanzlei gebeten, „die Angelegenheit auf sich beruhen zu lassen“, und dem faktischen Handeln der Kanzlei, die eben die Kontaktdaten des Herrn, der Hagen „Politwichser“ genannt hatte, anfragte, um zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.Lesen Sie auchDie Kanzlei im Übrigen ist die von Alexander Brockmeier, ebenfalls FDP-Mitglied. Gemeinsam mit Franziska Brandmann (FDP) gründete Brockmeier die Firma „So Done“, die für Politiker mit künstlicher Intelligenz das Internet nach Beleidigungen durchsucht und dann Straf- und Zivilverfahren im Auftrag der Mandanten anstrebt. Kunden und/oder Werbe-Testimonials dieser Kanzlei waren unter anderem Julia Klöckner, Robert Habeck, Roderich Kiesewetter, Friedrich Merz und Marie-Agnes Strack-Zimmermann.Wie kam es also zu einem Auskunftsersuchen, um ein zivilrechtliches Verfahren anzustreben? Hagen schreibt dazu auf X, das würde von der Kanzlei „aufgearbeitet“. Anwalt und FDP-Mitglied Brockmeier antwortete auf Anfrage von WELT: „Selbstverständlich handeln wir stets im Auftrag und im Rahmen der Bevollmächtigung unserer Mandanten. Sollte es in einem Einzelfall dazu gekommen sein, dass ein Gesuch auf vollständige oder verkürzte Akteneinsicht gestellt wurde, obwohl in diesem Fall kein Geltendmachungsinteresse bestand, wäre dies versehentlich geschehen.“ Auf den konkreten Fall aber will er nicht eingehen. Wenn aber ein Jurist auf eine Presseanfrage von einem Versehen schreibt, kann man das schon als eine Art Schuldeingeständnis lesen.Interessant ist dabei auch noch ein Aspekt. Strafrechtlich vertrat Anwältin Christiane Meusel den Mann, der Hagen einen „Politwichser“ nannte. Zivilrechtlich wird dieser von Rechtsanwalt Markus Haintz vertreten. Haintz hat in der Vergangenheit einstweilige Verfügungen gegen So Done erwirkt. Ebenso brachte Haintz den CDU-Politiker Roderich Kiesewetter dazu, wegen unerlaubter Werbung des Politikers für So Done eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.Lesen Sie auchHaintz sagt WELT: „Aufgrund verschiedener Aktenlagen gibt es Anhaltspunkte dafür, dass Brockmeier auf Eigeninitiative zivilrechtliche Verfahren für seine Mandanten anstrebt. Unabhängig davon kann das So-Done-Modell nur mittels zivilrechtlicher Geldentschädigungen finanziert werden. Nach eigenen Informationen von So Done ist das auch der Fall.“ Haintz meint wohl, dass So Done teils ohne konkrete Beauftragung handelt. Was auch eine Reihe juristischer Fragen aufwirft. Haintz weiter: „Das Geschäftsmodell von So Done ist wahrscheinlich nicht zulässig. Aus meiner Sicht umgeht Herr Brockmeier anwaltliches Berufsrecht, indem er eine Prozessfinanzierungsgesellschaft vorschaltet. Eigentlich müsste Herr Brockmeier jedes einzelne Mandat abrechnen. Tut er aber nicht, was ich auch aus den Bilanzen herauslese. Bloße Erfolgshonorare dürfen Anwälte nur unter ganz bestimmten Bedingungen vereinbaren. Bei mittellosen Mandanten zum Beispiel. Berufspolitiker fallen da eindeutig raus.“ Gegenüber WELT widerspricht So-Done-Anwalt Brockmeier: „Unsere anwaltliche Vergütung richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes. Wir haben kein Erfolgshonorar nach Paragraf 4a RVG vereinbart.“ In einer öffentlichen Sitzung am 9. Januar 2026 vor dem Landgericht Ellwangen gab Brockmeier aber laut Gerichtsprotokoll bezüglich der Abrechnungen an: „Im Erfolgsfall rechnen wir ganz normal nach RVG ab, im Unterliegensfall haben wir eine Vereinbarung mit dem Prozesskostenfinanzierer über unsere Gebühren.“ Zurück bleibt also ein Mann, der seine Wut über einen Politiker geäußert hat und Post von Polizei sowie Staatsanwaltschaft bekam. Ein Mann übrigens, der laut Aussagen seiner Anwältin Meusel „1986 in der DDR wegen sogenannten staatszersetzenden Verhaltens verfolgt und verhaftet wurde – nicht wegen irgendeiner Form von Gewalt oder Hetze, sondern weil er gemeinsam mit dem Schriftsteller Reimar Gilsenbach ein musikalisch-literarisches Friedensprogramm entwickelt hatte“. Meusels heutiger Mandant wurde demnach zunächst einen Monat lang im Stasi-Untersuchungsgefängnis Berlin-Hohenschönhausen eingesperrt, danach fünf Monate in der Haftanstalt Suhl festgehalten und schließlich – nach Zahlung von 23.000 DM durch die Bundesrepublik – freigekauft und ausgebürgert.„Politwichser“ und „Kriegsgewinnler“ sind keine netten Worte. Aber mit der Lebensgeschichte dieses Mannes lassen sich seine Wut und seine Position gegenüber angeblichen Aufrüstungsvorhaben wohl erklären.Freiheit ist immer die Freiheit der anderen. Die FDP sollte das wissen.Frédéric Schwilden ist Autor im Politik-Ressort. Er interviewt und besucht Dorf-Bürgermeister, Gewerkschafter, Transfrauen, Techno-DJs, Erotik-Models und Politiker. Er geht auf Parteitage, Start-up-Konferenzen und Oldtimer-Treffen. Seine Romane „Toxic Man“ und „Gute Menschen“ sind im Piper-Verlag erschienen.
Meinungsfreiheit: Der Fall „Politwichser“ – Anzeige gegen Bürger holt FDP-Generalsekretär ein - WELT
Die Kubicki-FDP schreibt sich Meinungsfreiheit auf die Fahne – so auch der neue Generalsekretär Martin Hagen. Jetzt wird bekannt: Er zeigte einen Bürger wegen „grober Beleidigung“ an. Seine Erklärung wirft Fragen auf.











