Während der Bundestag sich darauf vorbereitet, die Sparvorschläge zu besprechen, mit denen die Regierung das arg angeschlagene Gesundheitssystem retten will, haben Experten für Digitalisierung eine ganz andere Idee: Womöglich ließe sich ein zweistelliger Milliardenbetrag im Gesundheitswesen einsparen, wenn man dort die „Interoperabilität“ der Daten gewährleisten würde.Interoperabilität bedeutet: Kliniken und Krankenkassen können Daten, die ein Hausarzt über einen Patienten sammelt, lesen und verstehen und umgekehrt. Das sei derzeit nicht der Fall, argumentieren Vertreter der wissenschaftlichen Kommission „Gesundheitssystem im Wandel“ der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina in einem Positionspapier. Mehr noch: Man versteht sich nicht einmal zwischen den Abteilungen innerhalb einer Klinik.Immer noch keine verbindlichen Standards für DatenformateDa wird sich mancher denken: „Wie bitte? Ich dachte, solche Dinge wurden im E-Health-Gesetz von 2015 geregelt!“ Wurden sie aber nicht. Im Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) sowie – hier müssen wir uns aus Platzgründen auf Abkürzungen beschränken – im PDSG, im KHZG, im DVPMG, im DigiG und im GDNG, also Gesetzen aus den Jahren 2019 bis 2024, offensichtlich ebenfalls nicht. Auch das im Entwurf befindliche „Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen“ (GeDIG) hat so seine Lücken.Daher geben die Autoren eine Reihe von Empfehlungen. Das Gesundheitsministerium und die Digitalisierungsagentur Gematik sollen dafür sorgen, dass alle Anwendungen der elektronischen Patientenakte (ePA) auf einheitlichen, offenen Standards basieren. Andernfalls würden auch noch innerhalb der ePA undurchdringliche Datensilos entstehen, und von denen gibt es weiß Gott bereits genug. Das Gesundheitsministerium solle verbindliche Datenstandards vorgeben. Im GeDIG-Entwurf seien sie nicht definiert. Auch fehlten Fristen für die Umsetzung von Interoperabilität – sowie Sanktionen, falls die Fristen nicht eingehalten werden. „Entscheidend ist, dass Interoperabilität nicht nur gefordert, sondern finanziert, vergütet, geprüft und sanktioniert wird“, heißt es in dem Leopoldina-Papier.Es wäre gut, wenn die Vorschläge in der Regierung Gehör fänden. Andernfalls werden die möglichen Abkürzungen für Gesetze rund um Gesundheit und Digitalisierung knapp, während die Daten weiterhin in Arztpraxen festhängen.