Weniger Geld in Massenunterkünften: Bundesregierung ignoriert Urteil zu Asyl-Leistungen

Dass Asyl­be­wer­be­r:in­nen in Sammelunterkünften weniger als das Existenzminimum bekommen, ist verfassungswidrig. Die Bundesregierung juckt das nicht.

Eine Sammelunterkunft für Geflüchtete in Berlin

Maurizio Gambarini/imago

Die Bundesregierung hält daran fest, Asyl­be­wer­be­r:in­nen in Wohnheimen niedrigere Leistungen zu zahlen, weil sie angeblich mit ihren Mit­be­woh­ne­r:in­nen „gemeinsam wirtschaften“ und deswegen weniger Geld bräuchten. Das zeigt die Antwort des Bundesarbeits- und Sozialministeriums auf eine kleine Anfrage des Grünen-Abgeordneten Timon Dzienus. Der spricht von einer „bewussten Verzögerungsstrategie auf dem Rücken der Schwächsten“ und verweist auf Gerichtsurteile, die die Praxis für rechtswidrig befanden.