Quelle: dpa
9. Juni 2026, 4:00 Uhr
Eine Frau, die mit ihrem pakistanischen Namen keinen Besichtigungstermin für eine Mietwohnung erhielt, klagte unter Berufung auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz erfolgreich auf Schadenersatz. (Archivfoto)
© Philipp von Ditfurth/dpa
Das zentrale deutsche Bundesgesetz gegen Diskriminierung wird diesen Sommer 20 Jahre alt. Die unabhängige Bundesbeauftragte für Antidiskriminierung, Ferda Ataman, lädt anlässlich des Jubiläums des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu einem Festakt ein. Doch wie steht es in Deutschland im Jahr 2026 tatsächlich um die Gleichbehandlung? Dazu, ob das AGG, das einst nur auf Druck aus Brüssel geschaffen wurde, heute effektiven Schutz vor Benachteiligung bietet, gibt es geteilte Auffassungen.











