Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen

16. Juli 2026, 18:58 Uhr

Die Diskriminierungsbeschwerde muss begründet sein, und es müssen Tatsachen vorgelegt werden. (Symbolbild)

© Sebastian Christoph Gollnow/​dpa

Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein lange umstrittenes und schließlich entschärftes Antidiskriminierungsgesetz beschlossen. Für den Entwurf stimmten in dritter Lesung die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen sowie die SPD bei Ablehnung von FDP und AfD.