Quelle: dpa Nordrhein-Westfalen
16. Juli 2026, 18:58 Uhr
Die Diskriminierungsbeschwerde muss begründet sein, und es müssen Tatsachen vorgelegt werden. (Symbolbild)
© Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Der nordrhein-westfälische Landtag hat ein lange umstrittenes und schließlich entschärftes Antidiskriminierungsgesetz beschlossen. Für den Entwurf stimmten in dritter Lesung die Regierungsfraktionen von CDU und Grünen sowie die SPD bei Ablehnung von FDP und AfD.











