Sachsens SPD-Chef Henning Homann hat nach der Bürgermeisterwahl in Aue-Bad Schlema (Erzgebirgskreis) eine unbequeme Frage aufgeworfen: Warum dürfen Kandidaten mit verfassungsfeindlicher Gesinnung überhaupt zur Wahl antreten, wenn sie im Falle eines Sieges rechtlich gar nicht ins Amt eingesetzt werden könnten?

Hintergrund ist die Stichwahl vom vergangenen Sonntag, bei der Stefan Hartung, Vizevorsitzender der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Freien Sachsen, dem CDU-Kandidaten Marcus Hoffmann nur knapp unterlag. Bereits nach dem ersten Wahlgang am 10. Mai, aus dem Hartung als Erstplatzierter hervorgegangen war, hatten nationale und internationale Medien über die kleine erzgebirgische Stadt berichtet, darunter auch die New York Times.

Eine Lücke im sächsischen Wahlrecht

Als Bürgermeister wäre Hartung Beamter auf Zeit geworden. Nach geltendem Recht darf ins Beamtenverhältnis jedoch nur berufen werden, wer „die Gewähr dafür bietet, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten“. Der sächsische Verfassungsschutz beschreibt die Freien Sachsen als eine „als Partei organisierte Gruppierung von Neonationalsozialisten, Die-Heimat-Funktionären und weiteren Szeneangehörigen oder -sympathisanten“, deren verfassungsfeindliche Aktivitäten sich gegen den Bestand der freiheitlichen demokratischen Grundordnung richten.