Die Störungen durch unbefugte Drohnenflüge sind für die Luftfahrt in Deutschland sehr teuer. Allein für das vergangene Jahr beläuft sich der betriebswirtschaftliche Schaden auf mindestens 60 Millionen Euro, das geht aus einer am Montag veröffentlichten Analyse des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt hervor. Rechnet man auch Kosten dazu, die sich durch die Verspätung von Flügen oder gestrichenen Verbindungen ergäben, dann steigt das Schadensvolumen auf bis zu 160 Millionen Euro, schreiben die Wissenschaftler.Basis der Untersuchung ist ein Datensatz des Luftfahrt-Bundesamts, in dem 226 gemeldeten Drohnen-Ereignisse im Jahr 2025 verzeichnet sind. Daraus identifizierten die Forscher 116 relevante Störfälle an 25 Verkehrsflughäfen. Besonders betroffen waren große internationale Drehkreuze. Zu den schwersten Vorfällen gehörten mehrtägige Einschränkungen im Oktober am Flughafen München sowie ein umfassender Zwischenfall im Juli am Flughafen Frankfurt.Drohnensichtungen an Flughäfen führen regelmäßig dazu, dass der Betrieb am Airport gestoppt werden muss. Für Fluggesellschaften entstehen dadurch zusätzliche Betriebskosten für Treibstoff, Passagierbetreuung und Ersatzbeförderungen, während Flughäfen unter Einnahmeausfällen ⁠leiden. Noch gravierender ist aber, dass die Drohnen eine ernste Gefahr für startende und landende Flugzeuge darstellen. Und diese Gefahr verschärft sich offenbar. Denn die Deutsche Flugsicherung hat in den ersten vier Monaten dieses Jahres einen starken Anstieg der entsprechenden Vorfälle in der Nähe von deutschen Flughäfen registriert. 108 seien es gewesen, mehr als doppelt so viele wie im selben Zeitraum vergangenes Jahr, schreibt die Welt, die aus der Untersuchung zitiert. Am stärksten betroffen war der Flughafen Berlin, gefolgt von Bremen und Frankfurt.Angesichts der zunehmenden Vorfälle gewinnen Technologien an Bedeutung, mit denen sich Drohnen frühzeitig aufspüren und abwehren lassen. Auch das DLR forscht an solchen Technologien. Die Bundesregierung hatte im Frühjahr das Luftsicherheitsgesetz geändert. Seitdem darf die Bundeswehr Drohnen an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei notfalls auch abschießen. Außerdem wurden die Strafen für das Eindringen in den Luftraum über Verkehrsflughäfen verschärft.