InterviewTerrorfall Winterthur: «Uns sind die Hände gebunden», sagt Bundesanwalt Stefan BlättlerDie Ermittler der Bundesanwaltschaft können das Handy und den Laptop des Tatverdächtigen von Winterthur nicht durchsuchen. Die Strafverfolger müssten oft monatelang auf die Freigabe warten. Bei Terrorfällen stelle das eine Gefahr dar, sagt Blättler im Interview.06.06.2026, 21.45 Uhr8 Leseminuten«Das ist absolut sicherheitsrelevant», sagt der Bundesanwalt Stefan Blättler über das monatelange Warten auf die Zwangsmassnahmengerichte.Alessandro Della Valle / KeystoneNZZ am Sonntag: Herr Blättler, der Angriff von Winterthur hat die Schweiz schockiert. Hat es Sie erstaunt, dass eine solche Attacke hierzulande passiert?Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Das hat natürlich alle aufgewühlt. Das ist menschlich. Wenn ich aber die Lageberichte und die Hinweise des Nachrichtendienstes vor mir habe, dann kann ich dort seit Jahren lesen, dass die Bedrohungslage erhöht ist und genau vor solchen Szenarien gewarnt wird. Völlig überraschend kommt das also nicht.Dann war das auch nicht der berühmte Einzelfall, sondern es könnten weitere folgen?Ich glaube nicht, dass man in einer liberalen Gesellschaft solche Taten zu 100 Prozent verhindern kann.Der mutmassliche Täter hatte ein spezielles Profil: psychisch krank, isoliert, radikalisiert.Wir haben jetzt ein Strafverfahren gegen den Mann eröffnet. Einer der wichtigsten Punkte ist, herauszufinden, welche Motive und Gründe zur Tat geführt haben. Wir stellen generell fest, dass die Motive diffuser geworden sind, wenn sich zum Beispiel psychische Krankheiten und Jihadismus vermischen.Besteht auch die Gefahr, dass man die ideologische Seite kleinredet, wenn zu einseitig auf eine mögliche psychische Erkrankung fokussiert wird?Darüber will ich jetzt nicht spekulieren. Das eine schliesst das andere auch nicht aus. Aber es ist viel zu früh, um diese Person in eine Schublade zu stecken. Wir müssen jetzt das Verfahren durchführen und Fakten sammeln. Das sind wir den Opfern und der Gesellschaft schuldig.Hier hat der Beschuldigte zugeschlagen: Am Bahnhof Winterthur hat der Mann offenbar wahllos Reisende mit einem Messer attackiert.Claudio Thoma / KeystoneIn Winterthur hat sich nach 2010 eine radikale Szene rund um eine Moschee gebildet. Mit einem harten Kern von bis zu 60 Personen. Haben die Behörden da zu lange zugeschaut? Waren sie naiv?Ich glaube nicht, dass man da von Naivität sprechen kann. Die Moschee ist mittlerweile geschlossen. Wir führen über 140 Verfahren wegen jihadistischen Terrors. Allein daran können Sie sehen, dass wir auf keinen Fall die Augen verschliessen, sondern sehr proaktiv und genau ermitteln.Und doch hat sich im schaffhausischen Neuhausen schon wieder eine neue radikale Szene bilden können.Sie können davon ausgehen, dass die Behörden überall dort genau hinschauen, wo gewaltextremistische Tendenzen festgestellt werden. Sobald sich ein Verdacht auf terroristische Aktivitäten ergibt, schaltet sich die Bundesanwaltschaft ein. Bei einem jungen Mann aus dem Aargau, zum Beispiel, der letzten Sommer einen Anschlag geplant hatte, gelang es, ihn frühzeitig zu stoppen.Die Tendenz beim islamistischen Terror geht weg von grossen, lange geplanten Anschlägen hin zum radikalen Einzeltäter. Stellen diese für die Schweiz eine besondere Gefahr dar?Nicht nur für die Schweiz. Schauen Sie auf das europäische Ausland, wie viele Einzeltäter mit Messern es gibt. Solingen in Deutschland, zum Beispiel. Aber auch in Österreich oder Frankreich gab es Fälle. Bei grösseren Anschlagsplänen stehen die Chancen besser, rechtzeitig eingreifen zu können. Bei Einzeltätern, die kaum Kontakt nach aussen haben, ist das eine noch grössere Herausforderung. Ein solcher Täter kann allein im Zimmer nächtelang auf irgendwelchen Seiten surfen und sich radikalisieren. Es kann sein, dass dies niemand mitkriegt.Zur PersonStefan BlättlerDer Nidwaldner Jurist leitet die Bundesanwaltschaft seit 2022. Der ehemalige Kommandant der Kantonspolizei Bern hat jahrelange Erfahrung in der Strafverfolgung und hat es geschafft, die Behörde nach turbulenten Jahren zu stabilisieren. Er ist verheiratet und Vater einer Tochter.Sie bekommen also nicht mit, wenn jemand auf einschlägigen Seiten unterwegs ist?Das präventive Aufspüren solcher Personen ist nicht die Aufgabe der Bundesanwaltschaft. Damit wir aktiv werden können, braucht es einen hinreichenden Anfangsverdacht. Und dann muss ein Gericht Überwachungsmassnahmen genehmigen. Das sind die Regeln des Rechtsstaats.Haben Sie im Fall von Winterthur die richtigen Instrumente, um die Tat rasch und fundiert aufklären zu können?Leider muss ich feststellen, dass unser Strafprozessrecht Bestimmungen enthält, die sehr hinderlich sein können. Die wohl wichtigste ist die sogenannte Siegelung. In dem Verfahren, das Sie ansprechen, wurde die Siegelung der meisten Geräte verlangt. Das heisst, im Moment dürfen wir diese Geräte nicht auswerten. Wir haben beim Zwangsmassnahmengericht die Entsiegelung beantragt und warten auf den Entscheid.Damit wir uns richtig verstehen: Der Antrag auf Siegelung bedeutet, dass sich ein Beschuldigter dagegen wehrt, dass Sie seinen Laptop und sein Handy durchsuchen. Dann kann nur das Gericht diese Geräte wieder freigeben?Uns sind bei gesiegelten Geräten die Hände gebunden. Wir können derzeit nicht schauen, mit wem er sich vor der Tat ausgetauscht hat oder mit wem er Kontakt hatte und was da geschrieben wurde. Wir können erst auf die Daten zugreifen, wenn das Zwangsmassnahmengericht sie freigibt, und das kann dauern. Es bleiben natürlich noch andere Instrumente, die wir ausschöpfen, aber heutzutage sind elektronische Geräte zentrale Beweismittel.Ist das nicht brandgefährlich? Vielleicht hat dieser Mann kurz vor der Tat mit anderen gewaltbereiten Personen gechattet.Ja, das stellt uns vor Probleme. Wir können derzeit anhand der sichergestellten Geräte nicht überprüfen, ob es vielleicht ein Netzwerk im Hintergrund gab.Gibt es keine Ausnahmeregelung, wenn Gefahr an Leib und Leben droht?Nein. Es gibt in Strafverfahren keine Ausnahmeregelung. Es gibt keinerlei Unterscheidung, um was für ein Verfahren es sich handelt. Ob es um Wirtschaftskriminalität oder eben um Terrorverdacht geht und möglicherweise eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit besteht.Dann können Sie also den Laptop oder das Handy eines Jihad-Verdächtigen monate- oder jahrelang nicht auswerten?So lange wird es hoffentlich nicht dauern. Aber, ja, das ist absolut sicherheitsrelevant. Im Fall von Winterthur scheinen wir zum Glück eher eine statische Situation zu haben. Aber stellen Sie sich einmal vor, wir würden jetzt noch aktiv nach Personen suchen. Nach Mittätern zum Beispiel, die möglicherweise ebenfalls gewaltbereit sind – und wir dürfen die Daten des Täters nicht auswerten. Die Siegelung ist heute wirklich ein Problem. Wir müssen Lösungen finden, wie wir damit im Zeitalter der Digitalisierung umgehen können.Razzia in der An-Nur-Moschee in Winterthur: Hier hat sich nach 2010 eine Szene von radikalisierten Muslimen gebildet.Simon Tanner / NZZDas Recht auf Siegelung ist in seiner heutigen Form veraltet?Die Modalitäten zur Siegelung sind zu einer Zeit eingeführt worden, als die ganzen Strafverfahren noch analog geführt wurden. Die Idee ist, dass wir für das Strafverfahren keine Akten und Daten verwerten, die beispielsweise unter das Anwaltsgeheimnis fallen oder die sehr persönlich sind und nichts im Strafverfahren zu suchen haben. Deshalb schaut ein Richter zuerst drüber und sortiert die Akten aus, die wir nicht verwerten dürfen.Das ist doch sinnvoll, auch eine beschuldigte Person hat Rechte.Ja, aber diese Regelung stammt aus einer Zeit, in der die Strafverfahren noch analog geführt wurden. Da ging es maximal um ein paar hundert Ordner Material. Das hat man noch einigermassen überschauen können. Heute kriegen wir einfach eine Harddisk, ein Handy oder ein paar Sticks mit mehreren Terabyte Daten drauf. Wenn die Betroffenen Siegelung beantragen, muss sich das Zwangsmassnahmengericht mit dieser gigantischen Datenmenge auseinandersetzen. Das dauert dann sehr lange. Wir hatten kürzlich ein Siegelungsverfahren, das fünf Jahre lang ging. Stellen Sie sich das einmal vor!Haben Sie einen Vorschlag, wie man das besser regeln könnte?Wir müssen vermutlich den Prozess umkehren. Die Ermittler und Staatsanwältinnen sollten beschlagnahmte Daten sofort sichten können. Das würde nichts daran ändern, dass beispielsweise die Anwaltskorrespondenz nicht verwertet und beschlagnahmt werden darf. Und dann braucht es wirklich dringend auch eine Ausnahmeregelung bei Fällen, in denen Gefahr in Verzug oder die öffentliche Sicherheit bedroht ist. Da brauchen wir eine Lösung, die rechtsstaatlich ist, aber auch das Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung berücksichtigt.Das Gesetz wurde doch 2024 schon angepasst, beispielsweise mit kürzeren Fristen für die Bearbeitung von Siegelungsgesuchen. Hat das nicht gewirkt?Die Umsetzung einer neuen Bestimmung braucht immer Zeit und Konkretisierung. Für eine abschliessende Bilanz ist es noch zu früh. Unsere Erfahrung zeigt: Die Anzahl Siegelungsanträge ist nach wie vor hoch, die Verfahrensdauern sind oft nach wie vor lang. Die gegenwärtigen Probleme führen uns vor Augen, dass wir uns das nochmals genau anschauen müssen.In wie vielen Fällen bestätigt ein Gericht die Siegelung und sperrt die Dokumente für die Bundesanwaltschaft dauerhaft?Selten. In den vergangenen zehn Jahren hob das Zwangsmassnahmengericht in 90 Prozent unserer Fälle die Siegelung jeweils auf. Das zeigt, dass es oft nicht um Privatsphäre oder sonstige schützenswerte Daten geht, sondern um ein Spiel auf Zeit. Ein Drittel unserer Siegelungsverfahren der letzten zehn Jahre dauerte länger als ein Jahr.Ist es aber nicht rechtsstaatlich sinnvoll und wichtig, dass Ihnen beim Durchsuchen der Daten Grenzen gesetzt sind?Das ist so. Ich will auch nicht die Parteirechte aushöhlen oder den Rechtsstaat schwächen. Aber unsere Strafprozessordnung ist auf den Alltag ausgerichtet. Wir können damit Strassenverkehrsdelikte behandeln, Diebstahl und Raub. Aber was wir hier in der Bundesanwaltschaft bekämpfen, ist in erster Linie internationale Schwerstkriminalität. Da müssen wir schon schauen, dass wir nicht viel Zeit wegen Formalien verlieren. Da müssen wir auch darauf achten, dass wir international nicht den Anschluss verlieren. Das gilt übrigens auch bei der Rechtshilfe.«Die organisierte Kriminalität ist ein Krebsgeschwür», sagt der Bundesanwalt Stefan Blättler warnend.Alessandro Della Valle / KeystoneIst die Schweiz da aus formalistischen Gründen ebenfalls langsam?Wenn ein ausländischer Staat in der Schweiz Rechtshilfe beantragt, dann hat der Betroffene ein Rekursrecht. Jeder hat hierzulande dieses Recht. Das ist im Ausland nicht so. Wenn ich in Deutschland ein Rechtshilfegesuch stelle, dann habe ich das innerhalb von ein paar Tagen zurück. In der Schweiz geht das sehr viel länger.Mit Verlaub: Ein Betroffener muss sich doch wehren können?Das Bundesstrafgericht hat letztes Jahr 60 Beschwerden gegen die Übermittlung von Beweisen ins Ausland durch die Bundesanwaltschaft behandelt. Es hat jede einzelne davon abgelehnt. Aber jede Beschwerde bedeutet im Durchschnitt zehn Monate Zeitverlust. Was denken Sie, was die Strafverfolger im Ausland darüber denken? Im Ausland heisst es, dass man in der Schweiz gar nicht mehr fragen, kein Rechtshilfegesuch mehr stellen müsse. Es dauert so lange. Bei grossen Wirtschaftsverfahren gibt es ein Heer von Anwälten, das das Verfahren zu verzögern versucht, damit es nie zu einem Abschluss kommt.Die Niederlande, Belgien oder Schweden haben mit der Unterwanderung durch organisierte Kriminalität zu kämpfen. Ist das ein Szenario, das Sie auch für die Schweiz befürchten?Man darf nicht glauben, das könne in der Schweiz nicht passieren. Unsere Verfahren zeigen, dass die organisierte Kriminalität auch hier präsent ist. Sie ist ein Krebsgeschwür, das auch auf unsere staatlichen Organe abzielt.Sie spielen auf den Maulwurf im Fedpol an?Ja, das ist ein Zeichen, dass die Schweiz ein normaler Staat ist. Wir sind nicht das Heidiland. Dieser Realität müssen wir ins Auge schauen.Ein Mann aus den Reihen der Bundespolizei wird derzeit beschuldigt, gegen Geld hochvertrauliche Informationen preisgegeben zu haben. Ein Super-GAU für die Strafverfolgung.Wir sind entsetzt. Aber ich fiel nicht aus allen Wolken. Das muss ein Weckruf sein für alle staatlichen Organisationen, gut auf ihr Personal zu schauen. Wir müssen unsere Rekrutierungsprozesse überprüfen und uns fragen, ob wir die nötigen Abklärungen genau genug durchführen. Persönlich bin ich überzeugt, dass wir bei uns sauber arbeiten. Aber wir müssen wachsam sein.Wir haben über Terror gesprochen und organisiertes Verbrechen: Ist die Schweiz in den letzten Jahren unsicherer geworden?Wir sind ein sicheres Land. Aber die Herausforderung, diese Sicherheit zu gewährleisten, ist definitiv grösser geworden.Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel