Das Recht auf Siegelung bremst die Staatsanwälte ausSeit Jahren klagen Strafverfolger, dass sie monatelang warten müssen, bis sie Handys und Computer von Beschuldigten durchsuchen dürfen. Jetzt wächst der Druck aus der Politik.06.06.2026, 21.45 Uhr2 LeseminutenBis das Gericht entscheidet, dauert es Monate: In dieser Zeit dürfen die Ermittler nicht auf beschlagnahmte Geräte zugreifen.Gian Ehrenzeller / KeystoneNicht zum ersten Mal gibt das Recht auf Siegelung zu reden: Für Schlagzeilen sorgte 2022 der Fall des ehemaligen Pressesprechers von Bundesrat Alain Berset, der in die Mühlen der Justiz geriet. Auch er hatte die Siegelung seiner Geräte verlangt, in der Folge zog sich das Prozedere über mehr als zweieinhalb Jahre hin.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Eines der wohl längsten Entsiegelungsverfahren ist im neusten Jahresbericht der Bundesanwaltschaft nachzulesen: In einem internationalen Geldwäschereifall mussten die Ermittler des Bundes insgesamt über fünf Jahre warten, bis sie die Mailboxen von zwei Beschuldigten auswerten konnten. Die Strafverfolger weisen seit Jahren auf die Problematik hin. 2024 hat die Politik deshalb die Regeln verschärft und versucht, die Siegelungsverfahren zu beschleunigen – 0ffensichtlich mit mässigem Erfolg.«Viele Anwälte verlangen standardmässig Siegelung», sagt die grüne Nationalrätin Manuela Weichelt. Zum Teil gehe es nur darum, das Verfahren zu verzögern, bis hin zur Verjährung, so die Präsidentin der GPK-Subkommission, die für die Oberaufsicht über die Bundesanwaltschaft zuständig ist. In der Frühlingssession hatte Weichelt die «sehr langen» Verfahren scharf kritisiert.Die Geschäftsprüfungskommission hat nun eine schweizweite Übersicht in Auftrag gegeben. «Sollten sich die Fristen nicht deutlich verkürzt haben, besteht ein dringender Handlungsbedarf», sagt Weichelt. Es gehe um das Abwägen zwischen den Rechten eines Beschuldigten sowie der öffentlichen Sicherheit. Und das unabhängig vom Fall Winterthur: «Bei Terrorismus oder wenn die Sicherheit des Landes in grosser Gefahr ist, muss man Ausnahmen bei der Auslösung der Siegelung prüfen.»Ein Artikel aus der «NZZ am Sonntag»Passend zum Artikel