Wer Werbung schaltet, erhofft sich Aufmerksamkeit. Manchmal sind es gar nicht so sehr die Anzeigen oder Plakate selbst, die sie erzeugen, sondern die Reaktionen darauf. Auf diesen Effekt dürfte das rechtspopulistische Portal »Nius« gehofft haben, als es im öffentlichen Nahverkehr Berlins eine Werbekampagne mit provokativen Sprüchen startete.Die Reaktionen kamen: Es gab eine hunderttausendfach unterschriebene Onlinepetition , die die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) aufforderte, sich gegen »rechtspopulistische Angstmache in Berliner U-Bahnen zu wehren«. Es gab einen offenen Brief der Journalismusgewerkschaft von Ver.di, in dem es hieß, die Werbung sei »kein guter Look für eine BVG, die für alle Berliner*innen da ist«. Die Aktivismusgruppe Campact ließ gar einen Plakatwagen mit Gegenslogans neben einem Doppeldecker mit »Nius«-Werbung herfahren .Zunächst hatten die Proteste keine Auswirkung: Die BVG verwies darauf, dass erstens ein externer Werbevermarkter für die Befüllung der Werbeflächen im Nahverkehr zuständig sei. Und dass man zweitens als öffentliches Unternehmen Grundsätzen wie Meinungsfreiheit und Gleichbehandlung unterliege. Daher müsse man alle Motive zeigen, die nicht gegen rechtliche Vorgaben verstoßen.Am Freitag hat die BVG die »Nius«-Kampagne nun allerdings doch gestoppt. In einer Pressemitteilung verkündete das Verkehrsunternehmen, man habe den Werbevermarkter aufgefordert, sie »mit sofortiger Wirkung zu beenden.« Anlass sei die Veröffentlichung eines Motivs auf Social Media, »das den Eindruck erzeugt, es hinge in der Berliner U-Bahn«. Dieses überschreite »aus Sicht der BVG und nach rechtlicher Bewertung die Grenzen der zulässigen Meinungs- und Werbefreiheit«.