Wenn Tempo zum Verbrechen wird: warum die Schweiz Raser härter ausbremst als DeutschlandNicht eine Radarfalle bringt eine junge Frau hinter Gitter, sondern Handyvideos, die sie selbst aufnahm. Vier Jahre Haft – das Urteil ist selbst für die Schweiz streng. Wieso?03.06.2026, 13.35 Uhr5 LeseminutenEin zerstörtes Auto nach einer Streifkollision zwischen Rothenburg und Rain im Kanton Luzern, im. April 2017.ANTONSPOLIZEI LUSie hat niemanden verletzt und niemanden getötet. Trotzdem muss eine junge Frau aus dem Kanton Glarus für vier Jahre ins Gefängnis. Der Grund sind mehrere Tempoexzesse auf der Autobahn, dokumentiert auf Handyvideos.Optimieren Sie Ihre BrowsereinstellungenNZZ.ch benötigt JavaScript für wichtige Funktionen. Ihr Browser oder Adblocker verhindert dies momentan.Bitte passen Sie die Einstellungen an.Den Fall ins Rollen brachte nicht eine Radarfalle, sondern ein Video, das ihr Ex-Freund der Polizei zeigte. Später fanden die Ermittler weitere Aufnahmen auf dem sichergestellten Mobiltelefon der Frau. Die heute 25-Jährige war 2021 mehrfach mit massiv überhöhter Geschwindigkeit unterwegs.Besonders schwer wog eine Fahrt vom 25. Juni 2021: mindestens 238,1 Kilometer pro Stunde auf der A 3 bei Lachen, 118,1 Kilometer pro Stunde schneller als erlaubt. Eine weitere umstrittene Fahrt fand am 26. April 2021 statt: mindestens 206,7 Kilometer pro Stunde auf der A 3 bei Bilten. Bei beiden Fahrten bestritt die Frau, selbst am Steuer gesessen zu haben. Das Obergericht Glarus glaubte ihr nicht.Via-sicura-Gesetzgebung gegen TempoexzesseDie Richter stützten sich auf eine Kette von Indizien. Die Videos befanden sich auf ihrem Mobiltelefon, sichtbare Schuhe und Kleidung passten zu ihr, die Kameraführung zielte auf den Tacho, die Frau nutzte den Audi S3 regelmässig.Der Fall zeigt, wie Raserei heute aussehen kann. Ein Tempoexzess ist nicht nur ein Regelbruch. Er kann auch Selbstinszenierung sein und am Ende gar zum Beweisstück werden.Für manche mögen vier Jahre Freiheitsstrafe hart klingen. Doch die Strafe erklärt sich nicht aufgrund einer einzigen Fahrt. Das Obergericht setzte für die schwerste Tat 26 Monate fest. Wegen weiterer massiver Geschwindigkeitsdelikte erhöhte es die Strafe. Belastend wertete das Gericht zudem, dass die Frau während des laufenden Strafverfahrens erneut gegen das Strassenverkehrsrecht verstiess.Strafmass ist «sehr hoch», dennoch im RahmenDer auf Strassenverkehr spezialisierte Anwalt Simon Bloch hält das Strafmass für «sehr hoch». Ihm sei kein vergleichbarer Fall bekannt, schreibt er auf Anfrage. Es liege aber noch innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens.Dass das Schweizer Recht schon vor einem Unfall so streng reagiert, erklärt Bloch mit der Konstruktion des «Rasertatbestands». Es handle sich um ein «qualifiziertes abstraktes Gefährdungsdelikt». Der Gesetzgeber gehe davon aus, dass bei derart hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen die Gefahr von Toten oder Schwerverletzten bereits so hoch sei, dass eine harte Bestrafung auch ohne tatsächlich eingetretenen Unfall als gerechtfertigt erscheine. Dies ist insbesondere seit Inkrafttreten der Via-sicura-Gesetzgebung vor einigen Jahren das Ziel, nämlich besonders gefährliche Verkehrsdelikte präventiv und abschreckend mit Sanktionen zu belegen.Kommt es bei einem Raserdelikt tatsächlich zu einem Unfall, bleibt es nicht beim Rasertatbestand. Dann können laut Bloch weitere Delikte dazukommen, etwa fahrlässige oder gar eventualvorsätzliche Tötung, Gefährdung des Lebens oder Körperverletzungsdelikte.Raserfall am Berliner Ku’damm als ZäsurIn Deutschland würde ein vergleichbarer Fall anders geprüft. Dort gibt es keine einfache Regel, wonach eine bestimmte Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit für sich allein einen Straftatbestand nach Schweizer Vorbild erfüllt.Zentral ist vielmehr ein Paragraf des Strafgesetzbuches, der verbotene Kraftfahrzeugrennen erfasst – auch das sogenannte Alleinrennen. Eine extreme Geschwindigkeit allein genüge für eine Verurteilung dafür nicht schematisch, sagt der deutsche Rechtsanwalt Nikias Roth aus Mülheim an der Ruhr. Nachgewiesen werden müsste vielmehr, dass sich die Fahrerin mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegte, um eine nach den konkreten Umständen höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen.Entscheidend wären in Deutschland also nicht nur die Kilometer pro Stunde, sondern auch Verkehrslage, Strecke, Witterung, Dauer der Fahrt, Fahrverhalten und Motivation.Roth fasst den Unterschied so zusammen: Das deutsche Strafrecht prüfe stärker einzelfallbezogen. Das könne zu mehr Einzelfallgerechtigkeit führen, mache die Abgrenzung aber schwieriger als bei festen Schwellenwerten.Die Schweiz zieht die Grenze beim Tacho. Deutschland schaut stärker auf das Verhalten dahinter.Wie weit diese Prüfung gehen kann, zeigt der Raserfall am Berliner Ku’damm. Nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang bestätigte der Bundesgerichtshof 2020 die Verurteilung eines Fahrers wegen Mordes. Der Fall gilt als Zäsur, aber nicht als Automatismus. Auch in Deutschland kann ein tödlicher Raserunfall als Mord gewertet werden – doch nur, wenn Gerichte im konkreten Fall einen bedingten Tötungsvorsatz und die weiteren Voraussetzungen des Mordtatbestands nachweisen können. Aus der Geschwindigkeit allein folgt das nicht.Warum aber filmen Menschen überhaupt solche Fahrten? Aus verkehrspsychologischer Sicht ist das Video kein Zufall. Patricia Tabaza, Verkehrspsychologin der ZHAW, erklärt am Telefon: «Ein wichtiger Grund ist, dass man solche Videos posten oder jemandem zeigen kann. Man kann sich damit profilieren, Aufmerksamkeit bekommen und zeigen, wie viel Mut man hat.» Man positioniere sich damit in einer Gruppe oder gegenüber Gleichaltrigen und versuche möglicherweise, den eigenen Selbstwert zu stärken. Social Media gebe dafür viel Feedback – positiv, befürwortend oder bestärkend.«Es geht nicht nur um das Filmen», sagt Tabaza. «Die hohe Geschwindigkeit selbst gibt einen Adrenalinkick. Dass man das auch noch auf Video hat, ist wie ein Zusatz – man kann den Moment aufbewahren oder konservieren.»Auch die Nähe zur Autoposer-Szene spielt in solchen Fällen oft eine Rolle, wobei Tabaza differenziert: Nicht alle Autoposer seien Raser. Aber wenn man sich in einer Szene bewege, in der schnelle, teure oder besonders individuelle Fahrzeuge einen hohen Stellenwert hätten, spiele das natürlich eine Rolle. Sie würde nicht unbedingt von Gruppendruck sprechen. «Es geht eher darum, sich in einer Gruppe zu behaupten und dort eine gute Position zu erreichen.»Im Glarner Fall hatte die Beschuldigte geltend gemacht, sie habe sich in einer emotional belastenden Phase befunden. Auch das sei nicht ausgeschlossen, sagt Tabaza. «Es gibt Menschen, die sehr schnell fahren, weil sie emotional gestresst sind und das Autofahren als Ventil nutzen.» Ob das in diesem konkreten Fall so gewesen sei, könne sie aus der Ferne aber nicht beurteilen. Es gebe auch Hinweise, dass nicht nur Emotionen zu diesen Fahrten geführt haben dürften.Braucht es härtere Strafen, mehr Kontrollen?Und damit zu einer grösseren Frage: Was könnte Tempoexzesse verhindern?Im Kanton Zürich ist diese Debatte bereits voll entbrannt. Die Zahl der Raserdelikte steigt dort seit Jahren. Sicherheitsdirektor Mario Fehr fordert beim Bund eine PS-Begrenzung für Junglenker. Der Leiter Strassenverkehr der Zürcher Staatsanwaltschaft, Michael Huwiler, sieht die Zunahme der Raserdelikte direkt mit der Verfügbarkeit von Hochleistungsfahrzeugen verbunden. Der Bundesrat hingegen ist skeptisch und verweist darauf, dass die Motorleistung in der Unfallstatistik von Neulenkern keine zentrale Rolle spiele.Tabaza von der ZHAW glaubt nicht an eine einzelne Lösung. Strafen müssten sein, aber alleine führten sie nicht notwendigerweise zu einer Veränderung des Verhaltens. Man müsse an mehreren Stellen ansetzen: bei Prävention, Kontrollen, Führerausweisentzug, Abstand zum Fahrzeug – und möglicherweise auch bei Regeln für PS-starke Fahrzeuge.Ob die strengere Schweizer Gesetzgebung den Verkehr messbar sicherer gemacht hat, lässt sich nicht eindeutig an der Zahl der Verkehrstoten ablesen. Eine Evaluation des Bundes kam zwar zu dem Schluss, dass Via sicura in den ersten Jahren positiv wirkte und zu einem deutlichen Rückgang der schweren Unfälle beitrug. Doch 2024 verzeichnete die Schweiz so viele Verkehrstote wie seit zehn Jahren nicht mehr, 2025 sank die Zahl wieder deutlich.Strenge Strafnormen sind ein Teil der Verkehrssicherheit. Sie ersetzen aber weder Kontrollen noch Prävention noch Ausbildung – und erst recht nicht eine Veränderung der Risikokultur.Passend zum Artikel