Die EU-Kommission hält die Begründung der Bundesregierung für ihre Kontrollen an den Grenzen zu den Nachbarstaaten für unzulänglich und dringt auf Änderungen. „Die deutschen Behörden sollten auf eine schrittweise Aufhebung der Kontrollen an den Binnengrenzen hinarbeiten“, heißt es zusammenfassend in einer Beurteilung der deutschen Kontrollen seit November 2024, die am Dienstag veröffentlicht wurde. In einem ersten Schritt solle Deutschland zu mobilen, temporären und risikobasierten „Stichprobenkontrollen“ übergehen, einschließlich Schleierfahndung im Grenzgebiet.Es ist das erste Mal überhaupt, dass Brüssel die deutschen Kontrollen infrage stellt; während der Migrationskrise von 2015 hatte sie diese für angemessen gehalten. Zuletzt wurden die Kontrollen bis zum 15. September dieses Jahres verlängert. Die Kommission moniert schwere Versäumnisse der Bundesregierung bei der Notifizierung und Begründung ihrer Kontrollen, die gemäß EU-Recht nur als „letztes Mittel“ zulässig sind.Die Meldungen seien zu spät erfolgt, hätten weder die erforderlichen Informationen enthalten noch eine ausführliche Risikoabschätzung, heißt es in der Beurteilung. Es gebe auch keine ausreichende Analyse, aus der hervorgehe, wie sich das globale Sicherheitsumfeld konkret auf Deutschland auswirke und wie sich diese Bedrohung an den Binnengrenzen zeige. Deutschland habe auch nicht begründet, warum es unterschiedslos an allen Grenzen zu den Nachbarstaaten wieder kontrolliere.Auch acht weitere Staaten sollen Kontrollen auslaufen lassenZusammenfassend heißt es: „Die Kommission kann auf der Grundlage der in den Mitteilungen enthaltenen Informationen nicht im Einzelnen feststellen, wie die Wiedereinführung der Kontrollen an den Binnengrenzen der von Deutschland festgestellten ernsthaften Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der nationalen Sicherheit begegnen wird.“ Damit stellt die Kommission indirekt infrage, ob die Kontrollen verhältnismäßig und angemessen sind. Ähnliche Kritik hatten auch mehrere deutsche Gerichte schon geübt.Die Kommission veröffentlichte am Dienstag auch Beurteilungen für acht weitere Staaten, die schon länger als zwölf Monate an ihren Binnengrenzen kontrollieren, darunter Frankreich, die Niederlande und Österreich. Sie empfiehlt in allen Fällen, die Kontrollen auslaufen zu lassen. Seit der letzten Reform des Schengener Grenzkodex ist sie zu solchen Stellungnahmen verpflichtet. Seit 2016 hatte sie sich nicht mehr in dieser Form geäußert. Auch jetzt zögerte sie die politisch heiklen Beurteilungen hinaus.Dass diese nun mit der Einigung über eine neue Rückführungsverordnung am Montagabend zusammenfallen, ist gewiss kein Zufall. Die Kommission will den Schwung der großen Asylreform nutzen, die nun vollständig ist. Die schon vor zwei Jahren beschlossenen Rechtsakte treten am 12. Juni in Kraft, von da an wird es ein neues Asylschnellverfahren an der Außengrenze und viele verschärfte Bestimmungen geben.Dobrindt: Rückkehr zu mehr Ordnung„Das Inkrafttreten des Migrations- und Asylpakts im Juni 2026 wird ein wichtiger Impulsgeber sein, um den Bedenken hinsichtlich der unerlaubten Einreise von Drittstaatsangehörigen sowie den migrations- und sicherheitspolitischen Bedenken im Zusammenhang mit illegaler Migration Rechnung zu tragen“, heißt es in der Stellungnahme der Kommission.Die deutschen Grenzkontrollen waren noch während der Ampelkoalition von der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (SPD) im Herbst 2024 eingeführt und dann von ihrem Nachfolger Alexander Dobrindt (CSU) verschärft worden. So hatte Dobrindt die Präsenz der Bundespolizei erhöht und diese angewiesen, Asylbewerber abzuweisen, die über die Landgrenzen einreisen.Die Kommission schreibt, sie habe von den Nachbarstaaten Deutschlands Informationen über direkte Zurückweisungen an der Binnengrenze außerhalb des Rahmens bestehender Rückübernahmeabkommen erhalten, „was sowohl Sicherheitsbedenken als auch Fragen hinsichtlich der Wirksamkeit und Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens aufwirft“.Dobrindt äußerte sich am Dienstag nicht zu der Beurteilung der Grenzkontrollen, sondern lediglich zur neuen Rückführungsverordnung. Diese sei „ein wahrer Ruck für mehr Ordnung in der EU-Migrationspolitik“, teilte der Minister mit. Nach Jahren der Unordnung und des Kontrollverlustes gelinge es nun, wieder deutlich mehr Ordnung und Klarheit zu ‌schaffen. Insbesondere begrüßte er, dass nun Rückkehrzentren in Drittstaaten eingerichtet werden könnten, und äußerte die Erwartung, dass noch in diesem Jahr dazu erste Vereinbarungen getroffen würden.