Ab März prüft die EU-Kommission Deutschlands Umgang mit den Schengen-Regeln. Die Bundesregierung muss über eine erneute Verlängerung der Binnengrenzkontrollen entscheiden – ein politisch heikler Moment mit Sprengkraft für Europa.Die Europäische Kommission startet gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine reguläre Überprüfung der deutschen Anwendung der Schengen-Regeln. Nach Angaben zweier mit dem Verfahren vertrauter Personen soll die Überprüfung im März beginnen. Sie folgt auf eine Recherche von WELT AM SONNTAG, wonach Deutschland ukrainische Staatsbürger, die in Gefängnissen unter russischer Kontrolle inhaftiert gewesen waren, als Sicherheitsrisiko eingestuft und an der Einreise in die Europäische Union gehindert hatte.Die Schengen-Evaluierung rückt Deutschlands entschlossene Kontrolle seiner Landesgrenzen sowie seinen Einfluss auf die europäische Grenzpolitik in den Fokus. Deutschland hat vorübergehende, stichprobenartige Polizeikontrollen an seinen eigenen Landesgrenzen eingeführt und nutzt das Schengener Informationssystem (SIS), um auch die Sicherung der EU-Außengrenzen mitzugestalten. Im März muss die Bundesregierung entscheiden, ob die temporären Grenzkontrollen erneut verlängert werden – eine Maßnahme, die von Kritikern als Bruch mit dem europäischen Versprechen der Freizügigkeit gewertet wird.„Der Schengen-Raum ist wie ein Schweizer Käse durchlöchert“, sagte der slowenische Europaabgeordnete Matjaž Nemec (Sozialdemokrat), Mitglied der Schengen-Kontrollgruppe des Europäischen Parlaments. „Solange die Kommission offensichtliche Verstöße gegen EU-Recht ignoriert und große Länder wie Deutschland und Frankreich damit ungestraft davonkommen lässt, sieht die Zukunft der EU düster aus.“Lesen Sie auchDie Recherche von WELT AM SONNTAG hatte ergeben, dass Deutschland ukrainische Staatsangehörige im System vermerkt hatte, die zuvor in russisch kontrollierten Haftanstalten inhaftiert gewesen waren. Obwohl ukrainische Behörden erklärten, eine entsprechende Liste ehemaliger Gefangener sei lediglich zu Informationszwecken an die EU-Polizeibehörde Europol übermittelt worden, fanden sich die Namen später im Schengener Informationssystem (SIS) wieder – einer Datenbank, die Grenz- und Strafverfolgungsbehörden in ganz Europa miteinander vernetzt.Ehemalige Inhaftierte, Menschenrechtsorganisationen und Anwälte berichten, dass die Datenübermittlung mit einem Anstieg von Einreiseverboten einherging – Familien wurden getrennt, Betroffene blieben in intransparenten Sicherheitsentscheidungen gefangen, die sie kaum anfechten können. Erst vergangene Woche warnte der Europäische Datenschutzausschuss, dass Deutschland und andere Mitgliedstaaten unzureichende Daten lieferten, um zu überprüfen, ob die Rechte der Betroffenen im SIS gewahrt würden.„Die Situation der von Russland inhaftierten Ukrainer muss verbessert werden, denn sie zahlen derzeit den höchsten Preis für Europas Sicherheit“, sagte der finnische Europaabgeordnete Pekka Toveri (EVP). „Russlands Angriffskrieg gegen die Ukraine zeigt deutlich, warum eine kontinuierliche Überprüfung notwendig ist. Die Sicherung der EU-Außengrenzen ist zentral für die Glaubwürdigkeit des gesamten Schengen-Systems. Gleichzeitig schaffen Russlands brutale Handlungen außergewöhnliche Situationen, für die kein normales System ausgelegt ist.“Dobrindts BarrikadenAls Polen und Tschechien 2007 vollständig dem Schengen-Raum beitraten, baute Deutschland die letzten stationären Grenzkontrollen an den Landgrenzen ab. Doch nur wenige Jahre später wuchs die Skepsis.Während der Flüchtlingskrise 2015 führten mehrere Schengen-Staaten unter Berufung auf Notfallklauseln im EU-Recht vorübergehend wieder Grenzkontrollen ein. Diese gelten laut Europäischer Kommission als „ultima ratio“ – zeitlich befristet und auf außergewöhnliche Umstände beschränkt.Deutschland entwickelte sich zu einem der intensivsten Nutzer dieser Ausnahmeregelungen. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums erklärte gegenüber WELT, die Maßnahmen seien notwendig, um „der Belastung der Systeme in Deutschland durch das insgesamt hohe Migrationsgeschehen der vergangenen Jahre entgegenzuwirken“.Nachdem die Kontrollen 2023 auf weitere deutsche Binnengrenzen ausgeweitet worden waren, ordnete Deutschland im September 2024 vorübergehende Kontrollen an sämtlichen Landgrenzen an. Diese erfolgen rollierend und stichprobenartig statt über feste Grenzposten.Im Frühjahr 2025 verschärfte die neue Bundesregierung unter Friedrich Merz die Linie weiter. Kurz nach Amtsantritt verlängerte das Kabinett die Kontrollen nicht nur bis Mitte März 2026, sondern erklärte auch eine deutliche operative Ausweitung: Innenminister Alexander Dobrindt ordnete den Einsatz tausender zusätzlicher Bundespolizisten an den Grenzen an. Im März muss Dobrindt erneut entscheiden, ob die Kontrollen für weitere sechs Monate verlängert werden – unter dem politischen Druck von fünf anstehenden Landtagswahlen.Nachbarstaaten kritisieren Deutschlands Vorgehen scharf. Luxemburgs Innenminister Léon Gloden warnt, die Kontrollen behinderten zehntausende Grenzpendler täglich ohne ausreichende Rechtfertigung. In einem Interview mit der „Financial Times“ im Dezember warf Gloden der Kommission vor, die Schengen-Regeln nicht konsequent durchzusetzen. Brüssel habe es versäumt, unangekündigte Kontrollbesuche durchzuführen, um die Rechtmäßigkeit der Maßnahmen zu prüfen.„Die derzeitigen Grenzkontrollen sind gerade notwendig, um europäische Rechtsprinzipien durchzusetzen und damit auch den Schengen-Vertrag dauerhaft zu retten“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings.Lesen Sie auchNach Artikel 24 der SIS-Verordnung kann jeder Mitgliedstaat Personen zur Einreiseverweigerung ausschreiben, wenn sie als Gefahr für öffentliche Ordnung oder innere Sicherheit gelten. Andere Staaten sind verpflichtet, diese Entscheidung umzusetzen.Dokumente, die WELT vorliegen, zeigen, dass Deutschland in mehreren Fällen entsprechende Ausschreibungen gegen ukrainische Staatsangehörige, die Haftstrafen in später von Russland besetzten Gefängnissen verbüßten oder während des Krieges von dort zwangsweise nach Russland gebracht wurden, vorgenommen hat. Die Namen scheinen Teil einer Liste von 3738 ehemaligen Häftlingen gewesen zu sein, die ukrainische Behörden erstellt und über Europol übermittelt hatten.Die zugrunde liegende Sicherheitslogik scheint auf der Befürchtung zu beruhen, dass Personen, die sich in russisch besetzten Gebieten aufgehalten haben, von russischen Geheimdiensten manipuliert worden sein könnten. In einer schriftlichen Stellungnahme gegenüber WELT erklärte das Bundesamt für Verfassungsschutz, es seien Fälle bekannt, in denen ukrainische Staatsangehörige, die sich in von Russland besetzten Gebieten der Ukraine aufgehalten oder nach Russland verbracht worden seien, von russischen Nachrichtendiensten angesprochen, angeworben oder unter Druck gesetzt worden seien. Der Inlandsnachrichtendienst teilte mit, entsprechende Erkenntnisse würden anderen deutschen Behörden in unterschiedlichen Formaten übermittelt – von allgemeinen Bedrohungsanalysen bis hin zu individuellen Fallbewertungen –, die bei sicherheitsrelevanten Entscheidungen berücksichtigt werden könnten.Das Bundesinnenministerium betonte in schriftlichen Antworten an WELT, dass Einreiseverweigerungs-Ausschreibungen im Schengener Informationssystem nur nach Einzelfallprüfungen erfolgen, bei denen eine Person als Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eingestuft wird. Die Behörden können dabei auch Informationen berücksichtigen, die über Europol übermittelt wurden, räumte das Ministerium ein, erklärte jedoch zugleich, dass keine statistischen Angaben darüber vorliegen, wie häufig solche Ausschreibungen gegenüber bestimmten Gruppen angewandt werden.„Eine erhöhte Überprüfung ist an sich legitim“, sagte die tschechische Europaabgeordnete Nikola Bartůšek und verwies auf feindliche Aktivitäten russischer Geheimdienste auf eigenem Staatsgebiet, darunter die tödliche Explosion eines Munitionslagers in Vrbětice im Jahr 2014. „Was jedoch vermieden werden muss, ist, Kriegsopfer pauschal als Verdächtige zu behandeln. Sicherheitsbedenken müssen durch evidenzbasierte Bewertungen adressiert werden.“Lesen Sie auchDieser Maßstab scheint im Fall von Vasyl Soldatov, einem ukrainischen ehemaligen Häftling, der während des Krieges zwangsweise nach Russland verbracht wurde, nicht angewandt worden zu sein. Nach seiner Entlassung aus der Haft auf der russisch besetzten Krim im Mai 2025 wollte Soldatov in die Tschechische Republik weiterreisen, wo seine Ehefrau als Kriegsflüchtling lebte. Auf Anraten einer Menschenrechtsorganisation, die ihn vor einer möglichen Ausschreibung im Schengener Informationssystem gewarnt hatte, stellte er noch auf der Krim einen Antrag auf Datenauskunft bei den tschechischen Behörden.Obwohl die tschechische Polizei bestätigte, dass Soldatov nach tschechischem Recht nicht als „unerwünschte Person“ geführt wird und im Inland nicht als Sicherheitsrisiko gilt, setzten die Behörden dennoch eine Einreiseverweigerung durch, da eine aktive Ausschreibung im Schengener Informationssystem – von Deutschland veranlasst – sie dazu verpflichtete.Ähnlich erging es Yuliia Hetman, einer ehemaligen Inhaftierten aus dem besetzten Mariupol, als sie im September 2023 an der polnischen Grenze eintraf. Die Beamten stellten keine Probleme mit Reisedokumenten oder Visa fest und führten keine eigenständige Sicherheitsprüfung durch. Doch bei Eingabe ihres Namens in das Schengener Informationssystem fanden sie eine entsprechende Ausschreibung.In beiden Fällen betonten die nationalen Behörden in Tschechien und Polen, sie hätten keine andere Wahl gehabt, als eine von Deutschland eingestellte, im gesamten Schengen-Raum gültige Ausschreibung umzusetzen. Weder Soldatov noch Hetman haben Deutschlands Vorgehen gerichtlich angefochten. Eine Anfechtung einer Schengen-Ausschreibung im Ausland erfordert Zeit, Geld und eine stabile rechtliche Vertretung – Ressourcen, über die die meisten ehemaligen Gefangenen oder die kleinen NGOs, die sie unterstützen, schlicht nicht verfügen, so Hanna Skrypka, Anwältin bei der in Kiew ansässigen Organisation „Schutz ukrainischer Gefangener“, die Hetman und Soldatov rechtlich berät.Die Europäische Kommission koordiniert die Überwachung der Anwendung der Schengen-Regeln durch die Mitgliedstaaten; jedes Jahr werden mehrere Länder für eine Evaluierung ausgewählt. Die Bewertungen werden von Teams nationaler Experten durchgeführt, unterstützt von EU-Agenturen wie Frontex und Europol.Die Ergebnisse werden in länderspezifischen Schengen-Berichten zusammengefasst, die Empfehlungen für jedes Land enthalten. Zudem erstellt die Kommission jährlich eine übergreifende Schengen-Scorecard, um den Fortschritt bei der Umsetzung dieser Empfehlungen zu bilanzieren und besonders dringliche Problembereiche hervorzuheben.„Die besten Evaluierungen sind jedoch nicht wirksam, wenn der politische Wille in der Kommission und den Mitgliedstaaten fehlt, um geltenden Schengen-Regeln einzuhalten“, sagte die deutsche SPD-Europaabgeordnete Birgit Sippel. „Diesen Willen hat die Von-der-Leyen-Kommission in den letzten Jahren sträflich vermissen lassen, nicht zuletzt im Umgang mit der Wiedereinführung von Binnengrenzkontrollen in Deutschland und der Abweisung von schutzsuchenden Menschen an den Binnengrenzen. Um den Schengen-Raum zu bewahren, müssen die internen Grenzkontrollen daher schnellstmöglich wieder aufgehoben werden.“Wie Brüssel die Einhaltung bewerten wirdNun wird sich Deutschland im März turnusgemäß vor seinen Schengen-Partnern rechtfertigen müssen. Die anstehende Evaluierung wird ein von der Kommission koordiniertes Team von mehr als 60 Experten einsetzen, das Vor-Ort-Besuche durchführen, Dokumente und Daten anfordern sowie die für die Umsetzung der Schengen-Regeln zuständigen Behörden befragen wird. Die Prüfer sollen bewerten, ob systemweite Kontroll- und Ausgleichsmechanismen wirksam verhindern, dass Ausschreibungen faktisch automatisch oder pauschal eingesetzt werden.Der aussagekräftigste Weg, um zu beurteilen, ob das System die Rechte des Einzelnen schützt, bestehe darin, die praktische Anwendung zu prüfen, sagte ein mit dem Evaluierungsverfahren vertrauter EU-Beamter: etwa wie viele Menschen Auskunft über ihre Daten beantragen, wie viele eine Berichtigung oder Löschung verlangen und wie oft solche Anträge zu Korrekturen oder Löschungen führen. Ein weiterer Indikator sei, ob die vorgesehenen Schutzmechanismen tatsächlich genutzt werden – einschließlich gerichtlicher Verfahren und der Frage, ob nationale Verfahren es Betroffenen ermöglichen, Entscheidungen wirksam anzufechten.„Der Schengen-Überwachungsmechanismus ist ein sehr technokratisches Instrument. Er kann Informationen über Mängel und Probleme liefern – aber er führt nicht automatisch zu deren Durchsetzung“, sagte Romain Lanneau von Statewatch, einer NGO, die die Schengen-Durchsetzung und EU-Polizeidatenbanken beobachtet.Die Möglichkeit, systemweite Muster zu erkennen, wird zusätzlich dadurch erschwert, dass die Mitgliedstaaten ihre Nutzung des Schengener Informationssystems nicht umfassend offenlegen, wie das Gremium der europäischen Datenschutzaufsichtsbehörden in einem Bericht vom 4. Februar feststellte. Der Europäische Datenschutzausschuss erklärte, „fehlende Daten“ machten die Bewertung der Einhaltung von Datenschutzvorschriften „problematisch“ und betonte, die Weitergabe von Informationen über Betroffenenrechte sei „sehr wichtig für das erfolgreiche Funktionieren des SIS“.Lesen Sie auchChloé Berthélémy, Senior Policy Advisor bei der europäischen Digitalrechtsorganisation EDRi, sagte, die Missachtung von Datenschutzanforderungen sei ein „langjähriges Problem in der polizeilichen Zusammenarbeit der EU“, das von der Kommission „nie ernsthaft angegangen“ worden sei.„Für die Betroffenen ist es schwer nachzuvollziehen, wer überwacht, gestoppt, abgeschoben oder an der Einreise gehindert wird – und warum. Diese Entscheidungen können weitreichende Folgen haben und Leben nachhaltig verändern. Die Kommission sollte ihre Anstrengungen verstärken, um diesen gravierenden Mangel an Einhaltung der Verpflichtungen durch die Polizeibehörden der Mitgliedstaaten anzugehen“, sagte sie.Die verfügbaren Daten deuten dennoch auf erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern hin, was den Umgang mit Anträgen auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung von Daten im Schengen-System betrifft – ebenso wie bei der Frage, wie viele dieser Anträge bewilligt werden und wie viele Gerichtsverfahren von Betroffenen angestrengt werden.Allein im Jahr 2024 erhielt Deutschland 4169 Auskunftsanträge von im System erfassten Personen, bewilligte jedoch nur rund die Hälfte – deutlich weniger als andere Länder mit vergleichbarem Antragsvolumen. Slowenien beispielsweise erhielt 4249 Anträge und bewilligte nahezu alle, wie aus von WELT ausgewerteten Zahlen hervorgeht.„Datenschutz sollte bedeuten, dass man überprüfen kann, welche Daten gespeichert wurden und ob sie korrigiert oder gelöscht werden müssen“, sagte Lanneau. „Dass es keine Informationen darüber gibt, ob Strafverfolgungsbehörden diese Rechte respektieren, ist empörend.“Wir sind das WELT-Investigativteam: Sie haben Hinweise für uns? Dann melden Sie sich gerne, auch vertraulich – per E-Mail oder über den verschlüsselten Messenger Threema (8SNK792J).