PfadnavigationHomePS WELTAuto-NewsShowdown auf dem ParkplatzKündigung: Was passiert mit dem Dienstwagen? Stand: 16:19 UhrLesedauer: 3 MinutenEndet ein Anstellungsverhältnis, kommt es oft zu Streit um den DienstwagenQuelle: AmperfiedBei einer Kündigung wird auch der Dienstwagen zur Streitfrage. Wann das Auto abgegeben werden muss, hängt vom Vertrag ab. SP-X/Stuttgart. Neun Jahre hat Max Neundorfer (Name geändert) als Verkäufer im Außendienst gearbeitet. Er hat sich hochgearbeitet zum Teamleiter, mit passendem Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Ein Mittelklasse-Kombi, gut ausgestattet und groß genug für Familienurlaub. Dann die Kündigung, weil das Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten ist. Der Wagen steht noch vor der Tür. Aber wie lange noch?
Mit der Kündigung taucht schnell die Frage auf: Darf der Mitarbeiter den Firmenwagen weiterfahren oder muss er ihn sofort zurückgeben? Die Antwort: Kommt darauf an. Denn ein Dienstwagen mit Privatnutzung gilt arbeitsrechtlich als Teil des Gehalts. Der geldwerte Vorteil muss schließlich auch versteuert werden. Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer das Auto deshalb weiter fahren, bis das Arbeitsverhältnis endet.
Doch ganz so einfach läuft es in der Praxis selten und nur, wenn keine abweichenden Regelungen bestehen. Die Leitlinie gibt der Dienstwagenüberlassungsvertrag vor, der häufig Teil der Car Policy ist. Damit regeln Unternehmen, wer einen Firmenwagen nutzen darf, welche Pflichten gelten und unter welchen Voraussetzungen der Wagen zurückgegeben werden muss. Wichtig sind dabei sogenannte Widerrufsklauseln. Sie erlauben dem Arbeitgeber, das Auto unter bestimmten Umständen vorzeitig zurückzufordern, etwa bei Kündigung oder Freistellung.








