Sachsens Innenminister Armin Schuster (CDU) hat einen Erlass seines Hauses verteidigt, wonach Inhaber von Waffenscheinen auf eine mögliche Nähe zur AfD überprüft werden sollen. Einen Generalverdacht gegen Jäger und Sportschützen sieht er darin nicht.

Eine Überprüfung finde nur dann statt, wenn der Verdacht auf eine aktive Unterstützung einer verfassungsfeindlichen Organisation bestehe, sagte Schuster in einem Interview mit der Leipziger Volkszeitung und der Sächsischen Zeitung. „Menschen, die mit der AfD sympathisieren oder die Partei wählen, sind im Sinne des Erlasses noch keine relevanten Unterstützer“, erklärte der Minister.

Derzeit laufen nach Angaben der Landesdirektion 84 entsprechende Prüfverfahren in Sachsen. 20 der betroffenen Personen seien dem Verfassungsschutz als AfD-Mitglieder bekannt. Einen Automatismus beim Waffenentzug gebe es in Sachsen nicht, betonte Schuster. Es gelte „immer der konkrete Einzelfall“. Ein „sturer Automatismus würde der Sache nicht gerecht“, sagte er. „Das heißt, dass nicht jeder Jäger oder Sportschütze allein durch eine Mitgliedschaft unter Verdacht steht. Für waffenrechtliche Konsequenzen muss ein weiterer Umstand hinzutreten, um Unzuverlässigkeit anzunehmen.“